25
' M ''
Gegen die Bezahlung dieser Taxen an die Friedhofkasse werden folgende Gegen-
leistungen übernommen:
Jn allen Klassen:
1. Die Geschäfte des Leichenordners nach seiner Dienstweisung; in I. Klasse
stnd dabei 50, in II. Klasse 30 Ansagen inbegriffen;
2. die Dienstleistungen sämtlicher übrigen Bediensteten nach den betreffenden
Dienstweisungen;
3. der Sarg der gewählten Klasse samt Verbringen desselben in das Sterbe-
haus:
4. das Leichentuch über den Sarg;
5. die Ueberführung der Leichc in das Leichenhaus und die Aufbewahrung und
Bewachung daselbst;
6. ein Trauerwagen.
Wird nach § 11 der Leichen- und Friedhof-Ordnung eine Kinderleiche von dem
Leichenwärter bezw. von der Leichenwärterin in das Leichenhaus getragen, so fallen
die Kosten für den Trauerwagen in III. Klasse mit 4 -F, in IV. Klalle mit 3
in V. Klasse mit 2^5 weg; es treten an deren Stelle die für diese Dienstleistung
festgesetzten Gebühren.
7. Die Beerdigung.
Den Bediensteten ist strengstens untersagt, Trinkgelder in irgend einer Form
zu verlangen.
Die Gebühr der Leichenschau mit 2 ift in obiger Taxe nicht inbegriffen.
8. Uebliche Gebühren für die Begleitung durch Geistliche.
(Unterliegt nicht der Genehmigung der städtischen Behörden.)
6. Für außergcwöhnliche Leistungen.
1. Jede weitere Ansage über die klassenmäßige Zahl.— 10
2. Wachen des Leichenwärters oder der Leichenwärtcrin,
sür 12 Stnnden.2 „
3. Vollständiges Verpichen des Sarges im Jnnern.2 „
4. Ein Sarg der nächsthöheren Klasse
für Erwachsene über 15 Jahren, Anfzahlnng.12 „
sür Kinder von 6—15 Jahren „ .8 „
für Kinder unter 6 Jahren „ .6 ,.
5. Ein Zinksarg
für Erwachsene über 15 Jahren.60
für Kinder von 6—15 Jahren.45 „
sür Kinder von 1—6 Jahren.30 „
für Kinder unter 1 Jahr.20 „
6. Ein eiserner Sarg nebst Zubehör 180
7. Besondere Beschläge an den Sarg:
in I. Klasse in II. Klasse
Handhaben ^ 2. — ^ 1. 60
Deckelschrauben „ —. 60 „ —. 40
Rosetten „ —. 5 „ —. 4
Hauptschilder „ —. 60 „ —. 50
8. Ausschlagen des Sargs mit Glanzperkal mit eutsprechenden Kissen
für Erwachsene über 15 Jahren.20
sür Kinder von 6—15 Jahren.10
sür Kinder unter 6 Jahren.6 „
9. Ausschlagen eines Sargs mit Atlas und feiner Spitzenverzierung samt eut-
sprechenden Kissen
für Erwachsene über 15 Jahren.100
für Kinder von 6—15 Jahren.80 „
sür Kinder unter 6 Jahren.M ,.
versilbert
3.50und ^
„ 70
„ —. 9 und ^
.. 1.10.
8.
80
' M ''
Gegen die Bezahlung dieser Taxen an die Friedhofkasse werden folgende Gegen-
leistungen übernommen:
Jn allen Klassen:
1. Die Geschäfte des Leichenordners nach seiner Dienstweisung; in I. Klasse
stnd dabei 50, in II. Klasse 30 Ansagen inbegriffen;
2. die Dienstleistungen sämtlicher übrigen Bediensteten nach den betreffenden
Dienstweisungen;
3. der Sarg der gewählten Klasse samt Verbringen desselben in das Sterbe-
haus:
4. das Leichentuch über den Sarg;
5. die Ueberführung der Leichc in das Leichenhaus und die Aufbewahrung und
Bewachung daselbst;
6. ein Trauerwagen.
Wird nach § 11 der Leichen- und Friedhof-Ordnung eine Kinderleiche von dem
Leichenwärter bezw. von der Leichenwärterin in das Leichenhaus getragen, so fallen
die Kosten für den Trauerwagen in III. Klasse mit 4 -F, in IV. Klalle mit 3
in V. Klasse mit 2^5 weg; es treten an deren Stelle die für diese Dienstleistung
festgesetzten Gebühren.
7. Die Beerdigung.
Den Bediensteten ist strengstens untersagt, Trinkgelder in irgend einer Form
zu verlangen.
Die Gebühr der Leichenschau mit 2 ift in obiger Taxe nicht inbegriffen.
8. Uebliche Gebühren für die Begleitung durch Geistliche.
(Unterliegt nicht der Genehmigung der städtischen Behörden.)
6. Für außergcwöhnliche Leistungen.
1. Jede weitere Ansage über die klassenmäßige Zahl.— 10
2. Wachen des Leichenwärters oder der Leichenwärtcrin,
sür 12 Stnnden.2 „
3. Vollständiges Verpichen des Sarges im Jnnern.2 „
4. Ein Sarg der nächsthöheren Klasse
für Erwachsene über 15 Jahren, Anfzahlnng.12 „
sür Kinder von 6—15 Jahren „ .8 „
für Kinder unter 6 Jahren „ .6 ,.
5. Ein Zinksarg
für Erwachsene über 15 Jahren.60
für Kinder von 6—15 Jahren.45 „
sür Kinder von 1—6 Jahren.30 „
für Kinder unter 1 Jahr.20 „
6. Ein eiserner Sarg nebst Zubehör 180
7. Besondere Beschläge an den Sarg:
in I. Klasse in II. Klasse
Handhaben ^ 2. — ^ 1. 60
Deckelschrauben „ —. 60 „ —. 40
Rosetten „ —. 5 „ —. 4
Hauptschilder „ —. 60 „ —. 50
8. Ausschlagen des Sargs mit Glanzperkal mit eutsprechenden Kissen
für Erwachsene über 15 Jahren.20
sür Kinder von 6—15 Jahren.10
sür Kinder unter 6 Jahren.6 „
9. Ausschlagen eines Sargs mit Atlas und feiner Spitzenverzierung samt eut-
sprechenden Kissen
für Erwachsene über 15 Jahren.100
für Kinder von 6—15 Jahren.80 „
sür Kinder unter 6 Jahren.M ,.
versilbert
3.50und ^
„ 70
„ —. 9 und ^
.. 1.10.
8.
80