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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1892 — Heidelberg, 1893

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https://doi.org/10.11588/diglit.4117#0343
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Z 15. Die Uebertragung dcs Bahndienstes auf einen andern Kntscher ist ge-
stattet, jedoch nnr, wenn dem am Bahnhof slationierten Schnvinann hieosn recht-
zcitig vorher Anzeige gemacht worden ist.

Wer den Bahndienst vcrsämnt, ivird bestraft. Wenn ein Troschtensühicr, dem
dieser Dicnst obliegt, aus längere Zeit besteUt ivird, so das; er zum näctmen Zuge
noch nicht zurück sein kann, so hat er hievon vor dem Absahren den dienüthuenden
Schutzmami in Kenntnis zu setzen.

Wer ohne diesen Dicnst zu habe» oder vorher bei'tcUt zu sein, sin letzterem Fall
iiius; der Bcstellschild -- tz 1*7 Absatz II — ausgestellt seins, iu den Bahnhos ein-
fährt, um ttnkoiiimende Passagiere in (5'inpfang zn nehmeu, verfällr in Strasc.

8 16. Sobald die Ankunfl der Züge signalisiert ist, haben die uüt dem Bahn-
dienst betrauten Kutschcr sich zur Ausuahme von Fahrgästen serrig zn haltcn.

Kntscher, welchc Reisende zum Bahuhos bringcn, haben am Haupteingang an-
zufahren und nach dem Aussteigen der Fahrgäste und Abladen des Gepacks ohne
Attfcnthalt den Platz zu ve-rlassen.

Für die Zcit zwischen der Ankunft derjenigen Züge, zu welchen sie besohlen
smd, brauchen die Gisenbahndroschkenkutscher Fahrten nichl anzunchmen.

Bestellnng dcr Droschken.

8 17. Jedem Besteller steht die Wahl der Troschke frei nnd sobald jcmand
die Droschke genommen oder bcstellt hat, muß unverzüglich abgesahre» werden.

Wegen bereits anderweit erfolgter Bestellung dars die Uebernahme einer Fahrt
nur dann abgelehnt werden, tvenn die Bestellnug durch Anfstecken cines Blechschildes
mit der beiderseits deutlich lesbaren Aufschrift „Bestellt" ans der rechten Seite des
KutschersitzcS erkennbar gemacht ist. Wird cin Kutscher vom Halteplatz zur Ab-
holung von Fahrgästen bestellt, so hat er sofort im Trab nach dem Srt der Be-
stellung zn fahren und den Besteller in der Droschke dahin mitzunehmen.

8 18. Auf den Halteplätzen und während der in § 2 Abs. I bezeichneten Zeiten
darf die Uebernahme ciner Fahrt von keinem Droschkenkutscher verwelgert werden.
Außer dieser Zeit hat der Kutscher bei Strafvermeiden aber auch dann zu fahren,
wenn er znvor eine deßfallsige Bestellung erhalten nnd angenommen hat.

Leere Droschken können von den Halteplätzen unb von der Straße aus zum
Vorsahren an einen gewissen Pnnkt, wo der Fahrgast einsteigen will, gerufen wer-
den. Die erfolgte Bestellnng ist alsbald auf die in 8 17 Abs. II oben vorgeschriebene
Wesse erkenubar zu machen.

Bestellungen einer Droschke nicht zn sofortiger Benützung, sondern auf einen
späteren Zeitpunkt, gleichviel ob erne solche Bestellung auf dem Halteplatz oder
anderswo erfolgt, ist der im Dienst befiudliche Kutscher anzunehmen nicht verpflichtet.
Niiumt er sie aber an, ohne etwas anderes über den Fahrpreis zn vcrabreden, so hat
cr weder Ansprnch auf Bezahlung für die Zlvischenzeit, noch darf er für die Fahrt
mehr als die im Tarif festgesetzte Taxe fordcrn, ist aber seinerseits bei Straf-
vermeiden verpflichtet, die Bestellzeit genau einzuhalten.

8 16. Wenn ein Droschkenkutscher eine etwa crfolgte Bestellung seines Fahr-
zeugs nicht durch den Bestellschild (8 17 Absatz II dieser Vorschrift) erkeuntllch ge-
macht hat und iufolge dessen in der Zwischenzeit eine andere Fahrt annehulen muß,
deren Dauer ihn an Erfüllung der früheren Berpflichtung verhindert. so hat er
abaesehen von der Strasfolge dem ersten Besteller gegenüber für entfprechenden
Ersatz zu sorgen.

Droschken, welche zum Bahildieust befohlen sind, dürfen Vorausbestellungen
nur nach vorheriger Anzeige an den dienstthuendeu Schutzmann und nur v on bezw.
fiir solche Reisende annelimeu, welche längstens innerhalb einer Viertelstunde nach
Aufsteckung des Bestellschlldes mit einem Zuge ankommen werden.

Fahrweise. Zeit- und Nachtfahrten.

8 20. Während der Fahrt sind die Pferde besetzter Droschken ftets in knrzem
Trabe zu halten, ausgenommen wenn der Fahrgasl das Schrittfahren ansdrücklich
 
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