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1 MERKMALE DER UNTERSUCH-
TEN GRABARCHITEKTUR
Die hier zur Grabarchitektur aufgeführten Daten werden
nach Grabnummern alphanumerisch ansteigend geord-
net. Die Daten erscheinen von links nach rechts in Spal-
ten: Fundort und Grabnummer (Grab)2214, Sohlenlänge
(L)2215, Sohlentiefe (T)2216, Kammerhöhe (H), Kinder-
grab (ki)2217, Ausrichtung der Längsachse (Aus)2218,
Datierung der Kleinfunde (Fun)2219, früheste Datierung
eines bekannten Architekturtyps (Are)2220, Anlage des
Grabes (IBe)2221, Datierung der spätesten Bestattung
anhand von Funden und/oder der Architektur (SH),
anthropologische Bestimmung des Skeletts nach Ge-
schlecht und Alter (an)2222, Geschlechts- und Altersbe-
stimmungen unter Einbeziehung der archäologischen
Funde (ar)2223, Fertigstellung der Grabuntersuchung
(fertig)2224, Bestattung weitgehend ungestört2225 (un-
ges), und Grabtyp (Typ).
Die Grabtypen berücksichtigen die folgenden Merk-
male: Endvermauerung (E), Opferstelle (Op), Stein-
kranz (S), kreis/ovalförmig (K), gedrungen (g)2226,
schmal (s), Riegelmauer (R), Widerlager (W), Trep-
penabsatz2227, Orthostaten in der untersten Lage (O),
unvollständig (U)2228. Sondertypen: Ban = Grabtyp
Bandar Jissa, Jal = Grabtyp Jäl Bawshar, M = Grabtyp
Masirah.

Zu den Ortssignaturen s. Kapitel 1.6. Einige dieser Gräber wurden
von anderen Forschern untersucht, sind jedoch noch unpubliziert.
Nicht alle Grabbeschreibungen erscheinen im Katalogtext (z. B.
alAkhdar, Sachrut al Hadri).
Das Pluszeichen (+) bedeutet, daß die Grabkammer ursprünglich
länger war als erhalten. Der angefügte Buchstabe „c" zeigt an,
daß nur die ungefähre Dimension bekannt ist
Zusätzlich zu den Dimensionen bedeutet das angefügte „o", daß
die Grabsohle auf der Erdoberflächenhöhe liegt. Ein Minuszei-
chen (-) bezeichnet, daß das Grab durch Erosion stark in Mitlei-
denschaft gezogen worden ist. Dessen ursprüngliche Tiefe unter
der Oberfläche ist nicht meßbar.

2217 Ein Kindergrab ist an sich kein typologisches Merkmal, sondern
stellt eine Interpretation aufgrund verschiedener Merkmale dar.
Kinderskelette kommen bei Erstbestattungen in Gräbern vor,
deren Sohlenlänge unter 1,10 m liegt. Ein x weist auf ein Kin-
dergrab hin.
22'8 Damit ist nur der Azimut der Längsachse gemeint. Süd bis West-
südwest sind diametral in Nord bis Ostnordost umgewandelt
worden, um einen einheitlichen Standard für die Auswertung
zu ermöglichen. Die Körperrichtung ist im Regelfall gleich der
Längsachse. Zum Kopfende des Grabes s. Kapitel 7.
2219 Radiokarbonbestimmungen können hier angeführt werden (z.B.
Gr. S10103). Altstücke, besonders Steinnäpfe, werden nicht ge-
sondert vermerkt Ein angefügtes Fragezeichen (?) weist auf mög-
lich eingeschwemmte, frühere oder spätere Funde in der Verfül-
lung oder an der Oberfläche hin. Die in der Einführung genannten
Initialen werden für die Perioden mit folgenden Ausnahmen ver-
wendet: L = Lizq/Rumaylah, (-) = unbekannt
2220 Die Datierung ergibt sich nicht automatisch aus der der Klein-
funde. Sie ist primär an die Architektur gebunden und basiert
ebenso auf der Ausrichtung der Längsachse des Grabes. Vor-
Samad-zeitliche, unterirdische Gräber werden konventionell als
Wädl Süq klassifiziert.
2221 Diese Aussage stützt sich auf die Typologie der Grabtypen und
einzelner erhaltener Beigaben. Bezüglich der unterirdischen Grä-
ber der Wädl Süq-Zeit siehe vorhergehende Anmerkung.
2222 Bei Mehrfachbestattungen erscheint an dieser Stelle nur die erste
Skelettbestimmung. Aus methodischen Gründen dient die Seiten-
lage des Skeletts (s. oben) hier nicht als bestimmendes Kriterium.
Bei den Gräbern S10683 und S2112 ist die Reihenfolge strati-
graphisch unklar. Die Bestimmungen sind aufgrund der Daten
von M. Kunter vereinfacht worden. So bei Grab S10683 (Frau
und Mann): Ein „e" bezeichnet beide erwachsene Bestatteten.
Bei S2112 (Mann und Kind) trifft „em" insofern zu, als das Grab
hinsichtlich seiner Größe für einen Erwachsenen angelegt worden
war. In den Fällen, in denen die Altersbestimmung Klassengren-
zen überschreitet, wird das Skelett konventionell der nächst äl-
teren Altersgruppe zugewiesen, so z. B. Altersbestimmung 50-70
Jahre = senior.
2223 Alters- und Geschlechtsbestimmungen beruhen in erster Linie auf
dem vorhandenen Skelettmaterial (vgl. Anhang 4). Die hier auf-
geführten 53 Zuweisungen nach Geschlecht und Alter basieren
zudem auf den archäologischen Merkmalen der Beigabenmuster
und der Kammergröße skelettführender Gräber. Insbesondere
gelten hier Art und Zahl der Beigaben, das Vorkommen von Waf-
fen, die Seitenlage des Skeletts sowie die Grablänge.
2224 In der Regel ist das Datum der Berichtsabgabe angegeben.
2225 Ob eine Zerstörung vorliegt, entscheiden Erhaltung und Position
der Funde und des Skelettes.
2226 Gedrungen = L./Br. <2:1, schmal = L./Br. >2:1; c = circa.
2227 Treppenabsätze sind chronologisch irrelevant. Sie werden daher
hier nicht mit einer Signatur versehen.
2228 Nicht ausgegrabene Kreisgräber werden nicht als „U" klassifi-
ziert.
 
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