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Zeitschrift für christliche Kunst — 15.1902

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Steffens, Arnold: Die alten Wandgemälde auf der Innenseite der Chorbrüstungen des Kölner Domes, [1]
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Braun, Joseph: Zur Entwicklung des liturgischen Farbenkanons, [3]
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https://doi.org/10.11588/diglit.4074#0098

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143

190:2.

ZEITSCHRIFT FÜR CHRISTLI

5T —

Die sehr gut erhaltene und sehr schöne
Legende ist dadurch bemerkenswerth, dafs sie
die leibliche Aufnahme Maria's in den Himmel
betont, wie dies auch in der damals in der
Kölner Kirche üblichen Festoration7) zum
15. August geschah.

Der Wortlaut ist folgender:
Mortali vita vite mater spoliatur
Hon tarnen hoc fit ita, quin sursumtotaferatur.
Sieh' wie die Mutter des Lebens der Sterblichkeit wird

nun entkleidet,
Doch geschieht dies so, dais mit dem Leib auch zum
Himmel sie steiget.

7. Krönung Mariens.
Auf einem gothischen Thronsitze sehen wir
rechts vom Beschauer den Heiland mit einer

') — Dieselbe lautet: Veneranda nobis Domine
huius diei festivitas opem conferat sempiternam, in
qua sancta dei genitrix mortem subiit temporalem,
nee tarnen mortis nexibus deprimi potuit, que filium
tuum Dominum nostrum de se genuit incarnatum.
Qui tecum.

Krone auf dem vom Kreuznimbus umstrahlten
Haupte. Ueber ihm steht geschrieben IHC
XPC (Jesus Christus). Seine Linke hält das
Scepter und ruht auf einem in seinem Schoofse
liegenden geöffneten Buche. Zu seiner Rechten,
ihm zugewandt sitzt die h. Jungfrau mit ge-
falteten Händen. Ihr Haupt ist vom Nimbus
umgeben. Ueber ihr steht geschrieben Sta
maria. Sie erhält aus der Rechten ihres
Sohnes eine goldene Krone aufs Haupt. Den
Hintergrund bis zur Höhe der Figuren bildet
ein roth-, gold- und grüngestreifter Teppich.
Unter dem Bilde steht die Legende:
Aurea eelieole datur summe tibi stema
Triplicis aureole dos nupta poli dyadema.
Gold'nes Geschmeide dich zieret, o himmlische Braut

auf dem Throne,
Dreifacher Kranz dich umstrahlet zum unvergänglichen
Lohne.
Unter dem schmalen Seitenbogen sind vier
musizirende Engel übereinander angebracht.

Köln.

Arnold Steffens.

Zur Entwicklung des liturgischen Farbenkanons.

III.

elches der Grund war, die Messen
am Weihnachtsfeste alle oder theil-
weise in verschiedenen Farben
zu feiern, ist nicht klar. Die
Sitte dürfte mit dem von Johannes Beleth,33)
vonSicardus von Cremona,84) und Durandus35)
erwähnten Brauch, bei den Weihnachtsmetten
drei Tücher, ein schwarzes, weifsliches und rothes
auf den Altar zu legen und bei jeder Nokturn
eines zu entfernen, einige Verwandtschaft haben
und aus ähnlichen Anschauungen hervor-
gegangen sein, wie sie in Bezug auf jenen von
den genannten Liturgikern entwickelt wird.
Das schwarze Tuch sollte die Zeit vor dem
Gesetz, das weifsliche die Zeit des Gesetzes,
das rothe die Zeit der Gnade sinnbilden. Viel-
leicht aber auch, dafs die weifse Farbe der
Mensch gewordenen Gottheit oder seine ewige
Geburt, die rothe seine hl. Menschheit, bezw.
seine zeitliche Geburt, Violett aber das Wort

3S) »Rationale« c. 69 (Migne, P. 1. CCII, 75).
34) »Mitrale« 1. C, c. 15 (Migne, P.1.CCXIII,844),
ä") »Rationale« 1.6, c. 13, n. 8. Vergl. Martene

»De antiq. eccl. ritibus« 1. 4, c. 12; (ed. Antuerp. 1764)

III, 38.

des Apostels: „Er hat

(Phil. 2, 8) versinnbilden sollte.

Am Feste der Beschneidung des Herrn
bediente man sich entweder weifser oder rother
Paramente, jener, um Christi unendliche Rein-
heit und Gottheit anzudeuten, dieser um an
seine erste Blutvergiefsung zu erinnern. Beides
war gleich gebräuchlich. Die der einen wie
der andern Sitte zu Grunde liegende Auffassung
suchten in eigenartiger Weise die Statuten von
Wells dadurch gerecht zu werden, dafs von
den funktionirenden Geistlichen die einen in
Roth, die andern in Weifs auftraten. Das
Mainzer Missale von 1602 verzeichnet für das
Fest der Beschneidung Blau.86)

86) Die Angabe des 18. Ordo (n. 18): In aliis
vero festis sequentibus (sc. festum Innocentium), sive
festum confessorum sive virginum, utitur colore albo,
rubeo in Dominicis a Nativitate usque ad Octavam
Epiphaniae; si facit de Dominica non de aliquo festo
utitur colore albo, ist ersichtlich fehlerhaft. Nach albo
ist wohl zu ergänzen vel und dürfte der Sinn des
Passus sein: Fällt auf einen Sonntag zwischen Weih-
nachten und der Octav von Epiphanie kein Fest, so
ist Weifs zu nehmen. Fällt hingegen das Fest eines
Bekenners oder einer Jungfrau, Martyrin oder Nicht-
 
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