Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg für das Jahr 1887 — Heidelberg, 1887

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2472#0241

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext

EV




Kathol. C-rtfesfioa




Römischkatholische

! Altkath.

Klassen

! Für den
Für den j! Kirchen-
^ drener und

Gelstüchen > Leichen-
^^bedienung

>1 Für den

^ Kirchen-

Fur dcn ^dienerM-
Geistlichenljchenknaben
>>u. Lelchen-
!lbedienung!

Für den
Kirchen-
diener

I. Klasse.



!

! 4


>

!j

^!



Für Erwachsene ....

7


! 2

> —

7

! ^ !

!! 4

— ^

2

! —

„ Kinder von 6—15 I. .

7

— >

> 2

> —

7

> — >

4

— !

. 2



„ „ unter 6 Iahren

7

— ^

! 2



7

>

> 2

— >

! 2 !



II. Klassc.

Für Erwachsene ....

6


2


6


! 3

60

2


„ Kinder von 6—15 I. .

6

- !

2



6



> 3

I 60 I

2

> —

„ „ unter 6 Iahren

6



2



6

! —

1

I "

1



III. Klasse.

Für Erwachsene ....

4

^ >

1


4

! >
! ^ I

2 !

80

I 1

50

„ Kindcr von 6—15 I. .

4

> — !

. —

! 50

4

> i

>

2"

80 !

1

50

„ „ linter 6 Iahren

2

! — >



! 50

2




65 >

! -

! 50

IV. Klasse.








I



Für Erwachsene ....

2

> —!

1



3

— !

> 2

65 !

! 1

I —

„ Klndcr von 6—15 I. .

2 !

! — !

! >

50

3

— >

! 2

65 !



I 50

„ „ uilter 6 Jahren

2 >

>


50

2 ^

— !

! " ^

! 50

! —

50

Armenklass e.


I









Für Erwachsene ....



- !

! !





— >

! 1

60 !





„ Kinder von 6—15 I. .



— !







I 1

60 !

^ —



„ „ unter 6 Iahrcn










^ I

! —

50 I

> —



Die Altkatholiken erheben für den Geistlichen keine Gebühr.

Bei den Deutschkatho liken (freireligiösc Gemeinde) findet für den Prediger
und Diener keine Vergütung statt.

6. Für außergewöhnlicheLeistungen.

1) Die Ansage über die klassenmäßige Zahl für jede weiterc Person 10 Pfg.

2) Für das Wachen dei Verstorbenen hat der Leichenwärter oder die Leichenwär-
terin zu erhalten: per 12 aufeinanderfolgende Stunden 2 Mk., in der Kapelle auf dem
Friedhofe für 12 aufeinanderfolgende Stunden 8 Mk.

8) Für die Beihilfe bei einer Sektion haben sie zu erhalten 3 Mk.

4) Das vollständige Verpichen eines Sarges im Innern kostet in allen Fällen,
wo es als nolwendig bestellt wird, 1 Mk. 60 Pfg. (im akademischen Hospital 1 Mk.)

5) Besondere Beschläge an den Sarg und zwar:

in I. Klasse in II. Klasse

Handhaben Mk. 2.— Mk. 1.60

Deckelschrauben „ —. 60 „ —. 40

Rosetten „ —. 5 „ —. 4

Hauptschilder „ —. 60 „ —. 50

6) Ausschlagen eines Sarges mit Glanzperkal samt entsprechendem Kissen

bei Erwachsenen über 15 Jahre 20 Mark
„ Kindern von 6—15 Jahren 10 „

„ „ unter6Jahren 6 „

7) Ausschlagen eines Sarges mil Atlas und feiner Spitzcnverzierung samt ent-

versilbert

Mk. 3. 50und Mk. 8.-
„ -.70

„ —. S und Mk. —.80
« 1.10
 
Annotationen