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Einwohner=Verzeichniß der Stadt Heidelberg, nebst Angabe ihrer Wohnung und Beschäftigung in alphabetischer Ordnung für 1870 — Heidelberg, 1870

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https://doi.org/10.11588/diglit.2461#0144
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Ztaminseger-llldnung.

1. Zweimal dcS JahreS, nämlich im December und Febniar, smd rus-
psche Ofenkamine, in dic nur zwei größcre oder drei kleinere Heizungen ge-
leitct sind, zu segen.

2. Viermal deS JahreS, nLmlich im October, December, Februar und
April, sollen gefegt wcrden die steigbaren, sog. deutschen Schornsteine für
-ttchcn und Oefen, fcrner die nicht steigbaren odcr sog. russischen UUchen-
und Ofcnkamine, in welche drei grötzere odcr vier kleinere Heizungen ge-
leitct sind.

8. Fttnsmal im Winter, also alle 6 Wochen mttssen gesegt werden die
russijchen Kamine, in welche mehr als vier Heizungen gehen.

4. VorauSgeseht wird, daß die Ranchleitungen durch Hcizungen auch
wirklich benutzt wcrdcn. Werden sie nicht benutzt, so sind sie auch nicht mit-
zuzählcn, wie ttberhaupt nur da zu fegen und zu zahlen ist, wo geseuert wurde.

5. Schornsteine, welche den Bäckern, Bicrbrancrn, Seifensiedern und
Lhnlichen Gcwerben zum Gewerbsbet rieb nöthig sind, sollen, so lange
sie dcrart aubergcwöhnlich gcbraucht werden, wenigstenS alle zwei Monate
einmal aereinigt werden.

6. Filldet Jemand seinc Schornsteine öftcr reinigen zu lassen sttr nöthig,
so steht dem natttrlich nichts im Wcge.

7. Der Fegerlohn ist bei dcutjchcn Kaminen sür eine Hurte oder
sog. Rauchzug 2 kr., siir ein einstöckigetz Kamin 4 kr., fttr ein zweistöckigeS
6 kr., sttr cin dreistöckiges 8 kr., sttr cin vierstöckigeS 10 kr.

Der Fegcrlohn bci russischen Kamincn ist fttr ein dreistöckigeS 5 kr.,
fttr ein zweistöckiges 8 kr., sttr ein dreistöckigeß 11 kr. und sür ein vier-
stöckigetz l 4 kr.

8. Die Frage, wie viel Stockwerke ein Kamin hat, wird im
Allgemeinen nach der Zahl der Stockwerke beantwortet, durch welchc d».S
Kaniin gestthrt ist.

^ul Kamin des obersten Etockwerkes ist einstöckig, ein Kanlin detz zweit-
obcrstcn Stockwerkes zweistöckig u. s. w., und eS ist dabei gleichgnltig, ob daS
Kalllin am Bodcn odcr crst an der Tccke des Stockwerkes beginnt, worin
sich die Heizung bcsindet.

Der Tachranln wird nicht fttr ein Stockwerk gcrcchnct, mag dasielbe ein
gebrochencs oder nicht gcbrochencs Dach haben. Eine Ausllahme hiervon
sindet l,ur statt, weitll in einem gebrochenell Dache ein Mallsardeilraum sich
besindet und dieser Raunl mit einer cigcnell FeucrullgSeinrlchtullg (Herd oder
Lsen) versehen ist. Dann wird ttbrigenS die Mansarde nur sur jencs einzige
KamlN, ill welches die Feuerullgseinrichtllng dcr Manjarde geleitet ift, alS
weiteres Stockwerk gerechnet, keineswegs aber auch sttr die ttbrigen Kamine
dcL Hauses, welche dllrch datz Dach ziehen.

1k. Das Allsbrennen dcr Kamine bctreffend, so ist dietz nur nöthig,
wcnn das Kainin gtäilzellden Nus; zeigt und diescr Glanzrub mit der Bttrste
nicht losgcht, was jcweils vorher vom Kaminseger zu probiren ist. Stcin-
kohlcn uild Tors geben nie Glanzrub. Buchcnhotz und nasjes Holz gibt eher
Glanzrus;, ats lcichtc und trockcnc Holzarten. Jndessen bitdct sich Glanzruß
bei trockcilem Holzmaterial in der Negel nur allc drci Jahre so stark, daß
^atz Alitzbrenilcll nöthig ist. Dann abcr muß daS Autzbrennen jewciltz zu
"den obcll angegelvnen Feglerminen und anstatt einer Fegung vorgenommen,
nicht aber dars zuerst gesegt und dann ausgebrannt werden, wobeiesimmer
dvppelte Kostcn gebell wurde.

Wenn irgendwo autzgebrannt werdcn will, muß eS der Kaminseger vorher
auf dclil Palizeiburean allzcigen, damit die Nachbarschast davon benachrichtlgi
uild durch den Rauch odcr Funken nicht alarmlrt wird.
 
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