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2. Das Berzeichms cirthält an erster Steite die Am'chluß-Nummer, an zweiter den
Nameu, deu Stand bezw. das Geschäft des Teiluehmers, feruer dic Wohinuig oder das
Gcschäftslokal :c., welche angeschlosscn siud.

8. Für selbstständige Anschlüssc und für Hausanschlüsse wird je eiu Abdnick des Ler-
zeichnisses nebst Nachtrngen unentgeltlich gclicscrt. Wcitcre Abdrücke siud in vcidelberg
bei dem Telegraphenamt znm Preisc von 25 Pfg. für das Verzeichnis uud vou 5 Pfg.
für jeden Nachtrag käuflich zu beziehcn.

4. Der Berkehr zwischcn dcn Teilnehmern wird durch cine besondere Ticu'melle ver-
mittelt (Vermittlnngsanstalt), in wclche die Anschlußleitnngen für die eiinclnen Teil-
nchmer eingeführt sind. Die Vermittlungsanstalt befindet sich im Telcgraphenaml (Rohr-
bacherstraße Z).

5. Anträge wcgen Aenderung bezw. Erwciternng der technischen Ginriwlnngen be-
stehender Sprechstellen, wegen Aendernng dcr Eintragungen in dcb zweiten 2palle des
Teilnehmerverzeichnisses u. s. w. sind ebenso wie Anträge wegen Verlegnng von Sprech-
stellen schriftlich und frankirt an die Kaiserliche Obcr-Postdirektion in Karlsrnl'c <Baden)
zu richten. Anträge der letzteren Art sind so früh wie möglich zn stellcn, damit die
Leitung und die sonstigen Ginrichtnngen für den neuen Anschluß rechtzeitig hergestellt
werden können. Den Anträgen ist dre Genehmigung des Hauseigentümers znr Auf-
stellung von Gestängen ec. anf dem von dem Teilnehmer bewohnten oder zu deziehcnden
Hause gleich beizufügen. Formulare zu solchen Genehmigungs-Erklüruiige!! köimen
schriftkich beantragt werden.

6. Eiue öffentliche SprechsteUe ist vorhanden: im Telegraphenamt iNoiirbachcr-
straße Nr. 3).

Für jede Benutzung eincr öffentlichen Sprechstelle bis znr Dauer von fünf Äimiten
ist zu entrichten: a) Jm Stadtverkehr eine Gebühr von 25 Pfg.

b) Jm Fernverkehr „ „ „ 1 Mk.

7. Leitungen für den Fernverkehr bestehen zur Zeit zwischen Heidelberg cincrseits
und Mannheim, Ludwigshafen (Rhein), Frankfurt (Main), Kaiserslamern andcrcrseits;
dieselben können von den Teilnchmerstellen und von den öffentlichen Sprechücllcn auS
benutzt werden. Die Gebühr bclrägt 1 Mark für jedes Gespräch bis zur Dauer von fünf
Minuten (Kaiserslautern drei Minuten). Tie einfache Dauer der gegen Entrichlnng von
Einzelgebühren geführten Gespräche ist für den gesamten Verkehr aus fünf Miinncn fest-
gesetzt. Die Ausdehnung eines Gespräches über fünf Minuten hinaus ist nnr in dem
Falle zugelassen, wenn anderweitigc Gesprächs-Anmcldungen nicht vorliegen. Tringciide
Gespräche sind im Fernverkehr gegen Entrichtuntz der dreifachen Gebühr zngelasscn.

Die Teilnehmerverzeichnissc der Stadt-Fernsprecheinrichtungen in den auswmtigen
Orten können durch Vermittelung des Telegraphenamts in Hetdelberg kauflich bezogen
werden.

Anweisung

zur Benutzung der Fernsprecheinrichtungen.

Allgemeines.

Die Fernsprecheinrichtung kann in Heidelberg während des Sommers von 7 Uhr,
im Winter von 8 Uhr morgens bis 9 Uhr abends für den allgemeinen Verkehr beiiutzt
werden.

Bei ruhender Korrespondenz hängen zweckmäßig beide Hör-Apparatc (Fernliörer)
in den Haken; u nbedingt muß indeß der Fernhörer iu dem aus demGchäiise
hervortretenden beweglichen eisernen Haken hängen, da nnr so dcr
Wecker anspricht.

Bei der Unterhaltung empfiehl es sich, beide Hörapparate zum gleichzeitigen.Höieii
mit beiden Ohren zu benutzen; auch beim Sprechen gegen die Schallöffnuug des aus der
Vorderwand des Gehäuses hervorragenden Sprechapparates (Mikrophon) stnd beide
Fernhörer am Ohr zu behalten. Niemals darf während des Gespräches ein Fernhorer
an dem beweglichen eisernen Haken hängen.

Es ist deutlich, aber nicht zu laut und nichl zu langsam zu sprechen;dcr
Mund muß 3—5em von der Schallöffnung deß Mikrophons bleiben.

Genaueste Beachtung der vorstehenden allgemeinen und der folgenden beson-
deren Bestimnumgen ist sür einen ordnungsmäßigen Betrieb unerläßlich.
 
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