Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1904 — Heidelberg, 1904

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2486#0382
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
a. Porto bis 10 Meilen (1. Zone) . . .20 Pfg.

über 10 .40 Pfg.

d. Versicherungsgebühr für je 300 Mark . . 5 Pfg.

mindestens jedoch.10 Pfg.

Die Taxe erhöht sich für unfrankierte Briefe mit Wertangabe inner-
halb Deutschlands und nach Oesterreich-Ungarn um 10 Pfg. für den Brief.
Nach den übrigen Ländern ist die Taxe vorauszubezahlen.

k". FürPacketeohneWertangabe innerhalb Deutschlands und nach Oesterreich-
Ungarn ist zu entrichten:

1) Bis zum Gewicht von 5 Kilogramm einschließlich:

a. bis 10 Meilen (1. Zone).25 Pfg.

d. auf alle weitere Entfernungen.50 Pfg.

2) Beim Gewicht über 5 Kilogramm:

a. für die ersten 5 Kilogramm die Porto-Ansätze unter 1,
d. für jedes weitere Kilogramm oder Teil eines Kilogramms bis 10
Meilen (1. Zone) 5 Pfg., über 10-20 Meilen (2. Zone) 10 Pfg.,
über 20—50 Meilen (3. Zone) 20 Pfg., über 50—100 Meilen
(4. Zone) 30 Pfg., über 100—150 Meilen (5. Zone) 40 Pfg., über
^ 150 Meilen (6. Zone) 50 Pfg.

Für L?perrgut wird das Porto um die Hälfte der vorstehenden Sätze erhöht.
Für unfrankierte Packete bis 5 Kilogramm einschließlich tritt ein Porto-
zuschlag von 10 Pfennig hinzu.

6. Für Packete mit Wertangabe innerhalb Deutschlands und nach Oesterreich-
Ungarn wird erhoben:
a. das unter d" bezeichnete Packetporto,
d. die unter t^d bezeichnete Versicherungsgebühr.

II. Postpackete nach fremden Ländern bis 3Ic§ bezw. 51cg. Die Packete dür-
fen in keiner Ausdehnung 00 em, im Umfang nicht 20 edäm übersteigen.

Außerdem stnd Postfrachtstücke nach fremden Ländern znr Beförderung
zulässig. Ueber die dabei in Betracht kommenden Taxen u. s. w. erteilen
die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.

Briefsendungen im Orts- und Landbestellbezirke nach dem Stadt-
bezirk Heidelberg, einschl. Neuenheim, Handschuhsheim, Neuenheim College,
Landhauser längs des Neckars einschließl. Haarlaß, Schloßruine, Schloß-
hotel, Hotel Bellevue, Ntolkenkur, Wohnhäuser im Klingenteich, Speierers-
hof, Königftuhl, Sternwarte, Kohlhof und Friedhofgärtnerei, sowie im
Nachbarortsverkehr, welcher umfaßt: Heidelberg-Schlierbach (Wolfs-
brunnen) und Ziegelhausen (Bärenbach, Petersthal, Stift Neuburg, Stifts-

mühle):

frankiert unfrankiert
5Pfg., 10Pfg.

4 ..

1. Porto für Briefe bis 250 Gramm

2. „ „ Postkarten.2 „

3. „ Drucksachen bis 50 Gramm . . 2 „

über 50 Gramm bis 100 Gramm ... 3 „

„ 100 „ „ 250 „ . . . 5 „

,, 250 „ 500 „ ... 10 „

„ 500 „ „ 1 Kilogramm . . 15 „

4. Porto für Warenproben bis 250 Gramm . 5 „

über 250 bis 350 Gramm.10 „

5. Porto für Geschäftspapiere bis 250 Gramm 5 „

über 250 bis 500 Gramm.10 „

„ 500 Gramm bis 1 Kilogramm... 15 „

Bestellgebübren für den Stadtbezirk Heidelberg einschl. Neuenheim:
a. für eine Postanweisung .........

d. „ einen Geldbrief bis zu 1500 Mk.. . . . .

e. „ „ „ über 1500-3000 Mk.

ä. „ „ „ „ 3000 Mk.

e. „ ein Packet ohne Wertangabe bis einschl. 5 Kilogramm .
k. „ „ „ „ „ über 5 Kilogramm .

5 Pfg.
5 „
10 „
20 „
10 .
15 ..
 
Annotationen