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-Schter in dem Jalle, daß daS fiädtische Hvlzmaß zum Meffen deffelben ge-raucht
wird, von jedem Ster 6 Pfg. zu erhalten.
An Wachtgeld erhebt der Lauerpächter für jeden Ster Holz, fobald daffelbe
verkaust wird, 3 Pfg., und liefert diefe Beträge den Holzeinlegern für das
Wachen ab; die Einleger erhalten überdies von dem Verkäufer für das Einlegen
und Aufladen des Holzes eine Gebühr von 12 Pfg. per Ster; für Einlegen
allein (ohne Aufladen) kommen denselben 9 Pfg. per Ster zu.
2) von einem hundert Wellen .
3) „ „ „ Truderstangen.
4) „ „ „ Hopfenfiangen.
5) „ „ „ Weinbergsstiefel
6) „ „ Gebund Reif . .
7) „ „ Schiff Steinkohlen bis zu 200 Ctr. Ladung
8) „ „ hundert Stück Bord
9) „ „ „ „ Latten
10) , „ „ Rahmenfchenkeln und Faßdauben
11) „ „ „ Teicheln .
12) , einer Büfchel Liest
13) „ einem Nachen voll Kartoffeln.
14) „ „ Sack Kartoffeln .
15) „ „ Nachen voll gedörrte Zwetschen
16) „ „ Nachen voll frifcher „ .
17) „ „ hundert Häuptern Weißkraut
18) „ „ „ Stück Lohkäse .
19) „ „ „ „ Rindenbuscheln
20) „ „ Cub.-Mtr. Mauersteine
21) „ „ Nachen gehauener Steine bis zu 50 Centner Ladung
22) „ . Nachen gemahlenem Gyps „ „ „ , „
23) „ „ Stamm Bauholz (von 10—18 Mtr.) .
24) „ „ Stamm Bauholz (von 18 Meter und darüber)
25) „ „ Gestör Bauholz bis zu 6 Meter einschließlich
26) „ „ Gestör zwischen 6 und 7 Meter einschließlich
27) „ „ Gestör zwischen 7 und 9 Meter einschließlich
28) , jedem Sperrstümmel.
29) „ „ hundert Rippenstücke ....
30) „ einem Cub.-Mtr. Kalk.
31) „ „ Nachen Backsteine oder Ziegel bis zu 1000 Stück
32) „ . Kasten Lehm oder Sand.
Mk. Pfg.
- 12
- 12
- 35
- 2
- 2
2 —
- 60
- 14
- 23
- 60
- 1
- 86
- 2
1 70
- 86
- 6
- 2
- 20
- 3
25
- 35
- 12
- 25
- 9
- 18
- 24
- 1
- 35
- 3
- 25
- 2
Von nicht namentlich benannten, zum Verkauf gelagerten sonstigen Gegen-
ständen wird die Taxe erhoben, welche von einem im Tarif genannten ähnli-
chen Gegenstande erhoben wird.
Z 11. Für nachbezeichnete Gegenstände kommen vorgenannte GeLühren, wie
folgt in Anwendung:
a. BeiBrennholz.
Auf dem Zimmerplatz, jeder Ster für 6 Monate . . . .10 Pfg.
sür jeden Monat weiter, jeder Ster . . . . . . 5 „
Auf dem Abladeplatz, jeder Ster für 2 Wochen . . . . 10 „
für jede Woche weiter, jeder Ster.5 „
d. Bei Hopfenstangen.
Auf dem Ausladeplatz, jedes Hundert für 1 Monat.
sür jede Woche weiter, jedes Hundert .
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-Schter in dem Jalle, daß daS fiädtische Hvlzmaß zum Meffen deffelben ge-raucht
wird, von jedem Ster 6 Pfg. zu erhalten.
An Wachtgeld erhebt der Lauerpächter für jeden Ster Holz, fobald daffelbe
verkaust wird, 3 Pfg., und liefert diefe Beträge den Holzeinlegern für das
Wachen ab; die Einleger erhalten überdies von dem Verkäufer für das Einlegen
und Aufladen des Holzes eine Gebühr von 12 Pfg. per Ster; für Einlegen
allein (ohne Aufladen) kommen denselben 9 Pfg. per Ster zu.
2) von einem hundert Wellen .
3) „ „ „ Truderstangen.
4) „ „ „ Hopfenfiangen.
5) „ „ „ Weinbergsstiefel
6) „ „ Gebund Reif . .
7) „ „ Schiff Steinkohlen bis zu 200 Ctr. Ladung
8) „ „ hundert Stück Bord
9) „ „ „ „ Latten
10) , „ „ Rahmenfchenkeln und Faßdauben
11) „ „ „ Teicheln .
12) , einer Büfchel Liest
13) „ einem Nachen voll Kartoffeln.
14) „ „ Sack Kartoffeln .
15) „ „ Nachen voll gedörrte Zwetschen
16) „ „ Nachen voll frifcher „ .
17) „ „ hundert Häuptern Weißkraut
18) „ „ „ Stück Lohkäse .
19) „ „ „ „ Rindenbuscheln
20) „ „ Cub.-Mtr. Mauersteine
21) „ „ Nachen gehauener Steine bis zu 50 Centner Ladung
22) „ . Nachen gemahlenem Gyps „ „ „ , „
23) „ „ Stamm Bauholz (von 10—18 Mtr.) .
24) „ „ Stamm Bauholz (von 18 Meter und darüber)
25) „ „ Gestör Bauholz bis zu 6 Meter einschließlich
26) „ „ Gestör zwischen 6 und 7 Meter einschließlich
27) „ „ Gestör zwischen 7 und 9 Meter einschließlich
28) , jedem Sperrstümmel.
29) „ „ hundert Rippenstücke ....
30) „ einem Cub.-Mtr. Kalk.
31) „ „ Nachen Backsteine oder Ziegel bis zu 1000 Stück
32) „ . Kasten Lehm oder Sand.
Mk. Pfg.
- 12
- 12
- 35
- 2
- 2
2 —
- 60
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- 60
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- 2
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- 20
- 3
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- 35
- 12
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Von nicht namentlich benannten, zum Verkauf gelagerten sonstigen Gegen-
ständen wird die Taxe erhoben, welche von einem im Tarif genannten ähnli-
chen Gegenstande erhoben wird.
Z 11. Für nachbezeichnete Gegenstände kommen vorgenannte GeLühren, wie
folgt in Anwendung:
a. BeiBrennholz.
Auf dem Zimmerplatz, jeder Ster für 6 Monate . . . .10 Pfg.
sür jeden Monat weiter, jeder Ster . . . . . . 5 „
Auf dem Abladeplatz, jeder Ster für 2 Wochen . . . . 10 „
für jede Woche weiter, jeder Ster.5 „
d. Bei Hopfenstangen.
Auf dem Ausladeplatz, jedes Hundert für 1 Monat.
sür jede Woche weiter, jedes Hundert .
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