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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1899 — Heidelberg, 1899

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https://doi.org/10.11588/diglit.2483#0475
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441

Tax-Ordnung zu O.-Ziff. 21 und 22,

gcnehmigt durch den Beschluß des Bürgerausschusses vom 25. Januar 1892.

^4. Beerdigungs-Taxeu.


I. Klasse

II. Klassc

III. Klasse

IV. Klasse

V. Klasse

Für Erwachsene über 15






Jahren.

120

80

50

25

16

Für Kinder von 6—15 I. .

80

60

35

20

12

„ » e, 1^ „

60

40

20

12

5

„ „ unter 1 Jahr .

40

30

15

8

5

Gegen die Bezahlung dieser Taxen an die Friedhofkasse iverden folgende Gegen-
lcistungen übernommcn:

Zn allcn Klassen:

1. Die Geschäfte des Leicheuorduers uach seiuer Dienstweisung; in I. Klasse sind
dabei 50, in II. Klasse 30 Ansagen inbegriffen;

2. die Dienstlcistungcn sämtlicher übrigen Bedienstetcn nach dcu betreffenden
Dicnstweisungen;

3. der Sarg dcr gewählten Klasse samt Berbriilgeu desselbcn itt das Stcrbehaus;

4. das Leichcntuch iibcr dcn Sarg;

5. die Ueberflihrung der Leiche in das Lcichenhaus und die Aufbewahrung und
Bcwachung dasclbst;

6. Ein Traucrwagen.

Wird nach K 11 der Leichen- und Friedhof-Orduung eiue Kiuderleiche von dem
Lcichenwärter bezw. von dcr Lcichcuwärterin iu das Leichenhaus getragen, so fallen
die Kosten für den Trauerwagen in III. Klasse mit 4 in IV. Klasse mit 3 -F, in
V. Klasse mit 2 ^ weg; cs trcten au dercn Stclle die für diese Dieiistleistung festgc-
sctztcn Gebühren.

7. Die Bcerdigung.

Den Bcdiensteten ist streugsteus untcrsagt, Triukgelder in irgend ciner Form zu
verlanben.

Die Gebühr der Leichcnschau mit 2 ^ ist iu obiger Taxe nicht inbegriffcn.

L. Uebliche Gcbühren für die Bcgleitung durch Gcistliche.

(Unterliegt nicht der Gcnehmigung der städtischcn Bchörden.)

6. Für außergewöhnliche Leistungen.

1. Jcde weitere Ansage über die klassenmäßige Zahl .

2. Wachen des Leichenwärters odcr der Leichenwärterin, für

12 Stuuden.

3. Gin Sarg dcr nächsthöheren Klasse

für Erwachscue über 15 Jahren, Aufzahlung . . 12.—
für Kinder von 6—15 Jahreu „ . 8.—

für Kinder von 1—6 Jahren, „ . . 6.—

für Kinder unter 1 Jahrc „ . 3.—

4. Ein Zinksarg nebst Verlötung

für Erwachsene.40.—

für Kinder von 6—15 Jahrcn.32.—

für Kinder von 1—6 Jahren.25.—

für Kinder untcr 1 Jahr.20.—

5. Vollständiges Verpichen des Sarges im Jnnern . . 2.—

6. Ein doppelgekehlter Sarg.60.—

7. Ein Sarg aus Eichenholz.65.—

8. Ein Sarg aus Eichenholz, doppelgekehlt .... 120.—

9. Ein Metallsarg nebst Zubehör und Verlötung . . . 160.—
 
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