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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1902 — Heidelberg, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.2502#0538
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andererseits doch unter Umständen die benbsichtigte Wirkung nicht erzielen, vielmchr
nur zrir Folge habell würde, daß dieVernlittlungsgebühr höher anaesetzt und dadnrch
der Stellesnchellde, nebell welchem nicht zugleich der andere VertragSteil ebenfnlls
die Vermittlungsthatigkeit desselben Stellenvermittlers in Anspruch genommen hat,
geschädigt wird. Sollte die Vermittlnngsgebiihr unverhältnismäßig hoch festgesetzt
scin — erne polizeiliche Eillwirkung allf die Maximalh'öhe der Gebühr hat die Be-
hörde nicht, es darf vielmehr nur die voll dem Dienstvernlittter selbst festgcsetzte und
durch den Tarif bekannt gegebene Gebühr, solange nichts anderes bekannt gemacht
ift, nicht überschritten werden —, so kann dieselbe ohnedies ilach ^ 055 des B. G.-B.
auf Antrag des Schllldners durch Urteil auf den angenlessenen Betrag herabgesetzt
werden, Äuch erschien es angczeigt, von eincr Bestimmung abzusehen, daß, falls in-
folge der Vermilrlungsthätigkeit ein Vertrag nicht zilstande konlmt, überhaupt die Er-
hebung jeglicher Gebühr ausgcschlosscn sein soll; eine solcheVorschrist würde voraus-
sichtlich döch vielfach umgangen werden, so daß ihr die Zulassung ciner immcrhin
kontrollierbaren mäßigen Einschreibegebühr vorzuziehen ist.

Jm übrigen ist Bestimmung getroffen, daß sür Aufwendungen dem Dienstver-
mittler nur dann Ersatz zu leisten ist, wenu dies besonders vereinbart ist ^ Auslagen
für die nlit dem Geschäftsbetriebe regelmäßig verbundenen Gänge, Porto, Korrespöll-
denzen rc. dürfen überhaupt nicht besonders berechnet werden.

10. Wie in sj 5 bestimmt ist, daß hinterlegte Papiere oder sonstige Gegenständc
von den Gesilldevermietern und Stellenvermittlern gegen den Willen der Hiuterleger
uicht znrückbehalten werdeil dürsen, sondern letzteren auf Verlangen sofort auszu-
händigen sind, so bestimmt der si 13, daß Neiiegelder odcr Haftgelder (Draufgaben),
welche der Dienstvermittler in Empfang genomulen hat, der Bcstimmling dcs Allf-
traggebers gemäß ungeschnlälert zur Äushändigung kommen uud namentlich auch
uicht ohne dessen Willen zur Ausrechnung auf die geschuldeten Gebühren verwendct
werden dürfen.
 
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