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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1902 — Heidelberg, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.2502#0420
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387

§ 5. Vei Bestimmung der Rohrweiten ift für gewöhnliche Verhältnisse die
folgende Tabelle maßgebend, während in außergewöhnlichen Fällen der betref-
fende Jnstallateur mit der Direktiou deL Gaswerks über die zu wählenden Rohr-
dimenstonen 2c. stch zu verständigen hat.

Länge der Leitung

Durchmesser der Röhren in Zoll
und Millimeter

Meter

10

mm.

1/2"

13

3/4"

20

MlN.

1"

25

ININ.

I1/4"

32

NIIN.

1VO

38

mm.

2"

51

mm.

3

3

10

23

6b

120

168

395

6

2

7

22

46

84

133

280

9

2

6

18

37

69

109

228

12

1

5

16

32

60

94

198

1b

1

4

14

29

54

84

179

18

1

4

14

26

48

77

162

21



4

11

24

4b

72

150

24



3

11

23

42

67

140

27



3

11

21

40

63

130

30



3

10

20

38

b9

123

36



2

10

19

34

54

113

42



2

9

17

32

50

105

Ein Beispiel wird die Anwendung der Tabelle erläutern:

Angenommen, es sollte eine Rohrleitung von 26 m Länge für 18 Flammen
hergestellt werden, so hat man in der ersten Vertikalspalte der Tabelle diejenige Zahl
zu nehmen, welche der angegebenen Leitungslänge am nächsten kommt. Gegeben
ist in unserenr angenommenen Fall die Länge 26, es würde also in der Tabelle die
Zahl 27 dafür zu nehmen fein. Man sucht nun in derselben Horizontalzeile von
linrs nach rechts die nächst höhere als die angegebene Flammenzahl, statt der an-
genommenen 18 mithin 21, und da diese in der Spalte für 1 Zoll engl. — 25 Milli-
nreter Rohr steht, ist also ein Rohr von dieser Weite erforderlich und genügend,
18 Flammen bei einer Leitungslänge von 26 m noch mit Sicherheit zu versorgen.

§ 6. Die Röhrenleitung soll in der Negel zu Tag und muß stets mit dem
nötigen Gefälle gelegt wcrden. Auch bei Veränderungen und Erweiterungen be-
stehender Bleirohrleitungen müssen eiserne Röhren zur Verweudung kommen, sobald
dieselben in die Wand, unter die Decken oder unter die Dielen gelegt werden follen.
Zum Ablassen der in den Röhren sich sammelnden Kondensatiorlsflüssigkeiten stnd
an geeigneten Stellen, namentlich da, wo die Leitmrg von wärmeren in kültere
Näume übertritt, Wassersäcke mit sicherem Verschluß anzubringen. An feuchten
Stellen sind Eisenröhren durch Anstrich gegen Oxydation zu schützen.

§ 7. Die Haupt- und Zwischenhahnen müssen in der megel dieselbe Durchlaß-
öffmmg haben, wie die Röhren, an denen sie angebracht sind; sie nlüfferr ferner mit
Stellstift versehen sein und nicht aus ihrer Hülse herausgezogen werden können.
Der Kopf des Hahnens muß — am besten mit einer tief eingefeilten Rille — so
gekennzeichnet werden, daß man auch im Dunkeln leicht erkennen kann, ob er ge-
öffnet oder geschlossen ist.

Bei ausgedehnten Leitungen sind an geeigneter Stelle Zwischenhahnen in die-
selbe einzusetzen, auch müssen Kronlcnchter, schwere Jntensivlampen ec. gut rrnd sicher
an der Decke befestigt werden und durch leicht zugängliche Hahnen für sich abge-
schlossen werdcn können.

8 8. Vor dem Anschrauben der Lampcn ist die Lcitnng mittelst eines Mano-
meters mit einem Luftdruck vou 25 em Wasscrsäule zu prüsen, nnd nnch der Waffer-
stand im Manometer innerhalb einer Beobachtungszcit vorl 3 Miillitcll keine wahr-
nehmbare Veränderng zeigen.

Jede Gaslampe ist vor dem Anschraubcn auf daS Genaneste auf ihre Dichtigkeit
Au prüfen und nicht eher anzuschrauben, bevor sie iich nicht vollkoilnnen dicht er-
wiesen hat.

Nach dem Anschrauben dcr Lampen ist die Prüsung oer ganzen Leitung zu
wiederholen.

Jst dieselbe gut ansgefallen, so ist bei dcr Gaswerksoireknon der schristliche An-
irag zu stellen, nunmehr die iunere Leitung mit der Gasnhr zu verbinden, welchc so-
 
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