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Freistaat, Peru, Portugal, Numanien, Rußland (nur nach Finnland durch schwedische
Vermittelung), Salvador, Samoa-Jnsel (durch Vermittelung der Deutschen Postamts
in Apia), Schweden, Schweiz, Serbien, Siam, Südasrik. Republik, Togo, Tripolis,
Türkei, Tunis, Uruguay, Vereinigte Staaten von Amerika und Zansibar.

6. Postauftragsbriefe müssen frankiert werden. Für einen Postauftrag kommen
folgende Gebühren in Ansatz:

1) Porto für den Postauftragsbrief mit ..... 30 Pfg.

2) a. bei Postaufträgen zur Geldeinziehung die tarifmäßige

Postanweisungsgebühr für die Ueoermittelung des ein-
gezogenen Geldbetrages;

d. bei Postaufträgen zur Accepteinholung Porto für die

Rücksendung des angenommenen Wechsels wit . . 30 Psg.

DasPorto unter 1. istvomAuftraggeber voraus zubezahlen. DiePostanweisungs-
gebühr (2 a) wird von dem eingezogenen Geldbetrage in Abzug gebracht. Der Porto-
betrag unter 2 b wird dem Auftraggeber beiUebersendung des angenommenen Wechsels
angerechnet.

Jst die Zahlung des Geldbetrages oder die Annahme des Wechsels verweigert
worden, so wird die Rücksendung des Auftrags und die Weitersendung desselben an
einen anderen Empfänger oder an eine zur Aufnahme des Wechselprotestes befugte
Person ohne neuen Gebührenansatz bewirkt.

V. Postnachnahmen sind bis zu 800 Mark einschl. bei Briefen, Postkarten, Druck-
sachen, Warenproben und Paketen zulässig.

Nachnahmesendungen müssen in der Aufschrift mit dem Vermerk „Nach-
nahme von . . . Mk. . . Pfg." (Marksumme in Zahlen und Buchstaben,
Pfennig-Summe nur in Zahlen) versehen sein, und unmittelbar darunter
die deutliche Angabe des Namens und Wohnorts — in größeren Städten
auch der Wohnung — des Absenders enthalten. Bei Nachnahmepacketen
müssen vorstehende Vermerke sowohl auf de:n Packete als auch auf der
Begleitadresse angebracht sein.

Ueber den Betrag der Nachnahme wird dem Auflieferer eine Be-
scheinigung erteilt.

Für Nachnahmesendungen kommen zur Erhebung:

1) Das Porto für gleichartige Sendungen ohne Nachnahme.

Falls eine Wertangabe öder Einschreibung stattgefunden hat, tritt dem
Porto die Versicherungsgebühr oder Einschreibgebühr hinzu.

2) Eine Vorzeigegebühr von 10 Pfg.

3) Die Gebühren für Uebermittelung des eingezogenen Vetrages an den
Absender und zwar

bis S Mark.10 Pfg.

über 5bis100Mark. . 20 „

„ 100 „ 200 „ . . 30 „

über 200 bis 400 Mark. . 40 Pfg.
„ 400 „ 600 „ . . 50 „

„ 600 „ 800 „ . . 60 „

Die Vorzeigegebühr wird zugleich mit dem Porto erhoben und ist auch
dann zu entrichten, wenn die Sendung nicht eingelöst wird.

8. Briefe mit Wertangabe. Das Gewicht der Briefe mit Wertangabe im in-
nern Verkehr Deutschlands und nach Oesterreich-Ungarn darf 250 Gramm
nicht übersteigen; nach den übrigen LLndern ist das Gewicht nicht beschränkt.
Gebühr für Wertbriefe nach Deutschland und Oesterreich-Ungarn:

a. Porto bis 10 Meilen (1. Zone) ... 20 Pfg.

über lO .40 Pfg.

b. Versichernntzsgebühr für je 300 Mark . . 5 Pfg.

mindestens ledoch.10 Pfg.

Die Taxe erhöht sich für unfrankierte Briefe mit Wertangabe inner-
halb Deutschlands und nach Oesterreich-Ungarll um 10 Pfg. für den Brief.
Nach den übrigen Ländern ist die Taxe vorauszubezahlen.
 
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