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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1899 — Heidelberg, 1899

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https://doi.org/10.11588/diglit.2483#0477
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443

26. Die Ueberführung einer Leiche nach der Leichenhalle des akademischen
KrankenhauseS im Transportwagen:

bei Tag in I. Klasse . .-^8.-

in allen iibrigen Klassen . . „ 6.—

Geschehen die Ucberführungen bei Nacht — im Sommer von abends 10 Uhr bis
morgcns 5 Uhr, iin Winter von abends 9 Uhr bis morgcns 6 Uhr — so werden diese
Taxcn verdoppclt; für Ueberführungcn aus Häuscrn aüherhalb der Stadt— Grcnze
nach dem Droschkentarif — wird die Taxe sür den einzelnen Fall von dcr Friedhofs-
Kommission festgesctzt.

27. Werden Lcichen von Kindern untcr cinem Jahr von dem Leichenwärter
bczw. von dcr Lcichcnwärterin in das Lcichcnhaus getragen, so werden crhobcn

in III. Klasse IV. Klassc V. Klasse
2 1 ^ 50 1

2K Die Ilebcrführling einc Leichc nach auswärtS einschließlich dcS Sargs, abcr
ausschlicßlich der Kosten dcr Lcichenschan, des Leichcnwagens und der außergewöhn-
lichen Lcistniigen:



I. Kl.

II.

Kl.

III.

Kl.

IV.

Kl.

für Erwachsene


40

30


20


14


„ Kinder von 6

—15 Jahren

30 „

25


14



11



„ Kinder von 1-

-6 Jahren

22 „

17


10



8


„ Kinder unter

1 Jahr

17 »

12


8



6


Wird ein Sarg zur Ansnahmc dcr Lcichc von auswärts mitgebracht, so wird die
Taxe siir dic gcwünschte 5ilasse angcsctzt und hievon dcr Selbstkostenprcis des der
Klassc und der AltcrSstufe cntsprcchenden SargS in Abzug gebracht.

Wird eine Leichc zur Bahn gcbracht, so crhöhen sich diesc Taxen um 20 <F.

Wird dic Leichc vorhcr für kürzere odcr längcrc Zcit in das Leichenhaus gcbracht,
so crhöhen sich die Taxcn uni wcitcre 20 -^.

29. Die Vcrbringuug cincr Leiche vom Bahnhof auf dcn Fricdhof und sofortigc

Bcerdigung cinschlicßlich dcs Wagcns des Geistlichen in I. Klasse . . . 50

in II. Klassc . . . 40 „

Wird cine Leiche von auswärts ohne Benützung des städtischen Leichcnwagens
auf dcn Fricdhof gcbracht und sofort bcerdigt, so vcrmiudcrt sich diese Taxe in
I. Klasse um 6 «L, in II. Klassc um 5 wird cinc solchc Leiche auch von dem aus-
wärtigcn Geistlichcn im eigenen Wagen begleitet, so tritt einc weitcrc Vciminderung
um 6 bczw. 5 cin.

Wird die Lcichc zucrst für kürzere oder längcrc Zeit in das Leichenhaus ge-
bracht, so crhöht sich dic Taxc um 15

30. Dic Verbringung cincr Lciche vom Bahnhof in die Fenerbcstattungs-
anstalt 25

Wird cine Lcichc von auswärts dirckt dahin gebracht 20

wird dicselbe zuerst sür kürzere oder längerc Zeit in das Leichcnhans gcbracht,
so crhöht sich dicse Laxc um 15

31. Die Ginäschcrung einer Leiche mit allen zu diescm Zwcck notwendigen Vor-
richtungen bis zur Ablicscrung bczw. einschließlich der Beerdigung der Asche in den
zu dcrcii Aufnahme besonders bestimmten aUgcmeincn Leichcnfcldcrn 25

jcde unniittelbar darauf folgcnde.10 -F.

Finden mehrcrc Einäschcrungcn unmittelbar iiacheinandcr statt, so werden die
Gesaintkosten auf die einzelneil Bestattungen verteilt.

32. Ein Kästchcn von Holz . - . . 1 ^ 50 ^

33. Eine Kapsel von Blech . . . . 1 ,, 50 „

34. Ein verzierter Sarkophag aus Thon . 10 „

Ein gleicher in Majolika-Ausführung . 15 „

35. Für alle Leistungcn, für welche hier eine Taxe nicht vorgesehen ist, wird
diese im cinzelnen Fall von der Friedhofs-Kommission fcstgesetzt.
 
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