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August Georg (Baden, Markgraf)
Allgemeine Zunft-Ordnungen Für Samtliche, in denen Hochfürstlich-Baden-Badischen Landen angesessene Künstlere, Profeßionisten und Handwerkere
Rastatt, 1769
Blatt: 64
(PDF, 20 MB)
Bibliographische Information
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Sammlung
(z. B.: IVa, 130a, IVb, 130b;
Achtung:
bei Originalseitenzählung "IIII" muss hier "IV" eingegeben werden)
Inhaltsverz.
Titelblatt
1-3
Vorrede
4-12
Erste Abtheilung. Von der Zunft-Versamlung / dem Zunftmeister, auch Zunft-Vorsteheren
13-57
Zweyte Abtheilung. Von der Zunft-Rechnung
58-60
Dritte Abtheilung. Was bey allgemeinem Zunft-Tag weiter zu beobachten seye
61-63
Vierte Abtheilung. Von Belohnung deren Zunft-Vorgesetzten
64-74
Fünfte Abtheilung. Von Meister werden / Meister-Stuck und Meister-Geld
75-95
Sechste Abtheilung. Wie sich die Meistere überhaupt und ins besondere zu verhalten haben
96-111
Siebende Abtheilung. Von Aufding- und Ledigsprechung derer Jungen
112-123
Achte Abtheilung. Von Gesellen / und wie sich selbe zu verhalten haben
124-134
Neunte Abtheilung. Von denen Handwercks-Mißbräuchen
135-140
Register
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