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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbachbach für das Jahr 1891 — Heidelberg, 1891

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https://doi.org/10.11588/diglit.2476#0329
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79

Gegenstand

Maststab
der Besienerung

Verbraüchs-

stenersätzc

9. Feldhühner, Haselhühncr, Schnepfen
nnd Schneehühner.

vom Siück

— 20

10. Bekasinen undWachteln, sowie sonstigcs
jagdbares Geflügel ....

dcsgl.

— 5

VII. Frische Fische, Seekrebse.

1. Kabeljau,Flundern, Torsche und Störc

von 1 Kilo

— 5

2. Sonstige frische Seefische und Seekrebsc

3. Salmen nnd Forellen ....

desgl.

- 20



- 60

4. Austcrn.

von 10o §kück

1 —

X. Gebühren-Tarif für das Vorzrigrn der Sehensivürdigkeiten des

Heidelbcrgcr Schlolfes.

Für die Vorzeiyung dcs Juiler» der Lchlotzriiine ciiischl. des großeii Fasies:

Für eine Person, dre allein geführt wird.1 Mk. — Pfg.

Für zwei oder drei Personen, dic gleickzeitig gefülirt rverden,

znsammen.t „

Für vier oder mchr Personen, die gleichzeitig gefnlirt werden,

für jedc Person..— „ 50 „

L. Für die Vorzeignng des grosicn Fafses allein:

Für cine Person, der dasselbe allein vorgczeigt wird . . . — Mk. 20Pfg.

Für zwei und drci Personen, dencn dassclbe gleichzeitig vorgc-

zcigt wird, zusammen . . . . . . . — „ 30 „

Für vter und mehr Personen, dclien dassclbe gleichzcitig gczeigt

wird, für jede Person.— „ 10 „

Dabei werden nur solche Personcn, welche übcr zchn Jahre alt sind, in Berechnung
gezogen.

XI. Städtischr Rmrst- und Nller-tümersamnrlung auf drm
Heidell'crger Schlotz.

Die Sammlungen sind das ganze Jahr nber und zn seder Tageszeit für das
Publikunt geöffnet. Kasse irn Schloßhof.

Einzelbillcts.— Mk. 40Pfg.

Gesellschaften von mehr als 10 Personcn.4 Mk. — Pfg.

Aboiinementskarten. mit 20 Äbschnitten, gnltig für die Person dcs
Aboniicnten nnd dessen in seiner Beglci'tnn.q befindlichc Angehörige
und Gäste und auf so lange, bis sämtlichc Äbschnitte vcrbrancht sind 2 Mk. — Pfg.
Bei Schulen nnd Erziehungsanstalten werden 4 Pcrsonen anf eine Karte Zngelafsen.

XII. Mitteilungen über:

F. Das Nb- und Zuschreiben der Grund-, Näuser-, Gewerb- und

EinlrommenNeuer.

S. Die Feststellung der Rapitalrentenlkeuer.

Das Ab- und Zuschrciben der Grund-, Hänser-, Gewerb- und Einkommen-
steuer findet alljährlich in einer vom Schayungsrat zu bcstimmenden, in dcr Regel in
den Monat Mai fallenden Zeit, die jcweils in den !cwkalblältern besonders bekannt ge-
macht wird, auf dem Gcschaftszimmer des Schamnigsrates ini Rathausc dahier statt.
Ucber dieses Ab- und Zuschreiben ist zn bcmerken:

l. Jn Bezug auf die Grund- und Häuserstener: Wcr wegen Wechsels
m der Person des Pflichtigen ab- und zugeschrieben haben will oder aus einer andern
 
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