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11

3) Für die Beihilfe bei einer Scktion haben sie zu erhalten 3 Mk.

4) Das vollständige Verpichen eines Sarges im Innern kostet in allcn Fällen,
wo es als notwendig bcstcllt wird, 1 Mk. 60 Pfg. (im akademischcn Hospital 1 Mk.)

5) Lcsonderc Leschläge an den Sarg und zwar:

in I. Klasse in II. Klasse versilbert

Handhaben Mk. 2.— Mk. 1.60 Mk. 3.5>0 und Mk. 8.-
Dcckelschraubcn „ —. 60 „ —.40 „ —. 70

Rosettcn „ —. 5 „ —. 4 „ —. 0 und Mk. —. 80

Hauptschilder „ —. 60 „ 50 „ 1. 10

6) Ausschlagen eines Sarges mit Glanzperkal samt entsprechendem Kissen

bei Erwachsenen über 15 Iahre 20 Mark
„ Kindern von 6—15 Iahren 10 „

„ „ nntcr 6 Jahren 6 „

7) Ansschlagen eincs Sarges mit Atlas nnd fcincr Spitzcnvcrziernng samt cnt-
sprcchendem Kissen:

bei Erwachsenen über 15 Iahre 100 Mark
„ Kindern von 6—15 Iahren 80 „

„ „ unter 6 Jahren 60 „

8) Matratze nnd Kissen:

bei Erwachscnen über 15 Iahrc 20 Mark
„ Äindern von 6—15 Iahren 16 „

„ „ untcr6Iahren 12 „

9) Ein cinfaches Kissen: für alle Alter 2 Mark.

10) Ein Sterbemantel bei Erwachsenen über 15 Iatire 15 Mark

„ Kindern von 6—15 Iahren 10 „

„ „ llttter 6 Iahren 7 „

11) Ein groster Kranz auf dem Leichenwagen: in I. Klasse 10 Mark, in II. Klasse
8 Mark, in III. Klasse 7 Mark.

12) Für jcden weiteren Trauerwagen sind zn bczahlen: in I. Klasse 6 Mark, in
II. Klasse 5 Mark, in III. Klasse 4 Mark, in IV. Klasse 3 Mark.

13) Bci einer Vcrdoppelung der Leichenwagenpferde, welche nnr in der I. und II.
Klasse ftattfinden kann, ist dic Taxe in dcr I. Klasse 12 Mark, in der II. Klasse 10 Mark.

14) Für dcn Transport ciner Leichc nach der Kapelle bei dem akadem.Krankenhaus
ist zu bezahlen für:

Leichenordner: Iwei Lcichenträger:

50

Für den Transport einer Leiche nach der Kapclle auf dem Fricdhofe ist zu bezah-
len für:

Leichenordner: Zwei Lcichenträger:

I. Klassc

1 Mark



Psg.

4 Mark

II. „


70


3 „

III. „


50


2 „

IV. ,,


25


1 „

Arinellklassc





1 „

I. Klasse

1 Mark

- Pfg-

6 Mark

- Pfg

II-


70 „

5 „


III. „


50 „

4 „


IV. „


25 „

3 „


Armenklassc



2 „


Wird cine Kinderleiche unter 6 Iahrcn von dcr Leichcnwärtcrin llach der Kapellc
bci dem akademischen Krankenhaus getragcn, so hat die Leichcnwärtcrin dafür in der

III. Klasse I Mark-Pfg.

IV. „ - „ 50 „

Armenklasse — „ 30 „ zu beansprnchcn.

Wird eine Kinderleiche unter 6 Iahren von der Leichenwärtcrin nach dcr Kapelle
auf dem Friedhofe getragen, so erhält dic Leichenwärterin dafür dic Gcbührcn, wic sie
in den Begräbnistaxen ^ angcgeben sind.
 
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