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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1899 — Heidelberg, 1899

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https://doi.org/10.11588/diglit.2483#0307
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zeichen. Die genaue Befolgung dieser Vorschrift ist für eüren ordnunas-
mäßrgen Betrieb unerläßlich.

Wird nach Schluß einer Unterredung eine anderweitige Verbinduna gewünscht, so ist
ebensallS zunächst dasSchlußzeichcn zu geben und demnächst, aber nicht vor Ablauf
einer halben Minute, die Vcrmittelungsanstalt abermals zu wecken.

II. Teilnehmer L wird geweckt.

Sobald der Wecker ertänt, hebt 8 die Fcrnhörer von den Haken, hält sie an die
Ohren und meldet sich mit den Worten: „hier 8, wer dortL" (Drücken dcs Weck-
knopss als Gegenmeldung ist durchaus unstatthaft und bewirkt vor-
zeitige Trennung). .4. nennt hierauf seinen Namen uud beginnt die Unterhaltung.

III. Zur Bestellung einer Nachricht durch die VermittlungSanstalt

ruft der Teilnehmer letztere wie gewöhnlich an und sagt: „Ersuche zu schrciben". Auf die
Antwort: „Bitte brinaen" übermittelt der Teilnehmer die Nachricht und bezeichmt dir
Beförderungsart durch: „mit Post (als Brief oder Postkarte), „durch Eilboten" oder
„als Telegramm."

L. Im Frrnverkekzr

nennt der anrusende Teilnehmer seiner Vermittelungsanstalt den Namcn des andereu
Ortes, sowie Nummer und Namen des Tcilnehmers daselbst, z. B. „Fraiikfiirt (Main)
Nummer 12, Krebs". Der Beamte antwortet: „Jch werde rufen", veranlaßt darauf
das weitere und weckt, sobald dcr gerufene Teilnehmcr am Apparat ist, den rufenden.
Dieser bringt die Fernhörer, welche er inzwischen an die Haken gchänat hatte, wieder an
die Ohren,, empfangt die bezügliche Mittcilung dcr Vermittelungsanitalt und leitet daS
Gespräch nach erfolgter Meldung des gernfencn Teilnehmers in gewöhnlicher Weise eiu.
Für den weiteren Verlauf des Gesprächs gelten ebenfalls die Bestimmungen für dcn
Stadtverkehr.

Der gerufcne Teilnehmcr wird von seiner VermittelungSanstalt grweckt; dicselbe
teilt ihm mit, daß er gerufen werde. Der Teilnehmer meldet sich, beide Fernhörer an
den Ohren, in gewöhnlrcher Weisc.

IV. Kreisausschutz.

Kreishauptwann: GeheimerRegierungsrat
Pfister

Kreisausschuß: Dr. Wilhelm Blum, Vor-
sitzender, Professor Dr. Friedr. Eisenlohr
Stellvertreter, Oberbürgermeister Dr.
Karl Wilckens, Professor u. Amtsrichter
a. D. Dr. Seng, Major a. D. Koehn-
horn, Gemeinderat Philipp Schweinfurth
rn Sinsheim, Gerbereibesitzer Jnlius

Bnrkhardt in Wiesloch, Bürgermeister
Neuwirth in Neckarbischofsheim, Stab-
haltcr Zimnierinann vom Schwaben-
heimer Hof

Ersatzmann: LandtagSabgeordnetcr Grciff
in Wiesloch

Kreissekretär: Revisor a.D. Ludwig Ritter

Kreisrechner: Eduard Schneider, Graben-
gasse b

V. Konsulate.

Für die Arge«ti«ische Republik: Konsul Karl Bürck in Mannheim, 8 1,2

„ Belgien: Konsul Karl Haas in Mannheim, 0 7,8.

„ Frankreich: Konsul Graf St. von Chappedelaine in Mannheim 8 8,13 (Ge-
schäftSstunden 10-1).

, das KSnigreich Griechenlaud r Konsul I. F. Menzer in Neckargemünd.

„ „ , „ Generalkonsul Joscph Tunna iu Heidelberg.

„ Grohdrilannien r 8vrck!nnvck Lsckvnburx, 8. N. Oovsul. Oküev ot tbo
britisb Oovsulatv, I) 3, 15, dlavvkoim opvv krom 10—12 avä 3—5.
Zuväa^r auä oküeial boliäa^s vxcepteä. (Fernsprecher 97.)

„ Jtaltenr Konsul Otto Bornhausen in Mannheim 8 8, 8 (Geschäftsstunden 8'/,
biS 10, 3»/,—5).

„ Oesterreich: Konsul E. Ladenburg in Mannheim 3,3 (Geschäftsst. 9—12).
 
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