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Nach beendetern Gespräch hängen beide Teilnehrner ihren Fernhörer an den Haken
nnd geben — beide — durch dreimaliges ganz kurzes, rrrckweise zu bewirkendes
Drehen der Knrbel um je 'Z Unidrehung oder durch dreimaliges kurzes Drückeu des
Weckknopfes das Schlußzeichen. Die genaue Vefolgung dieser Vorschrift
ist fnr einen ordnungsmäßigen Betrieb unerläßlich.

Wird nach Schluß einer Unterredung eine anderweitige Verbindung gewünscht, so.ist
ebenfalls zunächst das Schlußzeichen zu geben und demnächst, aber nicht vor Ablaüf
einer halben Minute, die Vermittelnngsanstalt abennals zu wecken.

Wenn die Kurbel des Fernsprechapparates anfangen follte, schwer zn gehen, so ist
dies der Vermiltelungsanstalt sofort mitzuteilen. Mit dieser Meldung ist uicht zu
warten, bis sich die Kurbel nur noch durch Anwendung von Gewalt drehen läßt.

II. Teilnehmer U wird geweckt.

Sobald der Wecker ertönt, hebt U den Fernhörer von dem Haken, hält ihn an das
Ohr nnd meldet sich mit den Worten: „hier II, wer dort2" (Drehen der Kurbel
bezw. Drücken des Weckknopses als Gegenmeldung ist durchaus un-
statthaft und bewirkt vorzeitige Trennung). I nennt hierauf seinen Namen
und beginnt die Unterhaltung.

III. Zur Bestellung einer Nachricht durch die Vermittelungsanstalt

rust der Teilnehmer letztere wie gewöhnlich an und sagt: „Ersuche zu schreiben". Auf die
Antwort: „Bitte bringen" übermittelt der Teilnehmer die Nachricht und bezeichnet die
Beförderungsart durch: „mit Post" (als Bries oder Postkarte), „dnrch Eilboten" oder
„als Telegramm."

I!. Im Fernverkehr

nennt der anrusende Teilnehmer seiner Vermittelungsanstalt den illamen des auderen
Ortes, sowie Nummer und Namen des Teilnehmers daselbst, z. V. „Freiburg, Nummer
drei, Fischer". Der Beamte antwortet: „Ich werde rnfen", veranlaßt darauf das
Weitere und weckt, sobald der gerusene Teilnehmer am Apparat ist, den ruseuden. Dieser
bringt den Fernhörer, welchen er inzwischen an den Haken gehängt hatte,
wieder an das Ohr, empsängt die bezügliche Mitteilung der Vermittelungsaustalt uud
leitet das Gesprüch nach erfolgter Meldnng des gerufenen Teilnehmers in gewöhnlicher
Weise ein. Für den weiteren Verlauf des Gesprächs gelten ebenfalls die Bestimmungen
für den Stadtverkehr.

Der gerufene Teilnehmer wird von seiner Vermittelungsanstalt geweckt;
dieselbe teilt ihm mit, daß er gerufen werde, Der ^eilnehmer meldet sich, den Fern-
hörer am Ohr, in gewöhnlicher Weise.-

IV. Laiserliche Rrichslrsnknebenstelle.

Marktplatz 10.

Geöffnet von 9—12 und 3—5 Uhr.

Bankvorstand: Feigell > Kassendiener: Linge

Kassendiener: Crummenerl >

V. Lreissusschutz.

Geschäftsstunden der Krcisverwaltnng: von 9—1 Uhr.

Kreishauptmann: Geheimerptegierungsrat
Dr. Pfister

Kreisansschuß: Dr. Wilhclm Blum, Vor-
sitzender, Prosessor Dr. Friedr. Eisenlohr
Stellvertreter, Oberbürgermcister Dr.
Karl Wilckens, Major a. D. Koehnhorn,
Gerbereibesitzer Jnlins Bnrkhardl in
Wiesloch, Bürgermeister Neuwirth in

Neckarbischofsheim, Stabhalter Zimmer-
mann vom Schwabenheimer Hof, Oeko-
nom Ph. Stoll in Meckesheim und
Viirgermeister Vielhauer in Eppingen
Kreissekretär: Nevisor a. D. Ludwig Nitter
Kreisrechner: Ednard Schneider, Graben-
gasse 5
 
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