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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Schlierbach, Neuenheim und Handschuhsheim für das Jahr 1903 — Heidelberg, 1903

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https://doi.org/10.11588/diglit.2485#0429
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894

I. Iüv öcrs Wevbvingerr öes GepäcKs
voul Attsstcic;c-Pcrroil oder ttoir der Gepäckniederlage nach der Stadt und umgekehrt:

1. für eiueu Koffer.30 ^

2. für mehrere Koffer, das Stück 20 ^

3. für sonstiges Gepäck „ „ 10 I

Für ein c'mzclnes Stück darf cine Mimmaltaxe von 20^ erhoben werdeu.

Für das Abladelr und Abtragen des Gepäcks von dem Omnibus, Hotelfuhrwerken
nnd Droschken uach dem Gepäckbnreau, sowie für das Abtragen des Gepacks vou den
Zügeu ZU den Omuibus, 5^otelfuhrwerken und Droschken und Aufladeu derselben,
ferner für das Verbringeu des Handgepäcks von einem Zuge zum andern 2c.. darf für
jedes Sti'lck eiue Gebühr von 5 ^ erhoben werden.

Ltprckgnt-Vkrkehr der Großh. iLadischen Lahn.

Packete und kleinere Güterstücke. bis zu einem Gewicht von 100 KZ können nach
deu Stationen der Großh. Bad. Bahnen, den Bodeuseenferstationen Mainau, Meers-
burg, Uebcrlingcn und Uhldingen, sowie nach den Stationen der Lokalbahnen Bruch-
sal—Hilsbach—Menziugen, Buhler- und Albthalbahn, Wiesloch—Meckeshenn, Wies-
loch—Waldangelloch, Kaiserstuhlbahn, Bregthal- und Zell—Todtnauer Bahn, Rhein
—Ettenheimmünstcr,Krozinqen- Staufen-Sulzburg,Müllheim—Badenweiler, Hal-
tingcn—Kanderu, Achern—Otteuhöfen, Bühl—Lichtenau—Kehl, Kchl—Ottenheim
und Altenheim—Offenburg, der Württembergischen Staatsbahnen, der Bayerischen
Staatsbahneu, der Elsaß-Lothringischen Bahnen, der Psälzischen Bahnen, der vor-
maligen Hessischeu Llidwigsbahn nnd der Main-Neckarbahn als Exh-reßgttt ver-
seudel wcrden. Sodann kann Expreßgut noch abgefertigt werden zwischen den im
KantonSchaffhauseu gelegenenBadischen Stationen und Stationen derSchweizerischen
Nordostbahn über Schaffhausen, ferner zwischen vcrschiedenen Badischen Stationen
uud dcr Station Nielasingcu der Schweizerischen Nordostbahn über Singen und
eudtich Hwischen der Badisck)en Station Basel und Stationen der Central- und West-
schweiz ilber die Verbindungsbahn, aber nur Stückc, die über 5 kg wiegen.

Fiir diese Versendungöart, bei welcher ein einfaches Annahme- und Ab-
scrt iguugsverfahren stattfindet und wclche bei mäßigen Frachtsätzen die
rascheste Besörderung bietet, gelten folgende Hauptbestimmungen:

1. Die Arifgabe des Expreszartts hat bei deu Gepäckabfertigungsstellen zu ge-
schehcu. Die Seuduugeu müssen nnt deirtlicher Adresse versehen fein. Die Beigabe
eincs Frachtbriefs ist nicht erforderlich. Für Sendungen mit Verstcherung deS
Zttteresscs arr der Licferung wird dem Allfgebcr ein Empfangschein erteilt. Die E^-
preßgutfracht, welche 0,35 Pfg. sür 10 kg uud 1km, mindestens jedoch 25 Pfg. für dle
Seuduttg beträgt, ist vorauözubezahlen, tvas durch Barzahlung bei Aufaabe der
Scudttttg odcr durch Aufklebeu von Expreßgutfreimarken auf die Adresse der Sendung
gescheheu kauu. Solche Marken sind bci den Stationen erhältlich. . .

2. Dic Beförderung findet stets mit dcm nächsten der Personenbeförderung
dicueudcn Zuge statt, ttutcr AuSschluß der Orientexpreßzüge und der durch Schalter-
anschlag bckannt gegebenen Züge.

3. Die Empfattgnahme seitens der Empfänger kann sofort nach Ankunft
des betreffenden Zuge 8 crfolgen. Meldet der Empfänger sich nicht selbst sofort
iluch Aukuuft des Zuges zur Empfangnahine dcs Gutes, und ist das letztere nicht laut
Adresse „Bahnhoflagernd" gestellt, bezw. ist uicht Selbstabholuug durch den Em-
Pfäilgcr vorgeschriebeu, so werden die Sendnugen, sofern die Adressatcn innerhalb
des Bestellbezirkes wohnen, je nachdem die Ankunft zur Tageszcit oder zur Nacht-
zeit erfolgt, alsbald nach Ankunft dcs Zuges odcr am andern Morgen gegen
Erleguug der üblicheu Bestättereigebiihr bezw. eincr Zustcllungsgebühr zugeflchrt:
letztere beträgt für Scudungen im Gewicht bis zu 5kg durchweg lO Pfg.'und bei
schwereren Scnduugcn fiir jede auch nur angefangenen 50 kg 15 Pfg./ mindestens
aber 20 Pfg. Ueber die Auslieferung wird Bescheinigung erhoben. Die Grenzen des
Bestellbczirkes sind: Schlachthof, Fabrik Maquet, Alleeftraße bis Fabrik Blank,
mittlcreö Friedhosthor, Klingentcichstraße 5, Karlsthor, Hirschgasse, Bergstraße 70

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