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285

Steingasse 1

Ziegelhäuser Landftraße (Verbrauchssteuer-
erheberhäuschen)

Ziegelhäuser Landstraße 24
Neuenheimer Landstraße 38
Handschuhsheimer Landstraße 6
Bergstraße 4
Brückenstraße 19
Lutherstraße 35

Ecke der Mönchhof- und Klosestraße
Wolfsbrunnen
Bahnhofgebäude Schlierbach
Speierershof
Kohlhof-Hotel
Kohlhof (Altes Gasthaus)
Sternwarte
Königstuhl
rkenkur

Bei den nachverzeichneten Jnhabern amtlicher Verkanfsstellen und bei den Orts- und
Landbriefträgern können Postwertzeichen in kleineren Mengen bezogen werden:

8. Kaufmann Hugo Ertel, Nhm. Brücken-
straße 15

9. Kaufmann Karl Jung, Jngrimstr. 36

10. E. Autenrieth, Landhausstr. 16

11. Kaufmann Jakob Fehriuger, Nohr-
bacher Straße 30

12. Kaufmann Emil Trabold, Kaiserstr. 36

1. Kaufmann A. Held, Bergh. Straße 27

2. „ Karl Pfeffer, Hauptstr. 45

3. „ Wilh. Bürkle, Hauptstr. 116

4. „ Karl Will, Fischmarkt 4

5. „ K. E. Otto, Unt. Straße 19

6. „ OskarAchenbach,Hemnarkt2

7. „ R. Mutfchler, Hauptstr. 198

Die Beftellung im Orte beginnt:

a) an Wochentagen: für Briefe im Sommer 6^ und 11 Uhr vormittags
und 3, 5 und 7^4 Uhr nachmittags; im Winter 7 und 11 Uhr vormittags und 3, 5 und
7^/4 Uhr nachmittags;

für Postanweisungen: im Sommer 7 Uhr vormittags und 3 Uhr nachmittags, im
Winter 8 Uhr vormittags und 3 Uhr nachmittags;

für Packete und Geldbriefe: im Sommer 730 vormittags und 3 und 6 Uhr nach-
mittags, im Winter 8 Uhr vormittags und 3 und 6 Uhr nachmittags. (Die Bestellung
um 6'Uhr nachmittags beschränkt sich auf gewöhnliche Packete.)

b) an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen: für Briefe im Sommer
6^0 vormittags, im Winter 7 Uhr vormittags;

für Postanweisungen: im Sommer 7 Uhr, im Winter 8 Uhr vormittags;

für Packete: im Sommer und Winter 7 Uhr vormittags.

Die Abfertigung der Landbriefträger findet ftatt: 1. an Werktagen: im Sommer
um 6, im Winter um 7 Uhr vormittags und 4 Uhr 30 Min. nachmittags; 2. a n
Sonn- und Feiertagen: 6 bezw. 7 Uhr vormittags.

An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen und am Tage Allerheiligen finden
die Vorzeigung von Postaufträgen und die Bestellung von Briefen mit Zustellungs-
urkunden allgewein nicht statt. Gleichwohl erfolgt die Bestellung letzterer, wenn dies
vom Absender besonders verlangt worden ist.

Die Bestellung von Packeten nach dem Landbestellbezirke findet an Sonn- u. Feier-
tagen nicht statt. Am Charfreitage, Bußtage, Himmelfahrtstage, am ersten Oster-,
Pfingst- und Weihnachtstage ruht die Bestellung nach dem Landbestellbezirke gänzlich.

Attszug atts dem Posttarif.

H.. Tarif für gewöhnliche Briefe, Kartenbriefe, Postkarten, Druck-
sachen, Warenproben, Geschäftspapiere, Einschreibsendungen.

I. Gewöhnliche Briefe:

a) Nach Orten in Deutschland, Oesterreich-Ungarn einschl. Vosnien-Herzego-
wina und Liechtenstein, sowie nach den deutschen Schutzgebieten

frankiert nnfrankiert

Porto bis zu 20 Gramm einschließlich .... 10 Pfg. 20 Pfg.

Porto über 20 bis 250 Gramm einschließlich . . 20 Pfg. 30 Pfg.

b) nach der Schweiz Porto für je 20 Gramm . . 20 Pfg. 40 Pfg.

e) nach den übrigen Ländern des Weltpostvereins uud

des Vereins-Auslandes Porto für je 15 Gramm 20 Pfg. 40 Pfg.

II. Kartenbriefe.. . . 10 Pfg.

bei Verwendung nach Ländern des Weltpostvereins 20 Pfg.
 
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