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Zeitschrift für Ästhetik und allgemeine Kunstwissenschaft — 18.1925

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Heilbronn, Magda: Über eine architektonische Gesetzlichkeit
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https://doi.org/10.11588/diglit.3820#0165

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VIII.

Über eine architektonische Gesetzlichkeit.

Von

Magda Heilbronn.

War es Wille der Ägypter, mit Werken der Kunst den Forderungen
ihrer religiösen Phantasie nach Unverletzbarkeit und Dauer sichtbare
Bürgen der Erfüllung zu setzen, so wurde diese Absicht Ursache für
das Höchstmaß von Festigkeit und Bestand und für die hohe gedank-
liche Belastung ihrer Bildungen. Urheber ihrer künstlerischen Form
ist dieser Wille nicht gewesen, und jene Eigenschaften, mit welchen
die Werke ihn bekennen, sind nicht ihre eigentlich künstlerischen. Doch
haben die Ägypter, bedacht auf Bezwingung der Zeit, bei der Gestal-
tung verfallsgewappneter Werke jene Eigenschaften gleichsam mitge-
troffen, welche eine Vollkommenheit der Erscheinung verliehen, die
künstlerisch zu nennen wir uns entschließen. Darum ist die ägyp-
tische Kunst in ihrer zeitnegierenden Weise für die Erkenntnis der
künstlerischen Gesetzlichkeiten von höchster Bedeutung. Ob absichts-
los die vollendete Form dem anders zielenden Geist entfiel, oder ob
sie in der vollen Spannung rein künstlerischen Wollens entstand, ist
kaum zu beweisen, für den Künstler Ägyptens nicht, wie wohl nicht
leicht für den einer anderen Zeit. Der einzige, der Aufschluß zu geben
vermag, ob er weiß und will, was geschieht, der Bildende selber, wird
es gewöhnlich nicht tun. Sein Ausdruck ist bildend, er redet nicht.

In den bildenden Künsten sind Formen entstanden, die der Den-
kende nicht erschaffen kann, sondern der bildende Künstler allein. Und
dieser muß wieder für ein Gebiet der Probleme nur Lösung leisten:
für solche bildbarer Art. Andrerseits werden Gedankengänge vollzogen,
deren der bildende Künstler nicht fähig zu sein braucht, sondern nur
der Denkende selber. Dann wiederum wäre Führung und Abschluß
aller Probleme dieses Sinns nur bei einer eignen Begabung gesichert.

So gewinnt die Vorstellung Raum, daß der Bildende hier, der
Denkende dort, auf getrennten Bahnen gehen, daß es nicht immer er-
folgversprechend sein muß, die Fragen des einen dem andern hinüber-
zurufen, weil jeder, selbständig wirkend nach eigener Art, nur solche
Aufgaben löst, die er sich selber gestellt: der Künstler gesetzlich bil-
 
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