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2. Main-Neckar-Vahn.

Gattung der Güter

Gebühr für
50 k§

Minimallaxe

Mr Eilgüter.

20

20

„ Frachtgilter und zwar:



a. an Kauflente ....

0

10

d. an Private.

10

20

Vorsteheiide Gebührensätze werden für Stückstilter von ungcwöhnlichcm Umfong und 0)c-
wicht, wie große Maschincn, massive oder mit Hausrat rc. bepackte große Möbel, Klavierc,
schwere Baumatcrialien und ähnliche Gcgenstäude ans dcn anderthalbfachen Betrag crhöht.

Unter KaufmannZgut sind solche Gnter verstanden, wclche znm kausinännischen
Bertrieb oder zur Fabrikation bestimmt, an Mitglicder des Haudelsstandes in Heidcl-
bcrg adressiert sind oder von diesen zum Transport ausgegeben werden. Welche Per-
sonen als Mitglieder des Handelsstandes zn belrachten sind, entscheidet die Gr. Oüiler-
verwaltung Heidelberg.

Gcwichte unter 50 Kilo werden übcrall fnr volle 50 Kilo berechnet.

Die Bcstättercitaxe wird für jede einzelne Frachlbriefsendnng bezw. das dariu
verzeichnete Gewicht besonders angcsetzt.

XXI. Gebähren-Taris sür die Gepäckbestätterei

am Bad. Hauptbahnhof in Heidelberg (auch giltig für die Main-Ncckar-Baliii).

Die Gebühreu, welche die Gepäckbestätterci sür die Bcstclliiiig des Nciscgepacks ec.
und des Expreßgutes crheben darf, siud für das gesanite Gebiet der Stadt Heidelberg
wie folgt festgesetzt:

I. Krlu öclü 'DerEr.ingerr öcr. Gepeict'r^

vom Aussteige-Pcrron odcr von der Gepäckuiederlage nach der Stadt und ningekehrt:

1. für einen Koffer.30 ^

2. für mehrere Koffer, das Slück 20 ^

3. für sonstiges Gepäck „ „ 10 ^

Für ein cinzelnes Stück darf eine Mininialtaxe von 20^ crhoben wcrden.

Für das Abladen und Abtragen dcs Gepäcks von dem Oinnibiis, Hotelfuhrwerfen
und Droschken nach dein Gcpäckbureaii, sowie für das Abtragen des Gepäcks von den
Zügen zu den Omnibnö, Hotelfuhrwerken nnd Droschken und Anfladcn derselbcn,
ferner für das Verbringen des Handgepäcks von eincin Znge znm andcrn :c., darf für
jcdes Stück eine Gcbühr von 5 ^ erhoben werden.

XXl l. Lkpreßgnt-Verkehr der Großh. Ladischen Sahn.

Packete uud kleinere Gnterstücke bis zu ciuem Gewicht von IM üg köniieii nach
den Stationen der Großh. Bad. Bahnen sallsgenomnien die Haltestelle Schcnern),
den Bodeiiseeilferstationen Btainau, Meerybnrg, Ucberliiigen nnd llhldiiigkii, der
Haltestelle Ettlingen Stadt, sowie nach dcn bed-mtendcren Stationcn der Lokalbahn
Zell i. W.—Todtnau, der Bregthalbahu, der Württembergischen Staatsbahnen, der
Bayerischen Staatsbahnen, der Elsaß-Lothringischen Bahnen, der Pfälzischen Bahnen,
der Hessifchen Lndwigsbahn nnd der Ptain-Neckarbahn als Expretzgut versendet
werden. Sodann kanu Expreßgut noch abgefertigt werden zwischcn den im Kauton
Schaffhausen gelegenen Badischen Stationen und Stationen der Schweizer. Nordost-
bahn über Schaffhausen, ferner zwischen verschiedenen Badischen Statioiien und der
Station Nielasingen der Schweizer. Nordostbahn über Singen und endlich zwischen
der Badischen Station Basel und Stationcn der Central- nnd Westschweiz über die
Verbindungsbahn.

Für diese Versendungsart, bei welcher ein einfaches Annahme- und Ab-
fert igungsverfahren stattfindct nnd welche bei mäßigen Frachtsätzen die
rascheste Beförderung bietet, gelten folgende Hauptbestimmungen:

1. Die Aufgabe des Expretzguts hat bei dcn Gepäckabfertlgnngsstellen zu ge-
schehen. Die Sendungen müssen mit deutlicher Adresse verfchen fein. Die Beigabe
eines Frachtbriefs ist nicht erforderlich. Für Sendungen mit Verstchkrung des
Jnteresses an der Lieferung wird dem Anfgeber eiu Einpfaugschein ertcilt. Die Ex-
prehgutfracht, welche 0,35 Pfg. für 10KZ und 1km, miudestens jedoch 25 Pfg. fiir die
 
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