22
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
L. Uebliche Gebühren für die Bcql eituilg durch Geistliche.
(Unterliegt nicht der Genehmignng der städtischen Behörden.)
0. Für anßergewöhnliche Leistungcn.
Jede weitere Ansage über die klassenmäßige Zahl.— - // 1a
Wachen des Lcichenwärters odcr der Leichenwärterin,
für 12 Stunden.
Vollständiges Verpichen des Sarges im Jnnern .
Gin Sarg der nächsthöheren Klasse
für Erwachsene über 15 Jahren, Aufzahlnng .
für Kinder von 6—15 Jahrcn „
für Kinder unter 6 Jahren „
Ein Zinksarg
für Erwachsene nber. 15 Jahren.60
für Kinder von 6—15 Jahren.45
für Kinder von 1—6 Jahrcn.60
für Kinder unter 1 Jahr.20
Ein eiserner Sarg nebst Znbehör 180
Besondere Beschläge an den Sarg :
2
2
12
8
6
Handhabcn
Deckelschrauben
Rosctten
Hauptschilder
versilbert
3. 50 nnd
-. 70
—. 0 nnd
1.10.
8. -
80
10.
11.
12.
2
15
10
7
in I. Klasse in II. Klasse
2.— 1.60
„ 60 „ -. 40
„ —. 60 „ —. 50
8. Ausschlagen des Sargs mit Glanzpcrkal init entsprechenden Kissen
für Erwachsene über 15 Jahren.20
für Kinder von 6--15 Iahren.10 „
für Kinder untcr 6 Jahren.6 „
9. Ausschlagen eines Sargs mit Atlas nnd feiner Spitzenverziernng samt eui-
sprechenden Kissen
für Erwachsene über 15 Jahrcn.100 -.//
für Kinder von 6—15 Jahren.80 „
für Kinder unter 6 Jahren.60 „
Matraze und Llissen für Erwachsene über 15 Jahrcn . . . 20 „
für Kinder von 6—15 Jahren.16 „
für Kindcr unter 6 Jahren.12
Ein einfaches Kissen für jedes Alter. o
Ein Sterbemantel für Erwachsene nber 15 Jahren
für Kinder von 6—15 Jahren.
für Kinder unter 6 Iahren.
in l. Klasse II. Klasse III. Klasse IV. Klasse
6 5.// 4.// 3..//
14. Verdoppelung der Leichenwagenpferde
in 1. Klasse in II. Klassc
12 10
in III. und IV. Klasse ist eine solche nicht zulässig.
15. DieUeberführung einer Leiche nach der Kapclle des akademischen Krankenhanscs
in I. Klassc.8
in allen übrigen Klassen . 6 „
16. Werden Leichcn von Kindern »nter einem Jahr von dem Leichcnwärter bezw.
von der Leichenwärterin nach dcm Leichenhails getragcn,
in III. Klasse IV. Klasse V. Klasse
2-// 1-^l50^ 1-/1
17. Die Verbringung einer Leiche vom Bahnhof nach dem Friedhof und sofortige
Beerdigung 40 Wird die Leiche zuerst für längere oder kürzere Zeit in das städtische
Leichenhaus gebracht, so erhöht fich die Taxe um 25 -//
18. Wird eine Leiche nach auswärts znr Bahn gebracht . . 85
Jeder Trauerwagen.5 „
Leichenfchau.2 „
Uebersarg.25 „
19. Grabkreuz.1 „ 50 ^
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
L. Uebliche Gebühren für die Bcql eituilg durch Geistliche.
(Unterliegt nicht der Genehmignng der städtischen Behörden.)
0. Für anßergewöhnliche Leistungcn.
Jede weitere Ansage über die klassenmäßige Zahl.— - // 1a
Wachen des Lcichenwärters odcr der Leichenwärterin,
für 12 Stunden.
Vollständiges Verpichen des Sarges im Jnnern .
Gin Sarg der nächsthöheren Klasse
für Erwachsene über 15 Jahren, Aufzahlnng .
für Kinder von 6—15 Jahrcn „
für Kinder unter 6 Jahren „
Ein Zinksarg
für Erwachsene nber. 15 Jahren.60
für Kinder von 6—15 Jahren.45
für Kinder von 1—6 Jahrcn.60
für Kinder unter 1 Jahr.20
Ein eiserner Sarg nebst Znbehör 180
Besondere Beschläge an den Sarg :
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12
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Handhabcn
Deckelschrauben
Rosctten
Hauptschilder
versilbert
3. 50 nnd
-. 70
—. 0 nnd
1.10.
8. -
80
10.
11.
12.
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in I. Klasse in II. Klasse
2.— 1.60
„ 60 „ -. 40
„ —. 60 „ —. 50
8. Ausschlagen des Sargs mit Glanzpcrkal init entsprechenden Kissen
für Erwachsene über 15 Jahren.20
für Kinder von 6--15 Iahren.10 „
für Kinder untcr 6 Jahren.6 „
9. Ausschlagen eines Sargs mit Atlas nnd feiner Spitzenverziernng samt eui-
sprechenden Kissen
für Erwachsene über 15 Jahrcn.100 -.//
für Kinder von 6—15 Jahren.80 „
für Kinder unter 6 Jahren.60 „
Matraze und Llissen für Erwachsene über 15 Jahrcn . . . 20 „
für Kinder von 6—15 Jahren.16 „
für Kindcr unter 6 Jahren.12
Ein einfaches Kissen für jedes Alter. o
Ein Sterbemantel für Erwachsene nber 15 Jahren
für Kinder von 6—15 Jahren.
für Kinder unter 6 Iahren.
in l. Klasse II. Klasse III. Klasse IV. Klasse
6 5.// 4.// 3..//
14. Verdoppelung der Leichenwagenpferde
in 1. Klasse in II. Klassc
12 10
in III. und IV. Klasse ist eine solche nicht zulässig.
15. DieUeberführung einer Leiche nach der Kapclle des akademischen Krankenhanscs
in I. Klassc.8
in allen übrigen Klassen . 6 „
16. Werden Leichcn von Kindern »nter einem Jahr von dem Leichcnwärter bezw.
von der Leichenwärterin nach dcm Leichenhails getragcn,
in III. Klasse IV. Klasse V. Klasse
2-// 1-^l50^ 1-/1
17. Die Verbringung einer Leiche vom Bahnhof nach dem Friedhof und sofortige
Beerdigung 40 Wird die Leiche zuerst für längere oder kürzere Zeit in das städtische
Leichenhaus gebracht, so erhöht fich die Taxe um 25 -//
18. Wird eine Leiche nach auswärts znr Bahn gebracht . . 85
Jeder Trauerwagen.5 „
Leichenfchau.2 „
Uebersarg.25 „
19. Grabkreuz.1 „ 50 ^