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6) Dte Koften der Desj»fektiair, einschlreßlich derjenitten für Abholimg nnd
Nückverbringunsi der zu desinfizierenden Gegenstände trügt Vie Et«dtk«ffe.

7) Zliwiderhandlurrgen gegen vorstehende Anordnuuge« werde«
gemäß Z Z. rr, 87 P.-St. G.-B. an Geld biS zu !<>«» Mark oder
mtt Haft btS zu «4 Tagen beftraft.

l!l. Aeuer- und Baupolizei.

L Fonerlvschordlrung.

Ortspolizeiliche Borschrist vom 5. Mni 1894.

1. Wer den Ausbrnch eines Feuers oder Auzeichen eines solchen wahrnimmt,
hiit dies fogleich durch die nächste Feuermeldestelle zur Anzeige zu bringen. Die Be-
wohner des Hauses, in welchem Feuer ausgebrochen, sind hierzu, bei Vermeiden
streuger Bestrafuug, besonders verpfiichtet.

8 2. Die Gebäude, in denen sich Feuermeldestellen befinden, sind durch weiße,
ciiiaillierle Taseln mit rorer Aufschrifr „FeuerineldesteUe" kenntlich gemacht. An
den öffentlicheu Gebäuden mit Feuermeldestelle ist eine der Hausglocken durch ein
rothes Schild mit der Aufschrift „Feuerglocke" bezeichnet.

Fenermeldestellen befinden sich:

Verb rittden mit der Ceutrale Rathaus lPolizeistation):

1. Schulhaus Schlierbach,

2. Wohnung des Zimmermeisters Th. Oberfeld, Schlierbacher Landstr. 30,

3. Wohnung des Kaminfegers Sendele, Karlsstraße 18,

4. Wohnurlg des Brunneuuleisters Fritz, Untere Neckarstraße 90

5. deSgl. des Bäckermeisters Neuer, Schloßberg 49,

6. Kasernen-Wachtstube, Seminarstraße 2,

7. Spritzenhaus I, Kettengasse 16,

8. Wohnung des Bäckermeisters Stadler, Plöck 58,

9. desgl. des Bäckermeisters I, Hoffmann Hauptstraße 117,

10. desgl. des Bäckermeisters Ritzhaupt, Hauptstraße 74 (Ecke der Märzgasse),

11. desgl. des II. Kommandanten Edel, Brunnengasse 8,

12. desgl. des I. Kommandarrten Karl Müller, Untere Neckarstraße 19,

13. Laternentvärterstube, Große Mantelgasse 4,

14. Wohnung des Schreinermeisters I. Röder, Kleine Mantelgasse 1,

15. Oktroierheberstelle II, Nordende der alten Brücke.

U. Verbunden mit der Ceutrale Bismarckplatz (Polizeistation):

1. Männer-Armenhaus, Plöck 24,

2. Bäckermeister Bauer, Rohrbacherstraße 45,

3. Polizeistation im Schulhaus III, Laildhausstraße 20,

4. Bäckermeister Fink, Römerstraße 17,

5. Städtiiches Gaswerk, Gaswerkstraße 2,

6. Städtische Abfuhranstalt, Bergheimerstraße,

7. Oktroierheberstelle IV, Berghelinerstraße 83 (beim botanischen Gar.en),

8. Zimmermeister Neiher, Uutere Neckarstraße 14,

9. Polizeistation Rathaus Neuenheim,

10. Wohnung des Landwirts Friedel, 9lhm. Brückenstraße 29.

Inuerhalb eines jeden Gebäudes ist an einer leicht iu die Augen fallenden Stelle
ein Plakat auzubriugen, auf welchem die uächstgelegene Feuermeldestelle ver-
zeichnet ist.

Außerdeui befinden sich an den öffentlichen Briefkästen uud Plakatsäulen Tafeln
mit dem Vermerk der nächsten Feuermeldestelle. Ein Verzeichnis dieser Stellen ist in
das städtische Adreßbuch aufgenommen.

Für die zur Bedienung der Meldeapparate aufgestellten Personen gelten beson-
dere Jnstruktionen.

8 3. Die eine Feuersgefahr metdende Person hat unter Nennung ihres Namens
und Berufs über Ort, Straße, Hausnummer und Größe der Feuersgefahr möglichst
vollständige und genaue Angaben zu machen.
 
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