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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1899 — Heidelberg, 1899

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https://doi.org/10.11588/diglit.2483#0476
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442

10. Besondere Beschläge an den Sarg, das Stück
in I. Klasse in ll

vcrsilberl
»F 3.50 und ^
„-.70

9 und .L
.. 1.10

Handhabcn 2.— 1.60

Deckelschrauben „ —.60 „ —.40

Rosetten „ —. 5 . 4

Hauptschilder „—.60 „—.50

11. Ein Krucifix versilbert.

12. Löwenfüße, versilbert, das Stück.

13. Grabkreuz.

14. Ausschlagen des Sarges mit Atlas und feincr Spitzenvcr-
zierung famt entsprechender Matratze und Kissen:

für Erwachsene über 15 Jahren.

für Kinder von 6—15 Jahren.

für Kinder unter 6 Jahren.

15. Ausschlagen des Sarges mil gutem Glanzperkal samt ent-
sprechendem Kissen:

für Erwachsene über 15 Jahren
sür Kinder von 6—15 Jahren.
für Kinder von 2—6 Iahren .
für Kinder unter 2 Iahren

16. Matratze und Kissen von Atlas:

für Erwachsene über 15 Jahren
für Kinder von 6—15 Jahren.
für Kinder von 2-6 Jahrcn .
für Kinder unter 2 Jahren

17. Matratze und Kissen von gutem Glanzperkal:

für Erwachsene über 15 Jahren
für Kinder von 6—15 Jahren.
für Mnder von 2—6 Jahren .
für Kinder unter 2 Jahren

18. Ein Kisftn von Atlas für alle Altersstufen

19. Ein Kissen von Glanzperkal für alle Altersstufen

20. Ein Sterbemantel von Atlas:

für Erwachsene über 15 Jahren
für Kinder von 6—15 Jahren
für Kinder von 2—6 Jahren
für Kindcr unter 2 Jahren .

21. Ein Sterbcmantel von gutem Glanzperkal

für Erivachscne über 15 Jahren
für Kinder von 6—15 Jahren
für Kinder von 2—6 Jahren
für Kinder unter 2 Jahren .

22. Ein Sterbemantel von Glanzperkal geringerer Qualität

für Erwachsene über I5Jahren
für Kinder von 6—15 Jahren
für Kinder von 2—6 Jahren
für Kinder unter 2 Jahren

23. Eine Ueberkiste:

fiir Erwachsene

für §kinder von 6—15 Jahren
für Kinder von 1—6 Jahren
für Kinder unter 1 Jahr .

24. Jeder weitere Trauerwagen

in l. Klasse II. Klasse III. Klasse IV. Klasse

8.-

-.80

.4!

2.-

2.-

—.65

100.-

80.-

60-

20-

12-

8.-

5. —

35-

30.—

20.-

15.-

15.—

10-

7. -
5—

10.-

2.—

25.-

20-

15.—

10.-

8. -

6. -
4-

3. -

4. —
3 —
2.20

1.50

18.—

14.—

8.50
6.-

6^1 4^

25. Verdoppelung der Lcichenwagenpferde

in I. Klasse in II. Klassc
12 „/f! 10 ^

in III. und IV. Klasse ist eine solche nicht zulässig.

3^l
 
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