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Heidelberger Adreß-Kalender für das Jahr 1868 — Heidelberg, 1868

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https://doi.org/10.11588/diglit.2460#0175

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Vonl Holzlauer

! Vor dasKarlsthor bis





8

einschl. Hausacker

29

33

L)reikonlg,

straHe.

ki.

Zimmer-

platz.

kr.

Auf den Friesenberg
, In die Plankengasse

27

27

27

27

In die Theaterftraße

25

21

„ „ Kisselgasse

23

27

„ „ miedrichstraße 25

21

„ „ Karlsstraße

21

25

„ „ Bauanitsgasse

25

19

Jn die östl. Hauptstr.



„ „ Bienenstraße
„ „ Karpfengasse

25

25

19

19

vom Ludwigsplatz
bis zur Dreikümg-



„ „ Ziegelgasse

25

21

straße

19

23

„ „ Diärzgasse
„ „ Academiestraße

25

21

^ Jn die östl. Hauptstr.



26

21

bis zum Kornmarkt

19

23

„ „ Brunnengasse

27

21

In die östl. Hauptstr.



„ „ Fahrtgasse

27

23

bis z. Plankengasse

21

25

„ ,. Neugasie

27

23

In die östl. Hauptstr.



„ ,, Wilhelmsstraße 27

27

bis zur Kunstmühle

25

26

Bis an das Mannhei-



Jn die westl. Hauptstr.



merthor

27

24

vom Ludwigsplatz



An die Leopoldstraße

31

27

bis zur L-chiffgasie

21

19

fzn die Bahnhöfe und



In die westl. Hauptstr.



Bergheimerstraße

33

29

bis zur.Karpfengasse 23

19

Bis an die St. Peters-



^n diewestl. Hauptstr.



kirche

24

23

bis z. Brunnengasse

25

21

Bis an die Großh.



In die westl. Hauptstr.



Domänenverwaltung

25

25

bis zum Mannhei-



Bis an die Klingen-



rnerthor und Thor-



thorstraße

24

24

ausgang

27

24

Bis an das Waisen-



In die Plöckstraße bis



haussSchreibershos

23

27

zur Friedrichsstraße

25

23

Auf den Burgweg bis



In die Plöckstraße bis



zum Zwerggäßchen
Aus den Burgweg

23

26

zur Märzgasse

Jn die Plöckstraße von

26

23

weiter Hinauf

25

27

der Märzgasse bis zum


Bis an das Karlsthor

27

28

St. Annafriedhof

27

24

Für die Einfahrt in einen Hof erhöht sich der Fuhrlohn um je
drei Kreuzer. Ueherforderungen sind bei Strawermeiden untersagt.

Heidelberg, deu 1. Mai 1863. Ter Gemein derath.

Holzmefserlohn.

Tas Äiaas Holz zu messen kostet am HolPauer 6 Kreuzer.

„ „ „ „ „ „ in der Ätadt 10 „

Holzmacherlohn

Ter Holzmacherlohn ist dahin festgesetzt, daß für einmaliges Schneiden
eines Karren oder Mäß Holz 16 kr., und für jeden weiteren ^chnitt eben-
foviel, sür das Spalten eines jeden ^.chuittes aber weitere 4 kr., gezahlt
werden müssen. Ueberforderungen werden mit Gefängniß bestraft.

Tarif über SehenSwürdigkeiten auf dem Schlofse.

Auf Verlangen werden die Sehenswürdigkeiten auf dem domänen-
ärarischem Schlosse, jedoch ausschließlich der Sammlungen des Grafen von
Graimberg, vorgezeigt und sind dafür folgende Gebühren an die Kasse
gegen den Empfang von Eintrittskarten zu entrichten:
 
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