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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg für das Jahr 1887 — Heidelberg, 1887

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https://doi.org/10.11588/diglit.2472#0265

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251

ß 11. Wer Gegenstande mit Angabe des Gewichts, wie z. B. Butter, feilbietet,
ist dafür verantwortlich, daß seine Angabe richtig ist, und wird, falls die Ware zu
leicht fein follte, bestraft. Das Gewicht der Butter darf, mit Ausnahme größercr
Ballen, nur V4 und l/2 Psund (',8 und >/4 Kilogramm) betragen und tvird durch das
Polrzeipersonal nachgewogen.

8 12. Zur Handhabuug dieser Marktordnung ist außer dem Polizeipersonal na-
mentlich der Marktmeister aufgestellt, welchcr die geeignete Auskunft erteilen wird.

Streitigkeiten über das Marktgeld werden vor dem Bürgermeisteramte zum Nus-
trage gebracht.

8 13. Wer diese Vorschriften, mit Ausnahme der in Abs. 2 dieses Paragraphen
erwähnten. übertritt. hat gemäß 8 149, Ziff. 6 der deutschen Gewerbeordnung Strafe
an Geld bis zu 30 Mark oder im Falle des Unvermögens an Haft bis zu 8 Tagen zu
gewärtigen.

Uebertretungen des H 5 werden gemäß § 2 des Gesetzes vom 18. Dezcmber 1867,
die Bestrafung der Vorenthaltung von Gemeindeabgaben betr., mit der Strafe des
zwanzigfachen Betrags der geschuldeten Abgabe, bezw. an Geld bis zu 10 Mk. bestraft.

L. Grliühren-Tarif für Lkbrnsmittkl- rc. Unterfuchungrn durch das
chemifche Laboratorinm -er Stadt Hridrlbrrg.

Das städt. Laboratorium steht dem Publikum vom 1. Februar 1885 an zur Be-
nützung offen und köunen bei derselben Untersuchuugen dcr in dem unterzeichneten Tarif
bezeichneten Art beantragt werden, sür deren Vornahme die in demselben bezeichneten
Gebührenbeträge zu entrichten sind.

Zur Entgegennahme von Untersuchungsgegenstäuden ist daS Laboratorinm. welches
sich im II. Stockwerke des Mäuuerarmenhauses (Eingaug vou der Plöckstraße ans) be-
fiudet, an sämtlichen Wochentagen vormittags von 10 bis 12 Uhr geöffnet.

ä

Gegcnstände.

Bezeichnung der einzelnen Untersuchungen.

s Emzülie-
! fernde
Menge.

Ge-

bühr.







i

Bier

Bestimmung von Alkohol, Extrakt, Säure, Asche,






Phosphor-Säure .

1 Liter

6





Prüsung auf fremde Bitterstoffe .

5 Liter

20



2

Brod

Bcstimmung des Wassergehaltes, Prüfung auf






mineral. Beimengungen, mikrosk. Untersuchung

250 xrm.

4



3

Buttcr

Bestimmung dcs Wasser- resp. Fett-Gehaltes,






qualitat. Prüfung auf fremde Fette . . .

50 Arm.

2



4

Butterschmalz

Prüfung auf fremde Fette, Bestimmung von dercn






Menge.

50 ^rm.

6



5

Cakao

Bestimmung d. Asche, des Fett- u. Wassergehaltes

50 Srm.

5



6

Chokolade

Prüfung auf Mehl und mineral. Zusätze . . .

50 §rm.

3





VoÜständige Analyse.

100 ssrm.

10



7

Essig

Prüfung auf Gehalt u. giftige Beimengungen .

'/4 Liter

5



8

Fett (Schmalz)

Prüfung auf gute Beschaffenheit, Bestimmung des






Wasser-Gehaltes.

100 ^rm.

4



9

Fruchtsäste

Prüfung auf künstliche Färbung und giftige Bei-






mengungen .

Liter

5



10

Gebrauchsgegen-

Tapeten, Kleiderstoffe, Spielwaren, qualitative

1 Stück

5



stände und Genuß.

Prüfung auf Farbe oder Metalle . . . .

oder




mitlll

quantitat. Bestimmung des schädlichen Stoffes .

1 Packct

10



11

Gewürze

Mik, oskop. Prüfung, Bcstimmung von Asche und






Sand.

50 xrm.

3





Bestimmung des Extrakt-Gehaltes.

50 Arm.

3



12

Hefe

Bestimmung des Waffer-Gehaltes, Prüfung auf






Zusatz von Stärke oder Mineralsubstanzen,






Prüfung auf GUte.

50 xrw.

4


 
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