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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1899 — Heidelberg, 1899

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https://doi.org/10.11588/diglit.2483#0298
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265

VII. Für Einschreibseildullgeii (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Waren-
proben und Pakete ohne arigegebencn Wcrt) ist außer dem betr. Porto eine
Einschreibegebnhr von 20 Pfg. ohne Nücksicht aus Entfernung nnd Gewicht
zu enlrichtcii.

Für Beschaffuilg cines Nückschcines weitere 20 Psg.
k. Postanweisiingen sind nach Deutschlaud, Luxemburg und Oesterreich-Ungarn
bis zu 400 Mark zulässig. Die vorausznbezahlende (stebühr beträgt:

a. nach Deutschland und Luxeniburg

bis einschließlich 100 Mark . 20 Pfg.

übcr 100 bis 200 Mark . . 00 Psg.
über 200 bis 400 Mark . . 40 Pfg.

5. nach Ocsterreich-Ungarn 10 Psg. fiir je 20 Mk., inindesteiis 20 Pfg.

o. nach den ineistcn übrigen nachstehend genaniiten Ländern20Pfg. für je MMk.

Formulare sind bci allen Postanstalten käuflich (uilgesteinpelte je
20 Stück für 10 Pfg.). Zu Postanweisnugcn nach dem Auslande konimt
ein besonderes Foriiinlar, welches mit latcinischen Buchstabcn anszufüllen ist,
in Anwendiiug.

Postanweisiingen sind znlässig im Verkehr mit der Argeutinischeii Republik,
Australicn (Britische Kolonien), Belgieu, Bosnien, Herzegowina und Landschak-
Novibazar, Britische Besitzungen und Postanstallcn in ansterellropäischeu Ländern,
Bnlgaricn, Canada, Eap-Kolonie, Ehile, Elsina (Shanghai, Tientsin und Tsintau),
Columbien, Dänemark, Däuische Antillcn, Dcntsch-Neii-Gniuea, Deutsch-Ostafrika.
Deutsch-Siidwestafrika, Egypten, Erythrea, Filinland, Fraukreich (mit Monaco und
Algerien), Gibrallar, Griechenland, Okrosibritannien und Jrland, Hawai, Iapan,
Jndien, Jtalicn (mit San Marino», Kaincrnii-Gebiet, Kongostaat, Korca (Japan.
Postanstalten), Liberia, Luxembnrg, Malta, Marocco, Nicdcrland, Niederländische
Kolonicn (Niederländisch-Ostindien, Niedcrl. Antillen, Niederlündisch-Guyana), Nor-
wegen, Oesterrcich-Ungarn, Oranje-Freistaat, Pern, Portngal, Nilmänien, Salvador,
Samoa-Jnsel (durch Vermittelnilg der Deutschcn Postagentur in Apia), Schweden,
Schweiz, Serbien, Siam, Südafrik. Nepubük, Togogebiet, Tripolis, Türkci, Tunis,
Urnguay, Vereinigte Staaten von Amcrika und Zansibar.

v. Postauftragsbriefe mnssen frankiert werden. Für einenPostauftrag kommen
folgende Gebühren in Ansatz:

1) Porto für den Postauftragsbrief mit.30 Pfg.

2) a. bei Postaufträgen zur Geldeinziehung die tarifmäsiige

Postanweistingsgebühr für die Uebermittelung des ein-
geAogenen Geldbetrages;

d. bei Postattfträgcn zur Accepteinholung Porto für die

Rttcksendung des angencmlmenen Wechsels mit . . 30Pfg.

DasPorto nnter 1. istvomAuftraggeber voraus znbezahlen. DiePostanweisungs-
gcbühr (2 ir) wird von dem eingezogenen Geldbetrage in Abzng gebracht. Der Porto-
betrag nnler 2d wird dem Anstraggeber bciUeberseiidung des angenonimenen Wechsels
angerechnet.

Jst die Zahlung dcs Geldbetrages oder die Annahme des Wechsels verweigert
worden, so wird die Nücksendung des Auftrags und die Weitersenduug dcsselben an
einen andcren Empfänaer oder an eine zur Aufnahme des Wechselprotestes befugte
Person ohne nenen GebührenansKtz bewirkt.

v. Postnachnahme n sind bis zn 400 Mark einschl. bei Briefen, Drucksachen und
Warenproben bis zum Gewicht von 250 Gramm, sowie bci Postkarten und
Paketen znlässig.

Nachnahmesendungen müssen in der Aufschrift mit dem Vermerk „Nach-
nahme von . . . Mk. . . Pfg." OMarksiiinnie in Zahlen und Buchstaben,
Pfennig-Summe nur rn Zahlen) versehen sein, nnd unmittelbar darunter
die dcutliche Angabe des Nauu'ns und Wohnorts — in größeren Städten
auch die Wohnung — dcs Absenders cuthalten. Bci Nachnahmepacketen
müssen vorstehend'e Vermerke sowohl auf dem Packete als auch auf der
Begleitadresse angebracht sein.

Uebcr den Bcirag der Nachnahme wird dem Auflieferer eiue Be-
schcinigung crteilt.
 
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