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Die Erhebung dieser erhöbten Taxen für Schnellzüge findet entweder aegen Aus-
gabe wirklicher SchnellzugS-Blllette oder geaen Dillette sür gewöhnliche Züge in Ver-
bindung mit Schnellzugs-Zuschlaa-Billetten statt.
3. Für die Hln- und Rückfahrt innerhalb der hierfür durch das Betriebs-
Realement festgesetzten Zeit wird für gewöhnliche Züge eine Ermäßigung des Fahr-
prelses in der Art gewährt, daß:
». für Hin- und Rückfahrt in I. Wagenklasse ein Billet erster Klasse zusammen
mit emem Billet drttter Klaffe;
b. für Hin- und Rückfahrt in II. Wagenklaffe ein Billet I. Klasse und
e. für Hin- und Rückfahrt in III. Wagenklasse ein Billet II. Klasse Giltigkeit
crhält, wenn die Billette zur einfachen Fahrt bei der Ausgabe durch Auf-
drückung eines besonderen Stempels mit der Bezeichnuug: „Retour" ver-
sehen werden.
4. Eine Benützung der Schnellzüge mit derartigen Hin- und Rückfahrtsbilletten
ist nur in dem Falle gestattet, wenn zu diesen Billetten für diejeniaen Strecken, welche
bei der Hin- oder Rückfahrt in einem Schnellzuge zurückgelegt werden wollen, für jcde
Richlung Schnellzugs-Zuschlag-Billette gelöst werden.
d. Nach außerbadischen Statiorierr.
Von Heidelberg nach:
Einfache sj
Gewöhnl. Zug
sahrt
Schnellzug
Hin- u. Nückfahrt
Gewöhnl. Zug
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15
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10
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6
2
10
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1
05
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2
65
85
II
2
2
3
2
10
1
40
2
München
28
40
18
80
12
10
32
5022
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3
28
40
18
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7
Neustadt
4
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3
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2
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2
6
50
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2
Nürnberg via Würzburg
21
10
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9
10
22
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3
20
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13
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Speyer vin Mannheim
3
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2
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1
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2
5
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2
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2
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2
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1
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10
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2
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4
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1
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60 3
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30
2
80
4
10
2
80
2
WainMeckar-Aayn.
Jm inneren Verkehr der Main-Neckar-Bahn werden folgende Billette ausgegeben:
1) Einfache Billette für gewöhnliche Züge I., II. und III. Klasse, welche nur
an dem Tage der Ausgabe gelten.
2) Schnellzugsbillettel. und II. Klasse und zu einzelnen Zügen auch solche
III. Klasse, für Schnell- und Kurierzüge sämtlich mit höheren Preisen, ebenfalls nur
für den Tag der Ausgabe giltig.
3) Retourbillette I., II. und III. Klasse nur für gewöhnliche Züge, jedoch zwei
Tage giltig, und zwar den Tag der Ausgabe sowie den nächstfolgendcn Tag; solgt
jedoch auf den Tag der Ausgabe:
a. ein Sonntag oder ein Feiertag (Neujahr, Christi Himmelfahrt, Christtag,
Charfreitag, Fronleichnamstag oder Allerheiligen).
b. ein Sonntag und ein Feiertag oder zwei Feiertage (ein Sonntag und Neu-
jahrstag, 1. und 2. Osterfeiertag, 1. und 2. Pfingstfeiertag, 1. und 2. Weih-
nachtsfeiertag),
so bleiben diese Sonn- und Festtage bei Bemessung der Giltigkeitsdauer außer Betracht.
4) Sonntagsbillette nach Darmstadt und Frankfurt zu sehr ermäßigten
Preisen, giltig einen Taa und nur für Personenzüge; dabei kann die Rerse nicht unter-
brochen werden. Bei Losung eines entsprechenden Zuschlagbillets kann die Rückreise
auch mit cinem Schnellzuge erfolgen.
Die Erhebung dieser erhöbten Taxen für Schnellzüge findet entweder aegen Aus-
gabe wirklicher SchnellzugS-Blllette oder geaen Dillette sür gewöhnliche Züge in Ver-
bindung mit Schnellzugs-Zuschlaa-Billetten statt.
3. Für die Hln- und Rückfahrt innerhalb der hierfür durch das Betriebs-
Realement festgesetzten Zeit wird für gewöhnliche Züge eine Ermäßigung des Fahr-
prelses in der Art gewährt, daß:
». für Hin- und Rückfahrt in I. Wagenklasse ein Billet erster Klasse zusammen
mit emem Billet drttter Klaffe;
b. für Hin- und Rückfahrt in II. Wagenklaffe ein Billet I. Klasse und
e. für Hin- und Rückfahrt in III. Wagenklasse ein Billet II. Klasse Giltigkeit
crhält, wenn die Billette zur einfachen Fahrt bei der Ausgabe durch Auf-
drückung eines besonderen Stempels mit der Bezeichnuug: „Retour" ver-
sehen werden.
4. Eine Benützung der Schnellzüge mit derartigen Hin- und Rückfahrtsbilletten
ist nur in dem Falle gestattet, wenn zu diesen Billetten für diejeniaen Strecken, welche
bei der Hin- oder Rückfahrt in einem Schnellzuge zurückgelegt werden wollen, für jcde
Richlung Schnellzugs-Zuschlag-Billette gelöst werden.
d. Nach außerbadischen Statiorierr.
Von Heidelberg nach:
Einfache sj
Gewöhnl. Zug
sahrt
Schnellzug
Hin- u. Nückfahrt
Gewöhnl. Zug
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WainMeckar-Aayn.
Jm inneren Verkehr der Main-Neckar-Bahn werden folgende Billette ausgegeben:
1) Einfache Billette für gewöhnliche Züge I., II. und III. Klasse, welche nur
an dem Tage der Ausgabe gelten.
2) Schnellzugsbillettel. und II. Klasse und zu einzelnen Zügen auch solche
III. Klasse, für Schnell- und Kurierzüge sämtlich mit höheren Preisen, ebenfalls nur
für den Tag der Ausgabe giltig.
3) Retourbillette I., II. und III. Klasse nur für gewöhnliche Züge, jedoch zwei
Tage giltig, und zwar den Tag der Ausgabe sowie den nächstfolgendcn Tag; solgt
jedoch auf den Tag der Ausgabe:
a. ein Sonntag oder ein Feiertag (Neujahr, Christi Himmelfahrt, Christtag,
Charfreitag, Fronleichnamstag oder Allerheiligen).
b. ein Sonntag und ein Feiertag oder zwei Feiertage (ein Sonntag und Neu-
jahrstag, 1. und 2. Osterfeiertag, 1. und 2. Pfingstfeiertag, 1. und 2. Weih-
nachtsfeiertag),
so bleiben diese Sonn- und Festtage bei Bemessung der Giltigkeitsdauer außer Betracht.
4) Sonntagsbillette nach Darmstadt und Frankfurt zu sehr ermäßigten
Preisen, giltig einen Taa und nur für Personenzüge; dabei kann die Rerse nicht unter-
brochen werden. Bei Losung eines entsprechenden Zuschlagbillets kann die Rückreise
auch mit cinem Schnellzuge erfolgen.