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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1892 — Heidelberg, 1892

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https://doi.org/10.11588/diglit.2477#0264
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5

Längsseite mit kräftigen Abstreifbalken zu versehen, dürch welche die Anftalt auf ihre
ganze Breite und Länge gegen antreibende Gegenstände geschützt wird.

tz 4. Die Stege zu den Hanptansgängen sind in cincr Breile von mindeftens
1m 5»em herznstellen nnd n«it fcstem Geländer zn verschen. Bei den Stegen fnr die
Nebenausgänge gcnngt eine Breite von 1 m.

Bestehendc Ansgänge rnit geringercr Breitc sind hiernach abz««ändern.

8 5. Schwimmbassins ohne.ftasteneinsatz sind an ihrem nnteren Ende mit einem
festen Holz- oder Eisengittcr abzuschlieftcn und aus allei« Sciten mil einem Geländer
m Wasserhöhe zu verschen. Die Tiefc dcs Gitters wird im Einzelsall unter Bernck-
sichtigiing dcs Standorts des Badcs, der Wasserticfe und Strömung von dem Bezirks-
amt nach Atthörllng Gr. Aheinbauinspektion festgesetzt.

An ausfälliger Stelle ist bei diesen Bassins dilrch Anfschrift darans hiilzuweisen,
daft Aichtschwimmeril die Beniitziing nntersagt ist.

8 6. Bassins niid Äasteneillsatz sind ans allen Sciten gcgen den freicn Slroiit
mit festem Holz- odcr Eisengitter abznschlieften nnd mit eincm nicht an dem Kastenein-
satz bcseftigten Eisengeländer in Wasserhöhe zn iinigebell, wclches bei eincm elwaigeu
Brnch des Äastens den Badenden einen Halt gewährt. ,'ju glcichem Ztveck ist längs
der Mitte solcher Bassins ein Seil über Wasserhöhc Zn spailnen nnd anfterdem sür
ständige Aufsicht Sorge zu tragen.

8 7. Bci jedem Bassin muft die Tiese für die Badenden keiitttlich gemacht sein.

8 8. Dic Kasten der Bassins nnd dcr Einzelzellen sind ans nlindestcns 8,5 em
starkcn Dielen herzustellen nnd mit dem Oberban der Anstalt solid zu befestigen.

8 0. Dic Kasten in den Einzelbadzellen sind nach allcn Seilen gegen den ossenen
Flnft mit Holz- oder Eisengitter fest abznschlieftett und dürsen stets nur so ties einge-
lasseii tvcrden, daft die Wassertiefe 1 m 4t) em nicht überstcigt.

8 lv. In sämtlichen Einzelzelleit sind cntwcder von dcn eingerapcllen Badekastcn
ilnabhängige Geländcr ringsum an den Wänden oder von der Decke bis zur Wasser-
flächc herabhängende Seile mit Handgriffen anznbringen, damit den Badenden bei
cinein ttnfall (Bruch des Badekastens, AllSglciten ?c. ?c.) Gelegenheit zum Festhalten
gegcbcn ist.

Dic Treppen dcr Einzclzellen miissen ein festcs Geländer erhalten.

8 1l. An den Thllren der Einzelzcllci' sind auf der Jnncnseite Federsallcn mit
Drücker zn befestigen, welche nach auftcn mit einer Schlinkc geöffnct werdcn können.
Ricgel dnrfen an dcn Thüren der Zcllen nicht angeschlagen werdcn.

8 12. Jedc Einzelzclle ist mit eincm Läutewcrk zu verschen, desscn sich der Ba-
dendc im Badc bedicnen kann.

8 13. Jn jcder Anstalt sind gccignete Nettungsgegelistände, mindestens Stangc
nnd Wurfleinen in gutem Znstand bercit zu halten.

An zugänglicher Stelle der Auftenseite der Anstalt ist ein mit Fahrgeschirr ans-
gcstatteter guter Nachcn in der Art zu befcstigen, daß dcrsclbe im BcdürsnlsfaUe leicht
von Jedermann gelöst nnd bcnützt lvcrden kann.

Während der Badezeit muft cine des Schwimmcns knndigc, mit den Rcttungs-
gerätschaften vertraute znverlässige Pcrson sich fortgesetzt der Anfsicht widmcn.

Dic Anwcsenheit eines Schwimmlehrers geniigt nicht, so langc dcrselbe Unterricht
crteilt.

8 14. Die für den Schwimmunterricht bestimmtcn Geräte sind von Zeit zn Zeit
auf ihrc Tauglichkeit zu untersuchcn.

8 15. Die Anlage der Aborte mit Ocffnung nach dem offencn Flnft und die
Entleerung dcr Fäkalien in den Flnft ist untcrsagt. Für einzcln stchendc Badc-
aiistaltcn kann das Bezirksamt vollständig odcr tcilweise Dispens von dieser Vorschrift
erteilen.

8 16- Das Mitbringen von Hnndcn und das Rauchen in den Anstalten darf
nicht geduldet werden. Dics ist durch Anschlag an dcr Auhenseite der Anstalt deu Be-
snchcrn bekannt zu geben.

8 17. Bei der Kaffc jeder Anstalt ist eine Einrichtung Zu treffen, daft die Besncher
der Änstalt Wertgegenstände nnentgeltlich znr Aufbewahrnng während der Badezeit
abgeben können.

8 18. Ein Abdruck oder eine Abschrist diescr Vorschrift ist beini Hanpteingang
icder Anstalt an auffälligcr Stellc anzuschlagen.
 
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