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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1899 — Heidelberg, 1899

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https://doi.org/10.11588/diglit.2483#0416
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§3. Der Aushilfsansladeplatz erstrcckt sich vom Walz'scheu Hause, am
unteren Ende des obigeu Platzes bis zur Einmüuduug der Bienenstrasze. Er ist zur
AuÄiilfe bestimmt, tveun drei oder mehr Schiffe zu glcicher Zeit zur Ausladung
kommen. Dieser Platz ist iu gleicher Weise frcizuhalten tvic der eigentlicheAnsladeplatz.

b. Orduuug der zum Ausladen ankommeudeu Schisfe.

8 4. Tas erffe aukommende Schiff hat seinen auf Schiffslänge bestiinmten Naum
am oberen Ende des eigentlichen Ansladeplatzes direkt von der breiten Treppe an,
einznnehmeu. An dieseS Schifs schliefft sich unmittelbar das iiächstkoiniiiendc an.
Kommen zugleich noch mchrere Schiffe zur Ausladnng, so schliefft sich stets das
uächsteiiitreffeiide direkt an das vorhcr angckommene an.

8 5. Sabald ein Schiff von seiner Ladung entleert ist, hat es sofort dcn Auslade-
platz zu verlassen. Dessen Naum daselbft hat daS nachste untcre Schiff ciiizunehmen.
Sind mehrcre Schisie zugteich beim Ausladcii, so rücken sämtliche in die Räinne ihrer
Vordcrschiffe ein.

8 6. Nach der Nusladung eines Schisses iff der Ausladeplatz sofort zu räumen,
so daff der Ansladeplatz nicht länger in Anspruch gcnommcn wird, als bis das
Schiff von seiner Ladung cutleert ist.

8 7. Mit dcm Ausladen oder dcin Abführen von gelagerten Gegciiständen dars
crst begoniien werdcn, nachdem dcm Laucrpächter oder seincm Stellvertrcter eine
bezügliche Anzeige erstattet worden ist.

Strasbe st i m m n n g.

Uebertretungen der untcr und U gegcbencn Vorschristen werden gemäff 8 155
des P.-Str.-G.-B. an Geld bis zu 100 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bcstrast.

Der Laucrpächter sowie die Polizeimaniischast sind zu strcngcr Aiifrcchterhaltimg
dieser Ordnung und sosortigcr Anzeige von Uebertretungcn augewiescn.

6. Taucrordnung nebst Tarif.

Ortspolizeiliche Vorschrist vom 13. Tezembcr 1893 auf Grund des 8 69 149 a G.-O.

8 1. An dem Hcidclbcrger Ufer soll dcr sreie Platz vom alten Schlachthausc an
bis zur Treiköiiigstraffe, bcsondere Fälle auSgeiioinmcn, nichl zur Vcrladung, sondern
nur zum Ausstelleii von leercn Wagen au Niarkltagcn bcnützt wcrden.

8 2. Ter Platz bei der Einfahrl in die Dreikönigstraffe ist für dcn Fischmarkt vor-
behaltcn.

8 3. Tcr Naum von dcr Dreikönigstraffe bis zur groffen Mantelgasse ist zur Vcr-
ladung und Lagerung von Steinen, Ninden und anderen Nohproduktcn bestimmt.

8 4. Der Naum von dcr groffen Mautclgasse bis zur Marstallstraffe ist zum Aus-
ladcn und Fcilhalten von Heu und Stroh zu beuützen.

8 5. Der Platz von dcr Marstallstraffc bis zum Hause Untere Neckarstraße Nr. 9
ist nach Verordnung der Groffh. Zolldirektion vom 22. Septcmber 1865 vorzugswcisc
als Ein- und Ausladestätte für die Kaufmaniis- odcr sogenannten Stückgüter bestimmt
und unterstcht der Beaiifsichtigung des Groffh. Haiiptsteueraiuts.

8 6. Der Platz von dem Haüse Untere Neckarstraffe Nr. 9 bis an daS Haus Untere
Neckarstraffe Nr. 5 hat zur Verladung und Lr. ,erung von Brennholz, Hopfenstangen
nnd Holzschnittwaren zu dieuen. Sobald die Bedarfszeit von Hopfenstangen^orüber
ist, spätestens mit Ablauf des Ntonats Mai, müssen die in Nesten liegenden Stangen
von ihren Plätzen geräumt und auf einen vom städtischen Lauerverwalter für sie zu
bestiinmendcn Platz gebracht wcrden.

8 7. Das Vorland von dem Hause Untere Neckarstraße Nr. 5 bis zur neucu Brücke
ist zum Lagern von Steineu, Bauholz, Floßholz, Stangen und Holzschnittwaren
bestimmt.

8 8. An dem Neucnheimer Ufer befindet sich der Ausladcplatz für sämtliche zu
Wasser ankommenden Gegenstäude oberhalb der neuen Brücke bei dcr sogcnannten alten
Fähre. Nur in AuSnahmefällen wird das AuSladen bei der Wasserschachtel unterhalb
der neuen Brücke gestattet.

ß 9. Als Lagerplatz auf der Neuenheimer Seite dient das von der alten Fähre
aufwärts zwischen der Landstraße und dem Leiupfad gelegeue Vorland und zwar der
westliche Teil desselben zum Lagern von Hölzern und der östliche Theil zum Lagern
von Steinen, Kies und Sand.
 
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