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152

6. von einem Tuch, welches unter 50 Centimeter Durchmes-

ser Raum einnimmt.1

k. von einem dto. größeren

Ir.

Sack
mittleren Faß
eren

k. „ „ Schiebkarren.2

l. „ „ von einem zweirüdrigen Handkarren . 4

m. „ „ Einspännerwagen .... 6

u. „ „ Zweispännerwagen

Wird vor dem Wagen noch eine Flechte 'zum Verkaufe
benützt, so ist von dieser die Hälfte des Platzgeldes vom Wagen
zu zahlen. Von Wagen, welche anf dem Markte zum Feilbieten
verwendet werden, müssen fofort die Deichseln entfernt werden;
o. von eineni Tisch, anf welchem Waaren feilgeboten werden

bis zu 1 Quadratmeter.2kr.

x. darüber bis zu 2 Quadratmeter . . . 4 „

g. von einem Kammstand (sog. Kammkiste) . . 1 „

r. „ „ Stande bis zu 2 Quadratmeter . 4 „

s. „ „ „ darüber je nach Verhältniß;

t. Kübel, Fischbehälter werden in demselben Verhältniß, wie
die Körbe, behandelt.

u. von allen sonstigen zu Markt gebracht werdenden Gegen-
ständen wird der Quadratmeter Platz mit je 2 kr. berechnet.

Gr. Bezirksamt Hcidelberg.

Die ortspolizeilichen Vorschriften über öffentl.
Reinlichkeit, Sicherheit und Bequemlichkeit
des VerkehrS betr.

No. 13,199. Wir sehen uns veranlaßt, nachstehende Bc-
stimmlmgen dec ortspolizeilichen Vorschrist über Sicherheit und
Bequemlichkeit des Verkehrs und über öffentliche Reinlichkeit in
hiesiger Stadt hiermit in Erinnerung zu bringen.

8 1-

Sämmtliche Straßen der Stadt (ohne Unterschied, ob Haupt-
oder Nebenstraßen) sind an den ersten fünf Wochentagen und
zwar in den Monaten vom 1. April bis 1. Oktober Morgens 8
Uhr und in den Monaten vom I. Oktober bis 1. April Morgens
9 Uhr und Samstags Abends 5 Uhr, r68p. 4 Uhr, die Trottoirs
am letzteren Tage überdies auch schon Morgens zu reinigen.
 
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