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Dl'oschken-Lmis.
l. Vom Bahnhof in die Stadt (mit dcn Grenzpunkten Roscnbusch'
wirthshaus, Diemer'sche Brauerci, Keller'sche Fabrik, Gasfabrik
und Bergheimer Mühle, diese mit eingeschloffen), oder umge-
kehrt von da nach dem Bahnhof, sowie für Fahrten in der
Stadt innerhalb des bezeichneten Bezirks zahlen 1 und 2 Per-
sonen je 12 kr., 3 und 4 Personen je 9 kr.
II. Vom Bahnhof oder von irgend einem Punkte des unter l. be-
zeichneten StadtbezirkS auf die Schtoßbergstraße über die Die-
mer'sche Brauerei hinauS bis zur Falknerei, oder umgekehrt, be-
trägt die Tare, mögen es 1 oder 4 Pcrsonen sein, 1 fl. 45 kr.
III. Bei Eisenbahn-Nachtzügen zahlt man für Fahrten vom Bahn-
hof in die Stadt, oder auf die Schloßbergftraße bis zur Falk-
nerei, und umgekehrt, das Doppelte der unter I. und II. be-
stimmten Taren.
IV. Die gleichen Taren wie nnter I., II. und III. gelten auch für
die Fahrten vom Bahnhos, vpn einem Punkte der Stadt, oder
von der Schloßbergftraße zu den Häusern nber der Brücke,
welche zwischen Welcker's und Hevdwciler's Haus (ciese einge-
schloffen) liegen, oder umgekehrt, sedoch mit einem Zuschlag
von 12 kr., mögen 1 oder 4 Personen fahren, nebst dem
Brückengeld.
V. Für leichtes Handgepäck wird nichls gezahlt. Schweres Gepäck,
z. B. Kifte, Koffer, vergütet man mit 6 kr. das Stück. Kinder
unter 10 Jahren, wenn ffe mit Erwachsenen sahren, werden
unentgeldlich mitgenommen.
VI. Für Fahrten auf Bälle, in's Theater und Concerte zahlt man
ohne Rücksicht auf die Zahl der Personen im Stadtbezirke
30 kr., und von den über der Brucke gelegenen oben unter IV.
bezeichneten Häusern 30 kr. Ebensoviel für daS Abholen.
VII. Für Fahrten an solgende Orte, Rücksahrt und gewöhnlichen
Aufenthalt eingerechnet, zahlt man ebenfalls als fefte Taxe:
1) Schloß.2 fl.
2) Wolföbrunnen und zurück auf dcr Landftraße . 2 fl.
3) Wolfsbrunnen und Schloß . . . . 3 fl.
4) Schloß und Molkenkur .... 3(4 fl.
ö) Schloß, Wolfsbrunnen und Gumpenthal . 4 fl.
6) Schloß, Molkcnkur und Wolfsbrunnen . . 4'/r fl.
7) Schloß, Molkcnkur und Riesenstein . . 4 fl.
8) Schloß, Molkenkur, Königftuhl und Wolfsbrun-
nen für 2 Personen . . . . 8V2 fl.
Dl'oschken-Lmis.
l. Vom Bahnhof in die Stadt (mit dcn Grenzpunkten Roscnbusch'
wirthshaus, Diemer'sche Brauerci, Keller'sche Fabrik, Gasfabrik
und Bergheimer Mühle, diese mit eingeschloffen), oder umge-
kehrt von da nach dem Bahnhof, sowie für Fahrten in der
Stadt innerhalb des bezeichneten Bezirks zahlen 1 und 2 Per-
sonen je 12 kr., 3 und 4 Personen je 9 kr.
II. Vom Bahnhof oder von irgend einem Punkte des unter l. be-
zeichneten StadtbezirkS auf die Schtoßbergstraße über die Die-
mer'sche Brauerei hinauS bis zur Falknerei, oder umgekehrt, be-
trägt die Tare, mögen es 1 oder 4 Pcrsonen sein, 1 fl. 45 kr.
III. Bei Eisenbahn-Nachtzügen zahlt man für Fahrten vom Bahn-
hof in die Stadt, oder auf die Schloßbergftraße bis zur Falk-
nerei, und umgekehrt, das Doppelte der unter I. und II. be-
stimmten Taren.
IV. Die gleichen Taren wie nnter I., II. und III. gelten auch für
die Fahrten vom Bahnhos, vpn einem Punkte der Stadt, oder
von der Schloßbergftraße zu den Häusern nber der Brücke,
welche zwischen Welcker's und Hevdwciler's Haus (ciese einge-
schloffen) liegen, oder umgekehrt, sedoch mit einem Zuschlag
von 12 kr., mögen 1 oder 4 Personen fahren, nebst dem
Brückengeld.
V. Für leichtes Handgepäck wird nichls gezahlt. Schweres Gepäck,
z. B. Kifte, Koffer, vergütet man mit 6 kr. das Stück. Kinder
unter 10 Jahren, wenn ffe mit Erwachsenen sahren, werden
unentgeldlich mitgenommen.
VI. Für Fahrten auf Bälle, in's Theater und Concerte zahlt man
ohne Rücksicht auf die Zahl der Personen im Stadtbezirke
30 kr., und von den über der Brucke gelegenen oben unter IV.
bezeichneten Häusern 30 kr. Ebensoviel für daS Abholen.
VII. Für Fahrten an solgende Orte, Rücksahrt und gewöhnlichen
Aufenthalt eingerechnet, zahlt man ebenfalls als fefte Taxe:
1) Schloß.2 fl.
2) Wolföbrunnen und zurück auf dcr Landftraße . 2 fl.
3) Wolfsbrunnen und Schloß . . . . 3 fl.
4) Schloß und Molkenkur .... 3(4 fl.
ö) Schloß, Wolfsbrunnen und Gumpenthal . 4 fl.
6) Schloß, Molkcnkur und Wolfsbrunnen . . 4'/r fl.
7) Schloß, Molkcnkur und Riesenstein . . 4 fl.
8) Schloß, Molkenkur, Königftuhl und Wolfsbrun-
nen für 2 Personen . . . . 8V2 fl.