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III. Für das Ansbrennen der Kamine. -F, ^
1. Bei einem einstöckigcn Ban.15
2. bei einem zweistöckigen Ban.:
3. bei einem drei- oder mehrstöckigen Ban.i 2;'
IV. Fnr das Reinigen einer H urte oder cines sog. Rauchlochs — .»
Hiebei wird noch 'bemerkt: . ^ ^
n. Oeffnen und Schlieffen der Klappen nnd Pntzthnrchen wird nicht be,onder->
vergütet. ^ .
I». Halbstöcke, Mansardcn, Souterrains oder Keller zählen als Stockwerke.
Der Kaminfegcr hat sämtliche Reinignngsapparate zu stellen nnd den Rns;
aus den Kaminen herauszuschaffen. . .
.1. Das Begehen des Daches durch den Kaminfeger von einem Kamiiie znm an-
dern ist verboten.
O. Die Linrichtung dkr Gasleitungkn dktr.
Ortspolizciliche Porschrift vom 13. Jnli 1878.
^ 1. Zn den Gaslcitnngen dnrfen künftighin nnr noch eiserne Röhren benübt wer-
den. Die Berwendiing von Bleirohr ist nur zulässsg, wenn es sich iim Reparatnren,
knrze Crweiterungen nnd unwesentliche Bcräiidernngen bereits bestehender Bleirohr-
leitunaen handelt. , ^ ,
rs2. Die Röhren nnd Berbindungsstücke sind vor dem Berlegen in dem Znstande,
wie sie zur Berwendnng kommen sollen, auf ihre Luftdichtigkeit zu prüfcn nnd dnrfen
nnr dann bcnützt werden, wenn sie sich vollkoinlnon dicht erwieien haben. CS ist unstatt-
haft, etwa gefundene Fehler an eisernen Röhrcn und Berbiiidnngsstücken durch Ber-
streichen mit Kitt oder Berhäminern oder dnrch Schnell-Lot zn reparieren. Berstrcichen
mit Kitt oder Berbämmern undichter Stellen ist anch bei Bleirohrleitnngcn untersagt,
dageaen bci diescn das Berlöten zulässig. ..
3. Die Bcrbinduugen und Berschlüsse dcr Röhren mussen ans danerhaftc nnd
solide Weise lnftdicht hergestellt werden, bei (Zisenröhren durch Mnffen, Bcctallstopfen
rittd Flanschell odcr Klappen, bei Bleiröhren, wo diese nach 8 1 überhaupt zulästig stnd,
durch Berlötcn. ..... . ......
Wo Bleirohrleitnngen durch Rtauerwerk oder (Hebalke gehen, ninst ein schmied-
eisernes Futterrohr durch dieselben geschoben werden, welches etwa 1 l5cntlltteter weiter
als der äußere Durchmesser des Bleirohrs ist, und auf jeder Seite der Maucr oder des
Gebälkes mindestens 1 Centimeter vorsteht. „ ^ .
8 4. Wo Cisenrohr an bestehende Bleirohrleitung angcschlossen werden ,oll, darf
die Berbindung von Eisen mit Blei nicht durch unmittelbares Änlöten erfolgeii, viel-
mehr muß diesclbe niittclst messingener Berbindnngsschrauben, welche an das Bleirobr
anzulöten sind, ansgeführt werden. — Bei Bestimmung der Rohrweiten fft fur gc-
wöhnliche Bcrhältnisse die folgende Tabelle maßgebend. während in aubergewohttlichen
Fällcn dcr betreffendc Jnstallatcur mit dcr Direktion des Gaswerks über die zn
wählenden Rohrdimensioileli rc. sich zu verständigen hat__
Lcinge der Leitung
in Meter
6
st
12
15
18
21
24
27
30
36
42
Durchmesser der Röhren in Zoll
und Millimeter
1/2« I
1« !
l'/O^
1'/2-
2"'
10
13
20
25
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38
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mm.
1UM. I
mm
MM.
I mm.
mm.
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3
10
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120
! 188
395
2
! 7
22
! 46
84
! 133
280
2
6
18 ^
^ 37 !
