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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1899 — Heidelberg, 1899

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https://doi.org/10.11588/diglit.2483#0306
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1. beim Abomiement anf e'me Nachtverbindung

a. für das Merteljahr . . . 2.50 Mk.

b. für den Monat . . . . 1.— „

2. für Nachtverbindungen, welche auf einen kurzen Zeitraum oder für bestimmte
Nächte herzustellen sind, 20 Psg. für jede einzelne Lerbindung. Die Vergütung ist im
Voraus zu entrichtcn.

Anweisung

zur Benutznng der Fernsprecheinrichtungen.

Allgemeines.

Die Fernsprecheinrichtnng kann in Heidelberg während des Sommers von 7 Uhr, im
Winter von 8 Uhr moracns bis 9 Uhr abends für den allgemeinen Verkehr benntzt werden.

Löährend der Dauer vonGewittern werden von den Vermittlungsanstal-
ten Verbindunaen nicht ausgeführt. Sämtliche Fernsprechapparate sind mil äußerst
empfiudlichen Blitzschutzvorrichtungen versehen, welche etwaige Entladungen atmosphä-
rischer Elektrizität sicher auffangen und ableiten; immerhin wird empfohlen, bei nahen
und schweren Gewittern die Fernsprechapparate und Leitungen nichtzu berühren.

Bei rnhender Korrespondenz hängen zweckmäßig beide Hör-Apparate (Fernhörer)
in den Haken; unbedingt muß indeß der Fernhörer in demaus demGehäuse
hervortretenden beweglichen eisernen Haken hängen, da nur so der
Weckcr anspricht.

Bei der Unterhaltung empfiehlt es sich, beide Hörapparate zum gleichzeitigen Hören
mil bciden Ohren zn beniitzen; auch beim Sprechen gegen die Schallöffnung des aus der
Lorderwand des Gehäuses hervorrageiideli Sprechapparates (Mikrophon) sind beide
Fcrnhörer am Ohr zu behalten. N iemals darf während des Gespräches ein Fernhörer
an dem beweglichen eiscrnen Haken hängen.

Es ist de utlich, aber nicht zn lautundnicht zu langsam zu sprechen; der
Miind muß 3—5cm von der Schab öffnung des Mikrophons entfernt bleiben.

Genaucste Beachtnng der vorstehenden allgemeinen und der folgenden besou-
deren Bestimmungcn ist fnr einen ordnungsmäßigen Betrieb unerläßlich.

Znr Stadtverkelrr.

I. Teilnehmer -V wünscht mit Teilnehmer L zu sprechen.

^ iiimnit dcn Fcrnhörer von dem eiserrien Haken, hält ihn mit der Schallöffnung
an's Ohr, drückt einmal knrz auf den Weckknopf an der Vorderseite des Gehäuses
nnd führt danach den zweiten Hörapparat znin anderen Ohr. Auf dic Antwort der Ver-
iilittluiigsanstalt „hicr Amt" neiint ^ durch Hineinsprecheu in das Mikrophon Nummer
und Namen von 8, z. B.: „Nnmmei drci (Nummer der Sprechstelle von L in der Teil-
nehmerliste) Fränkel."

Die Anstalt giebt zurück: „Bitte rnfen"! Oder sie sagt: „Schon besetzt, bitte nach
füiif Diinuteu nochmals rufen." Jn letzterem Fallc erwidert „Verstanden" und hängt
die Fcrnhörer wieder an die Haken.

Auf die Mcldung der VermittliingSanftalt: „Bitte rufeu" drückt ^ nochmals den
Weckknopf, jetzt aber ctwa 3—4 Sekunden lang; währeud des Drückens behält er den vom
eiserncn Haken geiiommencn Fcriihörer am Ohr. Auf die Gegenmeldung: „Hier 8,
wcr dort?" beginnt ^ die Untcrhaltiulg mit: „Hier .4." unter Benützung beider Fern-
hörer. Es empfiehlt sich, den Abschluß der eiiizelneii Mitteilungen, Fragen rc. durch
„Bitte Antwort" bezw. durch „Schluß" zu bezeichnen.

Jm Laufe einer UnterhaLtung darf der Wecknopf nicht gedrückt
werden. Pausen sind während den Unterredungeu thunlichst zu vermeiden, wie über-
haupt die Dauer der Bcnutzung der Einrichtungen nach Möglichkeit zu beschränken ist.
Falls eine kurze Uuterbrechung des Gespräches nicht zn vermeiden ist, so muß dennoch
der Teilnehmer, welcher die Fortsetzuug des Gesprächs crwartet, die Fernhörer unaus-
gesetzt am Ohre behalteu. Bcim Eintritt einer längeren Pause ist von beiden Teilneh-
mern das Schlußzcichen zu geben und zur Fortsetzung der Unterhaltung die Vermitt-
lungsanstalt von neuem cmzurufen.

Nach beendetem Gespräch häugen die Teilnehmer die Fernhörer an die Haken und
geben beide durch dreimaliges 'knrzes Drücken des Weckknopfes das Schluß-

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