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Hr. Wezirksaml Keideköerg.
Bekanntmachung.
Mit Zustimmung des hiesigen Gemeinderaths wird hiermit
bezüglich der Abtheilung des linken Neckarusers für einzelne Ver-
kehrszwecke
^ verordrret:
8 i.
Der freie Platz oberhalb der Neckarbrücke bis zum Ende des
Schlachthauses soll, besondere Fälle ausgenommen, nicht zur Ver-
ladung, sondern nur zum Ausstellen vorl leeren Wagen an Markt-
tagen benutzt werden.
8 2.
Der Raum unmittelbar unter der Brücke bis zur Dreikönig-
straße wird zur Verladung von Brennholz bestimmt.
8
Aus dem Platze bei der Einfahrt in die Dreikönigstraße ist
der Fischmarkt abzuhalten.
8 4.
Der Raum von der Dreikönigstraße bis zur großen Mandel-
gasse ist zur Verladung von Steinen, Rinden und anderen Roh-
produkten.
8
Der Raum von der großen Mandclgasse bis zur Marstall-
straße ist zum Heuausladen zu benützen.
8
Von da bis zum Professor Walz'schen Hause (Untere Neckar-
straße Nr. 9) sind die Handelsgüter zn verladen.
8 7.
Der Platz von hier bis zur Ziegelgasse hat zum Verladeu
von Brennholz und Hopfenstaugen zu dienen.
8 8.
Das Vorland von der Zicgelgasse bis znm Endc des Stauß-
schen sjetzt Marx'schen) Hauses ist zum 9agern von Steinen be-
stimmt.
8 S-
Von da an soll das Bauholz gclagert sein.
Heidelberg, den 14. September 187.4.
Hr. Wezirksaml Keideköerg.
Bekanntmachung.
Mit Zustimmung des hiesigen Gemeinderaths wird hiermit
bezüglich der Abtheilung des linken Neckarusers für einzelne Ver-
kehrszwecke
^ verordrret:
8 i.
Der freie Platz oberhalb der Neckarbrücke bis zum Ende des
Schlachthauses soll, besondere Fälle ausgenommen, nicht zur Ver-
ladung, sondern nur zum Ausstellen vorl leeren Wagen an Markt-
tagen benutzt werden.
8 2.
Der Raum unmittelbar unter der Brücke bis zur Dreikönig-
straße wird zur Verladung von Brennholz bestimmt.
8
Aus dem Platze bei der Einfahrt in die Dreikönigstraße ist
der Fischmarkt abzuhalten.
8 4.
Der Raum von der Dreikönigstraße bis zur großen Mandel-
gasse ist zur Verladung von Steinen, Rinden und anderen Roh-
produkten.
8
Der Raum von der großen Mandclgasse bis zur Marstall-
straße ist zum Heuausladen zu benützen.
8
Von da bis zum Professor Walz'schen Hause (Untere Neckar-
straße Nr. 9) sind die Handelsgüter zn verladen.
8 7.
Der Platz von hier bis zur Ziegelgasse hat zum Verladeu
von Brennholz und Hopfenstaugen zu dienen.
8 8.
Das Vorland von der Zicgelgasse bis znm Endc des Stauß-
schen sjetzt Marx'schen) Hauses ist zum 9agern von Steinen be-
stimmt.
8 S-
Von da an soll das Bauholz gclagert sein.
Heidelberg, den 14. September 187.4.