69
109
228
l
5
16
^ 32
60
94 ^
198
1
4
14
! 20
> 54
! 84 !
178
1
4
13
! 26
! 48
77
,62
4
12
24
45
72 ,
150
^ 3
11
^ 23
42
! 67
140
»
11
! 21 !
40
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130
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3 ,
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2
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19
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118
—
2
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17 I
32 I
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III. Für das Ansbrennen der Kamine. -F, ^
1. Bei einem einstöckigcn Ban.15
2. bei einem zweistöckigen Ban.:
3. bei einem drei- oder mehrstöckigen Ban.i 2;'
IV. Fnr das Reinigen einer H urte oder cines sog. Rauchlochs — .»
Hiebei wird noch 'bemerkt: . ^ ^
n. Oeffnen und Schlieffen der Klappen nnd Pntzthnrchen wird nicht be,onder->
vergütet. ^ .
I». Halbstöcke, Mansardcn, Souterrains oder Keller zählen als Stockwerke.
Der Kaminfegcr hat sämtliche Reinignngsapparate zu stellen nnd den Rns;
aus den Kaminen herauszuschaffen. . .
.1. Das Begehen des Daches durch den Kaminfeger von einem Kamiiie znm an-
dern ist verboten.
O. Die Linrichtung dkr Gasleitungkn dktr.
Ortspolizciliche Porschrift vom 13. Jnli 1878.
^ 1. Zn den Gaslcitnngen dnrfen künftighin nnr noch eiserne Röhren benübt wer-
den. Die Berwendiing von Bleirohr ist nur zulässsg, wenn es sich iim Reparatnren,
knrze Crweiterungen nnd unwesentliche Bcräiidernngen bereits bestehender Bleirohr-
leitunaen handelt. , ^ ,
rs2. Die Röhren nnd Berbindungsstücke sind vor dem Berlegen in dem Znstande,
wie sie zur Berwendnng kommen sollen, auf ihre Luftdichtigkeit zu prüfcn nnd dnrfen
nnr dann bcnützt werden, wenn sie sich vollkoinlnon dicht erwieien haben. CS ist unstatt-
haft, etwa gefundene Fehler an eisernen Röhrcn und Berbiiidnngsstücken durch Ber-
streichen mit Kitt oder Berhäminern oder dnrch Schnell-Lot zn reparieren. Berstrcichen
mit Kitt oder Berbämmern undichter Stellen ist anch bei Bleirohrleitnngcn untersagt,
dageaen bci diescn das Berlöten zulässig. ..
3. Die Bcrbinduugen und Berschlüsse dcr Röhren mussen ans danerhaftc nnd
solide Weise lnftdicht hergestellt werden, bei (Zisenröhren durch Mnffen, Bcctallstopfen
rittd Flanschell odcr Klappen, bei Bleiröhren, wo diese nach 8 1 überhaupt zulästig stnd,
durch Berlötcn. ..... . ......
Wo Bleirohrleitnngen durch Rtauerwerk oder (Hebalke gehen, ninst ein schmied-
eisernes Futterrohr durch dieselben geschoben werden, welches etwa 1 l5cntlltteter weiter
als der äußere Durchmesser des Bleirohrs ist, und auf jeder Seite der Maucr oder des
Gebälkes mindestens 1 Centimeter vorsteht. „ ^ .
8 4. Wo Cisenrohr an bestehende Bleirohrleitung angcschlossen werden ,oll, darf
die Berbindung von Eisen mit Blei nicht durch unmittelbares Änlöten erfolgeii, viel-
mehr muß diesclbe niittclst messingener Berbindnngsschrauben, welche an das Bleirobr
anzulöten sind, ansgeführt werden. — Bei Bestimmung der Rohrweiten fft fur gc-
wöhnliche Bcrhältnisse die folgende Tabelle maßgebend. während in aubergewohttlichen
Fällcn dcr betreffendc Jnstallatcur mit dcr Direktion des Gaswerks über die zn
wählenden Rohrdimensioileli rc. sich zu verständigen hat__
Lcinge der Leitung
in Meter
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Durchmesser der Röhren in Zoll
und Millimeter
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