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276

DasPorto unter 1. istoomAuftraggebcr ooraus zubezahleu. DiePostauweisungs-
gebühr (2 a) wird von dem eingezogeueu Geldbetrage iu Abzug gebracht. Der Porto-
vetrag unter 2d wird dem Auftraggeber beiUcbersendung des angenonnnenen Wechsels
angerechnet.

Jst die Zahlnng des Geldbetrages oder die Aunahme des Wechsels vcrwcigcrt
worden, so wird die Nücksendung des Auftrags und die Weitersendnng dessclben an
einen anderen Empfänger oder an eine znr Ausnahme des Wechselprotcstes bcsugtc
Person ohne neuen Gebühreuansatz bewirkt,

O. Postnachnahme n siud bis zu 800 Mark einschl. be, Vriefen, Postkarten, Druck-
sachen, Warenprobcn und Pakcten zulässig.

Nachnahmesendungcn müssen in der Aufschrift mit dem Vermerk „Nach-
nahme von . . . Mk. . . Pfg." iMarksumme in Zahlen und Buchstaben,
Pfennig-Summe nur in Zahlen) versehen sein, »nd unmittelbar darunter
die deutliche Angabe des Namens und Wobnorts >n gröszeren Ztädten
auch der Wohnung — des Absenders enthalten. Bei Nachnahmepaeketen
müssen vorstchcnde Bermerke sowohl anf dem Packete als auch auf der
Begleitadresse angebracht sein.

Ueber den Betrag der Nachnahme wird dem Anflieferer eine Be-
scheinigung erteilt.

Für Nachnahmesendungcn kommen zur Erhebung:

1) Das Porto für gleichartige Sendungen ohne Nachnahme.

Falls eine Wertangabe oder Einschreibnng stattgefunden hat, tritt dem
Porto die Versicherungsgebnhr oder Einschreibgebühr hinzn.

2) Eine Vorzeigegebühr von 10 Pfg.

3) Die Gebühren für Uebermittelung deS eingezogenen Betrages an den
Absender und zwar

bis ü Mark.10 Pfg.

über 5 bis 100 Mark. . 20 „

.. 100 „ 200 „ . . 30 ..

über 200 bis 400 Mark. . 40 Psg.
„ 400 „ 600 „ . . 50 „

.. 600 .. 800 .... 60 „

Die Vorzeigegebühr wird zugleich mit dcm Porto erhoben und ist auch
dann zu entrichten, wenn die Sendung nicht eingelöst wird.

L. Briefe mit Wertangabe. Das Gewicht der Briefe mit Wertangabe im in-
nern Verkehr Deutschlands nnd nach Ocsterreich-Ungarn darf 250 Granu»
nicht übersteigen; nach den übrigen Ländern ist das Gewicht nicht beschränkt.
Gebühr für Wertbriefe nach Dentschland und Oesterreich-Ungarn:
u. Porto bis 10 Meilen (1. Zone) ... 20 Pfg.

über 10 ..40Pfg.

d. Versicheruuasgebühr für je 300 Mark . . 5 Pfg.

mindestens ledoch.lO Pfg.

Die Taxe erhöht sich für unfrankicrtc Briefe nüt Wertangabe inner-
halb Deutfchlands und nach Oesterreich-Ungaru um 10 Pfg. für den Brief.
Nach den übrigen Ländern ist die Taxe vorauszubezahlen.

k'. FürPackete ohneWertangabe innerhalb Deutschlands und nach Oesterreich-
Ungarn ist zu entrichten:

1) Bis zum Gewicht von 5 Kilogramm eiuschließlich:

a. bis 10 Meilen (1. Zone).25 Pfg.

b. auf alle weitere Entfernuugen.50 Psg.

2) Beim Gewicht über 5 Kilogramm:

a. für die ersten 5 Kilogramm die Porto-Ausätze unter 1,

b. für jedes weitere Kilogramm oder Tcil eines Kilogramms bis 10
Meilen (1. Zone) 5 Pfg., über 10—20 Meilen (2. Zone) 10 Pfg.,
über 20—50 Nteilen (3. Zoue) 20 Pfg., über 50—100 Meilen
(4. Zone) 30 Pfg., über 100—150 Meileu (5. Zoue) 40 Pfg., über
150 Meilen (6. Zone) 50 Pfg.

Für Sperrgut wird das Porto um die Hälfte der vorstehenden Sätze erhöht.
Für unfrankierte Packete bis 5 Kilogramm einschließlich tritt ein Porto-
zufchlag von 10 Pfennig hinzu.
 
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