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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1892 — Heidelberg, 1893

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https://doi.org/10.11588/diglit.4117#0241
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21S

Fernsprechstellell der besonderen Telcgraphenanlage der Stadtgemeinde Heidelberg:

1. RathauS (Vermittelungsstelle fttr Nr. 2! 4. Theatcr

bi8 6) 5. Nathaus Ncuenheim

2. Polizeiwache Bismarckplatz 6. Fuhrhof

3. Pumpstation I und II Schlierbach

Zur gefSÜigen Beachiung!

Der Bctrieb der Stadt-Fernsprecheinrichtung in Heidelbcrg wird von dcm Tele-
graphenamt in Heidelberg (Rohrbacherstraße 3) tzelcitel und bcaufsichrigt. Es
wird ersucht, alle Mttteilungen über eingetretene Storungen und alle Beschwerdcn
über Unrcgelmäßigkeiten im Stadt-Fernsprechbetriebe znnächst an dieseS Amt zu
richten.

Vorbemcrkungen.

1. Die Anweisung zur Benutzung dcr Fcrnsprecheinrichlung ift am Schlussc dieser
Bemerkungen abgedruckt.

2. Das Verzeichnis enthält an erster Stellc die Anschluß-Nnmmcr. an zweitcr den
Namen, den Stand bezw. das Geschäft des Teilnehmers, ferner die Wohnung oder das
Geschaftslokal rc., welche a»igeschlossen sind.

. 3. Für selbststandige Anschlüsse und für Hausanschlüsse wird je ein Abdruck dcs Ler-
zerchnisses nebst Nachträgen unentgeltlich geliefert. Weitere Abdrücke sind in Heidelberg
bei dem Telegraphenamt zum Preiie von 30 Pfg. für das Verzeichnis u»ld von 5 Pfg.
fttr jeden Nachtraa käuflich zu bczichen.

4. Der Berkehr zwischei» den Teilnchmern wird durch eine desondere Dienttstelle ver-
inittelt (Vermittlnngsanstalt), in wclchc die Anschlußleitungeu für die einzelnen Tcil-
nehmer eingeführt smd. Dic Vermittlungsanstalt befindet sich im Telegraphenamt (Rohr-
bacherstraße 3).

5. Anträge wegen Aenderung bezw. Erweiterung der technischen Einrichtungen bc-
stehender Sprechstellen. wegen Aenderung der Eintragungen in der zweüen Spalte des
Tcilnchmerverzeichnisses n. s. w. sind ebenso wic Anträge wegen Verlegung von Sprech-
stellen schriftlich und frankiert an die Kais.Ober-Postdirektion inKarlsruhe(Baden)
zu richten. Anträge der lctzteren Art sind io früh wie möglich zu stellen, damit dic
Leitung und die sonstigen Einrichtunaen für den neuen Auschluß rechtzeitig hergestellt
werden können. Den Llnträgen ist dre Genehmigung dcs HauSeigentümerS zur Auf-
stellnng von Gestäugeri rc. auf dem von deni Teilnehmer bewohnten oder zu bezichenden
Hause glcich beizufttgen. Fornlulare zn solchen Genehmigungs-Erklärungen könncn
schriftlich beantragt werden.

6. Eine -ffenttiche Sprechstelle ift vorhaudeu: im Telegraphenanit «Nohrbacher-
straße Nr. 3).

Für jede Bellutzung der öffeutlichcu Sprechstelle bis znr Daner von drei Miuuten
ist zu entnchtcn:

a) Jm Stadtverkehr eine Gebtthr von 25 Pfg.

b) Jm Fernverkehr „ „ ., 1 Mk. <mit Mannheim 50 Psg.i.

7. Lcitungen fiir den Fernverkchr bestehen zur Zeit zwischen Heidclberg eincrseits
und Manuheini, Ludwigshafcn (Rhein). Frankfurt (Main), Speycr. Tarrnstadt, Offen-
bach (Main), Bockcnheim, Mainz, Worms. Kaftel. Kaiserslautern und Hcilbronn
andererscits; dieselben könuen von den Teilnehmerstellen und von den öffentlichen
Sprechstellen auS benutzt wcrdcn. Die Gebühr beträgt 1 Mark <bczw. 50 Psg. ini Ber-
kehr mit Mannheim) für jedes Gespräch bis zur Dauer von drei Mmuten.

8. Jm Verkehr zwischcn verschledenen Stadt-Fernsprecheinrichtungen sind dic Teil-
nehmer bei Gesprächen, für welche die Entrichtung der Einielaebühr von 50 Pfg. odcr
1 Mk. stattfindet (6 und 7) verpfliHtet, die Aufzeichnnngcn dcr Vermittelungsstelle übcr
die Daucr der jedesmaligen Gespräche als richtig anzuerkcnne». Nnterschiede zwischen
dcn Aufzcichuungen der Vermittelungsstelle und den Angaben dcr Teilnehmer werdcn
zwar nach Möalichkeit aufgeklärt; jedoch wird der Teilnehmer ber ettvaigem Einfprnch
von der Verpsuchtung znr einstweiligen Zahlung der seirens der Verminelungsanstalt
in Rechnung gestellten Gebühren nicht befreit.

Die einfachc Dauer der gegen Entrichtung von Eiuzelgebühreu geführtcn Ge-
spräche ist fttr dcn gesamten Verkehr auf drei Minuten festgesetzt. Dic
Ausdehnung eines Gesvräches über drei Minuten hinaus ist nur in dem Falle zu-
gelassen, wenn anderweitigc Gcsprächs-Anineldimgen nicht vorlicgen. Daß die Sprech-
zeit von drei Minnten abgelaufen sei, wird den Teilnchmcru nur dann besonders mit-
 
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