Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Heidelberger Adreß-Kalender für das Jahr 1868 — Heidelberg, 1868

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2460#0176

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
144

». Für die Vorzeigung aller Sehensrvürdigkeiten, einzchließlich des
großen Fasses: für eine Person, die allein geführt zu werdeu ver-

langt,.30 kr.

sür zwei Personeu, die gleichzeitig gesührt werden, zusammen 48 „

sür drei und mehr Personen, die gleichzeitg geführt werden,

für jede Person.18 „

i>. Für die Vorzeigung des großen Faffes allein:

sür eine Person, der dasselbe allein vorgezeigt wird ... 6 „

sür zwei und drei Personen, denen daffelbe gleichzeitig gezeigt

wird, zusammen . .. 9 „

für vier und mehr Personen, denen daffelbe gleichzeitig gezeigt

wird, für jede Person.3

Dabei werden nur solche Persouen, die über 10 Jahr alt siud, in

Berechnung gezogen.

Karlsruhe, 30. Iuli 1667. Großh. Domänen-Direction.

Schiffüberfahrt.

An der neuen Fährte zu Neuenheim hat jede Persou sür das Ueber-
fahren von Neuenheim nach Heidelberg 1 kr. nnd ebenso von .Heidelberg
nach Neuenheim 1 kr. zu entrichten.

Fremdkn-Führer-Taxen.

In der Stadt 1 Tag 1 fl. 20 kr. — Ein halber Tag 40 kr. — 1 Stunde

20 kr. — 2 Stunden 40 kr. — Außerhalb der Stadt 1 Tag 2 fl.

20 kr. — Ein halber Tag 1 fl. 45 kr. — Auf den Königstuhl 1 hal-

ber Tag 1 fl. 45 kr. — Auf den Heiligercherg 1 halber Tag 1 st.
45 kr. — Aus die Molkenkur 1 fl. 20 kr. — Auf den Wolfsbrunnen
und Schloß 1 fl. 20 kr. — Aus das Schloß allein 48 kr.

Taxe für die Efel Vermiether.

Auf das Schloß 18 kr. — Von da znrück 12 kr. — Auf das Schloß,
Molkenkur und zurück 1 fl. 12 kr. — Nach dem Wolfsbrunnen 1 fl.
— Nach dem Königstuhl 1 fl. 30 kr. — Nach dem Königstuhl und
von dort über den Wolssbrunnen zurück 2 fl. 24 kr. — Durch das
Klingenteich aus die Molkenkur und zurück 1 fl.

An Brücken- und Pflastergeld zu entrichtcn

Alle Fremden, welche die Brücke (Neckarbrücke) passiren, zahleir so-
wohl beim Hin- wie beim Rückweg jedesmal 1 kr.

Personen oder Einwobner von Neuenheim und Ziegelhausen zahlen
dagegen nur sür den .Heimweg von der Stadt 1 kr., für den Hinweg
wird nichts bezahlt. Alle in Heidelberg wohnenden Personen haben kein
Brückengeld zu entrichten. Fuhrwerke oder mit einem Pserd bespannte
Wagen zahlen 4 kr., mit zwei Pferden 8 kr. und je ein Pferd weiter jedes-
mal 4 kr. mekr, sowohl für den Hin- wie Rückweg. Heidelberg, Ziegel-
hausen und Neuenheim zahlt das Pferd 2 kr^, die Droschkenkutscher in
Heidelberg mit eingerechnet. Führen die Kutscher jedoch Studenten oder
Prosefforen, so wird rein Brückengeld bezahlt. Alle übrigen in einer
Droschke oder Wagen sitzende Personen zahlen 1 kr.
 
Annotationen