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474

für Kinder von 2—6 Jahren.4.—

für Kinder untcr 2 Jnhren.3.—

22. Ein Sterbemantel von Glanzperkal geringerer Oualität:

für Erwachsene über 15 Jahren .4.—

für Kinder von 6—15 Jahren.3.—

für Kinder von 2—6 Jahren.2.20

für Kinder unter 2 Jahren.1.50

23. Eine Ueberkiste:

für Erwachsene.18.—

für Kinder von 6—15 Jahren.14.—

für Kinder von 1—6 Jahren.8.50

für Kinder unter 1 Jahr.6.—

24. Jeder weitere Trauerwagen

in I. Klafse II. Klasse III. Klasse IV. Klasse
6 ^ 5 ^ 4 ^ 3 ^

25. Verdoppelung der Leichenwagenpferde

in I. Klasfe in II. Klasse
12 ^ 10 ^

in III. und IV. Klasse ist eine solche nicht zulässig.

26. Die Uebersührung einer Leiche nach der Leichenhalle des akademischen
Krankeuhauses im Transportwagen:

üei Tag in I. Klasse . . . -/^ 8.—
in allen übrigen Klassen . . „ 6.—

Geschehen die Ueberführungen bei Nacht — im Sommer von abends 10 Uhr bis
morgens 5 Uhr, im Winter von abends 9 Uhr bis morgens 6 Uhr — so werden diese
Taxen verdoppelt; sür Ueberführungen aus Häusern außerhalb der Stadt — Grenze
nach dem Droschkentarif — wird die Taxe sür den einzelnen Fall von der Friedhofs-
Kommission sestgesetzt.

27. Werden Leichen von Kindern unter einem Jahr von dem Leichenwärter
bezw. von der Leichenwärterin in das Leichenhaus getragen, so werden erhoben

in III. Klasse IV. Klasse V. Klasse
2 ^ 1 .F. S0 1

28. Die Ueberführung eine Leiche nach auswärts einschließlich des Sargs, aber
ausschließlich der Kosten der Leichenschau, des Leichenwagens und der außergewöhn-
lichen Leistungen:

I. Kl. II. Kl. III. Kl. IV. Kl.
für Erwachsene 40 ^ 30 ./F 20 14 ^

„ Kinder von 6—15 Jahren 30 „ 25 „ 14 „ 11 „

„ Kinder von 1—6 Jahren 22 „ 17 „ 10 „ 8 „

„ Kinder unter 1 Jahr 17 „ 12 „ 8 „ 6 „

Wird eiu Sarg zur Aufnahme der Leiche von auswärts mitgebracht, so wird die
Taxe sür die gewünschte Klasse angesetzt und hievon der Selbstkostenpreis des der
Klasse und der Altersstuse entsprechendcn Sargs in Abzug gebracht.

Wird eine Leiche zur Bahn gebracht, so erhöhen fich diese Taxen um 20

Wird dieLciche vorher für kürzere oder längere Zeit in das Leichenhaus gebracht,
so erhöhen sich die Taxeu um weitere 20 --F.

29. Die Verbringung einer Leiche vom Bahnhos aus den Friedhof und sofortige

Beerdigung einschließlich des Wageus des Geistlichen iu I. Klasse . . . 50 ^

in II. Klasse . . . 40 „

Wird eine Leiche von auswärts ohne Benützung des städtischen Leichenwagens
aus deu Fricdhof gebracht und sofort beerdigt, so vermindert sich diese Taxe in
I. Klasse um 6 iri II. Klassc um 5 -./G wird eine solche Leiche auch von dem aus-
lvärtigen Geistlicheu im eigenen Wagerr begleitet, so tritt eine weitere Verminderung
um 6 bezw. 5 ^ cin.

Wird die Lciche zuerst für kürzere oder läugere Zeit in das Leichenhaus ge-
bracht, so erhöht sich die Taxe um 15 d

30. Die Verbringung eincr Lciche vom Bahnhof in die Ferrcrbestattungs-
anstalt 25
 
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