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Von Kamiubrcinden im Stadtteile Schlierbach siiid nur der Kaminfeger und
der Hauptmann der Schlierbacher Feuerwehr telephonisch zu verständrgen und ist
außerdem der Polizeistelle Schlierbach telephonisch Kenntnis zu gebcn, falls die
Meidung nicht von dieser erstattet wurde.

8) Prüfung der Leitung.

Täglich um 12^2 mittags ist die Alarmleitnng auf ihre Fühigkeit zu prüfen.
Dies geschieht dadurch, daß unter Benützung des bei der Kurbel befindlichen Drückers
mit dem Läutewerk drei kurze Schläge gegeben werdeu. Tönt in solchen Fällen
die oberhalb des Apparates befindliche Glocke nicht mit, so ist sofort dem Rats-
diener Anzeige zu erstatten.

Soll eine Prüfung der Leitung zu anderer Zeit vorgenommen werden, so müssen
jeweils drei kurze Schläge abgegeben werden, damit sofort ersichtlich wird, daß es
sich nicht um einen Alarm handelt.

Wöchentlich einmal und zwar Samstags um 12 Uhr Mittags ist das Glockeu-
signal auf dem Tnrme der Heiliggeistkirche mit einigen Schlägen zu prüfeu.

U. Polizeistation Bismnrckplatz.

1) Auf der Polizeistation Bismarckplatz befinden sich zwei gctrennte Alarmlei-
tungen, von denen die eine — Leitung II — zur Alarmierung der Chargierten und
Signalisten der Westkompagnie (II. Feuerwehrkompagnie), die andere — Leitung III

— zur Alarmierung der Chargierten und Signalisten der Neuenheimer Feuerwehr
(III. Feuerwehrkompagnie) dient. Beide Alarmleitungen werden in der Weise in
Thätigkeit gesetzt, daß die Kurbeln der an der südlichen Wand augebrachten Kasten

— unter gleichzeitiger Nicderdrückuug des daueben befindlichen Knopfes — etwa
40mal rasch gedreht werden. Die Kontrole darüber, daß die Leitungen richtig fuuk-
tionieren, geben zwei oberhalb der Kasten an der Wand angebrachte Glocken, wclche
jeweils mitklingen müssen, wcnn die Leitungen in Ordnung sind.

(Durch das Anscklagen der Glocken der Leitung II werden sämtliche Chargierte
und Signalisten der II. Feuerwehrkompaguie uud der städt. Vrunneumeister gleich-
Zeitig geweckt, sowie die Kaseruenwache benachrichtigt; durch das Anschlagen der
Glocken der Leitung III werden in gleicher Weise ein Chargierter und mehrere Sig-
nalisten der Neueuheimer Feuerwehr (III. Feuerwehrkompagnie) geweckt.)

2) Sobald an dem Klappenschranke eine Klappe niederfällt, hat der dienstthuende
Schutzmann nach Maßgabe der für die Telephonleitungen bestehendeu Vorschriften
die einlaufende Meldung abzunehmen, und wenn er übe?deren Jnhalt keinenZweifel
mehr hat, mit dem Worte „Verstanden" zu bestätigen.

3) Betrifft die Meldung eiuen Brand innerhalb der städtischen Gemarkung oder
wird durch die Meldung von einer zuständigen Behörde die Alarmierung der srei-
willigen Feuerwehr verlangt, so sind alsbald nach Bestätigung der empfangenen
Meldung nacheinander die Alarmleitungen II und III in Thätigkeit zu setzen; bei
Meldungen über Brände im Stadtteil Neuenheim ift zuerst die Leitung III und
sodarm die Leituug 1! in Thätigkeit zu setzen.

Gleichzeitig ist — falls es sich um einen Brand innerhalb der stüdtischen Ge-
markung handelt — durch Einschalten eines Hebels, welcher sich an einem an der
nämlichen Waud angebrachteu Kästchen befindet, das Glockensignal aus dem Turm
der St. Annakirche etwa fünf Minuteu lang in Bewegung zu setzen. Endlich ist
der Oktroierheber herbeizurufen.

4) tzierauf wird die Melduug weitergegeben an:

Polizeistation Rathaud,

Städtisches Gaswerk.

Der dienstthuende Schutzmann hat sodann den Klappenschrank aufmorksam zu
beobachten, um weitere Meldungen, die alsbald von den Chargierten der Feuer-
wehr ee. einlaufen werdeu, abzunehmen und zu erledigen. Hierbei ift derselbe vou
dem Oktroierheber zu unterstützen.

Jnsbesondere ist darauf zu achten, daß das Turmglockensignal nach Ablauf
von etwa fünf Minuten abgestellt wird.

5) Besonderes Augenmerk ist zu richten auf die mit „Telcgraphenamt" bezeich-
nete Klappe, weil hier sämtliche Meldungen eiulaufen von 'denjenigcu Häusern,
welche eine besondere Meldestelle nicht besitzen und durch Veriuittluug des Haupl-
meldeamts sprechcn.
 
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