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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1902 — Heidelberg, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.2502#0341
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306

Teleqramme au Teilnehmer innerhalb des Stadt-Fernsprechbezirkes beträgt dis Ge-
bühr ohne Rücksicht auf die Wortzahl 10 Pfg.

9. Für die Verbindung von zwei Teilnehmer-Anfchlußleitungen während der
Dienstruhe der Vermittelungsanstalt werden folgende Vergütungen erhoben:

1. beiur Abonnement auf eine Nachtverbindung

a) für das Viertelzahr . . . 2.50 Mk.

d) für den Monat .... 1.— „

2. für Nachtverbindungen, welche auf einen kurzen Zeitraum oder für bestimmte
Nächte herzustellen sind, 20 Pfg. für jede einzelne Verbindung.

Die Vergütung ist von dem Teilnehmer, auf dessen Antrag die Nachtverbindung
hergestellt wird, im Voraus zu entrichten.

Antrüge auf Herstellnng von Nachtverbindungen sind an die Orts-Vermittelungs-
anstalt zu richten.

Anweisung

zur Benutzung der Fernsprecheinrichtung.

Allgemeines.

Die Dienststunden der Vermittelungsanstalten sind bei jeder Stadt-Fernsprechein-
richtung im Kopf ersichtlich gemacht.

Während der Dauer vonGewittern werden von den Vermittlnngsanstal-
ten Verbindunqen nicht ausgeführt. Sämtliche Fernsprechapparate sind mit äußerst
enlpfindlichen Älitzschutzvorrichtungen versehen, welche etwaige Entladungen atmosphä-
rischer Elektrizität sicher auffangen und ableiten; immerhin wird empfohlen, bei nahen
und schweren Gewittern d!e Fcrnsprechapparate und Leitungen nicht zu berühren.

Bei rnhender Korrespondenz muß der Hör-Apparat (Fernhörer) unbedingt in
dem aus dem Gehäuse hervortreteuden beweglichen eisernen Haken
hängen, da nur so der Wecker anspricht.

Während der Unterhaltung ist auch beim Sprechen gegen die Schallöffnung des aus
der Vorderivand des Gehünses hervorragenden Sprechapparates (Mikrophon) der Fern-
hörer am Ohr zu behalten. Es ist deutlich, aber nicht zu laut und nicht zu
langsam zu sprechen; der Mund muß 3—5ein von der Schallöffnung des Mikrophons
entfernt bleiben.

Genaueste Beachtung der vorstehenden allgemeinen und der folgenden beson-
deren Bestimmungen ift sür einen ordnungsmäßigen Betrieb unerläßlich.

1. Im Sta-tderlrehr.

I. Terlnehmer wüuscht mit Teilnehmer L zu sprechen.

^ nimmt den Fernhörer von dem Haken, hält ihn mit der Schallöffnung an's Ohr
und dreht einmal dic Kurbel bezw. drückt einmal kurz auf den Weckknopf an der
Vorderseite des Gehänses. Auf die Antwort der Vermittlungsanstalt „hier Amt" nennt
-4 durch Hineinsprechen in das Mikrophon Nummer und Namen von 8, z. B.: „Nummer
drei (Nummer der Sprechstellc von 8 in dem Teilnehmerverzeichnis) Fränkel."

Die Anstalt giebt zurück: „Birte rufen"! Oder sie sagt: „Schon besetzt, bitte nach
sünf Minuten nochmals rusen." Jn letzterem Falle erwidert „Verstanden" und hängt
den Fernhörer wieder an den Haken.

Auf die Meld'ing der Vermittlungsanstalt: „Bitte rufen" dreht ^ die Kurbel
langsam uv.d höapwns einmal herum oder drückt den Weckknopf, jetzt aber drei
b is vier Sekunden la n g; während des Drehcns (oder Drückens) behält er den vom
Haken genommenen Fernhörer am Ohr. Auf die Gegenmeldung: „Hier 8, wer dort?"
beginut ^ die Unterhaltung mit: „Hier ^". Es empfiehlt sich, den Abschluß der einzelnen
Mitteilungen, Fragen ?e. durch „Bitte Antwort" oder durch „Schlnß" zu bczeichnen.

Am Laufe einer Unterhaltung darf dieKurbel ni ch t gedreht bezw.
dcr Weck k n o p s n i ch t g e d r ü ck t w erde n. Pansen sind währeud den Unterredungen
thunUchst zu vermeiden, wie überhaupt die Dauer der Benutzung der Einrichtungen
naw Aiöglichkeit zn beschränken ist. Falls eine kurze Unterbrechung des Gespräches mcht
zu vermeideu ift, so muß denuoch der Teilnehmer, lvelcher die Fortscßuug des Gesprächs
erivartet, die Fernhörer uimnsgesetzt am Ohre behalten. Beim Eintritt einer längeren
Pause ist von beideu Tcilnehmeru das Schlußzeichen zu gebcn nnd zur Fortsetzun'g der
UnterhaUuug die VLrmittlnngsanstalt von neuem anznrufen.
 
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