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57

Wemi die hiesige Stadtgemeinde siir ihre Bauzwccke Baumaterial am Vorland
ausladen oder lagern läßt, so hal sie hierfür keinerlei LauergebUhren zu entrichten.

A 12. Das Ausladen der Steine dars nur zu solgenden Zeiten geschehen: Jn den
Monaten April bis mit September von 5 Uhr morgens bis 6 Uhr abends. Jn den
Monaten März und Oktober von 6 Uhr morgens bis 7 Uhr abends. Jn den Monaten
November, Dezember, Januar und Februar von 7 Uhr morgens bis 5 tthr abends.

tz 13. Vor dem Beginn des Ausladens ist die Anordnung des Lauerpächters ein-
zuholen und ist ohne dieselbe niemand berechtigt. von einem Ausladeplatz Gebrauch
zu machen, oder Reste von vorher gemessenen Steinen zu entfernen.

8 14. NuvMdie verpflichteten Steinsetzer sind zum Setzen und Messen der Steine
berechtigt.

8 15. Beim Aufsetzen von Steinen, Holz oder anderen Gegenständen sind die
angebrachten Bezeichnungen der besonderS bestimmten Lagerptätze stets genau zu beachten
und die fUr die Durchfahrt der Fuhrwerke bezeichneten Zwischenräume frei zu lassen.

8 16. Uebertretungen der Holzmarkt- und Lauerordnung werden mit Geldbuße
bis zu 30 Mark und im Falle des UnvermögenS mit Haft bis zu 8 Tagen bestrast.

Larif der LauerkSrcher.

Die Lauertärcher haben an GebUhren fUr die Verbringung von Holz von den beiden
Lauerplätzen nach den Häusern an den unten genannten Straßen, bezw. Plätzen, zu beziehen:


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Nach den Straßen, bezw. Plätzen

Bom Holzlaner

der Dret- de» Zi»>-
küntg- , mer-
strahe platzes.

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Von der Marstallstraße, dem Ludwigsplatz bis an den Markt,

Oberbadgasse und Fischergasse.

Von dem Markt, Fischeraasse, Oberbadgasse bis an das Karlsthor
Von dem Karlsthor b«s Hausacker einschließlich .

Auf den Burgweg biS an's Zwerggäßchen ....

Bom Zwerggaßchen weiter hinauf.

Von dem Lndwigsplatze, der Grabengasse und Marskallßraße

bis an die März- und Ziegelgasse.

Plöckstraße von der St. Peterskirche bis Sophienstraße
Von der Märzgasse und ^iegelgasse, Hanptstraße mit allen
Seitenstraßen bls zur Sophienstraße einschließlich .
Bergheimerstraße bis an den Brunnen bei Zimmermeister

Vcth (Thibautstraße).

Von Zimmermeister Veth bis Gebrüder Reis (Eingang der

Nümerstraße).

Am Güterbahnhof und Römerstraße.

Jn die Bahnhöfe.

Bahnhofstraße.

Leopoldstraße.

Rohrbacherstraße, Gaisbergstraße bis einschließlich Lnisenstrahe

Von der Luisenstraße weiter hinaus.

Unterer Fauler Pelz (Klingenthor).

Oberer Fauler Pelz, Diemers Brauerei . . . .

Bis zum ersten Brunnen anf dem Berg . . . .

Bis zur Falknerei (Dr. Lobstein).

Jn das Schloß.

Friesenberg.

Vom Vorland aus den oberen Lauer . . . .

Vom Vorland ans den eingefriedigten Platz


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