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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1904 — Heidelberg, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.2486#0476
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19

bcn, ob bie Fcststcllung des ^chlachtgewichts in warmcm oder kaltem Zustand
des Fleisches ersolgte. Der Prozentsatz des Warmgewichtsabzugs (8 ^)
wird vom Wiegemeister aus der Wiegekarte vermerkt.

tz 3. Alles sogenannte Schneiden an den zu verwiegenden Teilen ist
vervo'ten. Findet der Wiegemeister, daß an einem zu verwiegen-den Tiere
rnehr, als nach H 4 zulassig, abgeschnitten ist, so hat er die Verwiegung ab-
zulehncn und der Direktion des Schlacht- und Viehhoss den Sachverhalt zu
melden.

§ 4. Zum Zwecke der Ermittelung des Schlachtgewichts sind vorher
bei dem Ausschlachten vorn Tiere zu trennen:

I. Bei den Nindern:

ri) die Harrt, jedoch so, daß kein Fleisch oder Fett an ihr verbleibt; der
Schwanz ist zwischen dem zweiten und dritten Schwanzwirbel-
knochen abzuschneiden; das sogen. Schwanzfett darf nicht entfernt
werden;

i)» der .llops zlvischen dem Hiuterhauptbein und ersten Halswirbel,
Hnr Genick) senkrecht zur Wirbelsäule jedoch ohne je-des Hals-
sleisch;

c» oie Füße im ersten (untern) Gelenk der Futzwurzel über dem so-
genannten Schienbein;

ck) die Trgane der Brust-, Bauch- und Beckenhühle mit den anhaften-
den Fettpalstern > Herz und Mittelfett), die Fleisch- und Talg-
nieren, das Beckenfett und das Schlußfett;

e) die an der Wirbelsäute und an dem vorderen Teile der Brusthöhle
gelegenen Blutgefäße mit den anhaftenden Geweben, sowie der
Luftröhre und des sehnigen Teiles des Zwerchfelles;

t) das Nückenmark;

^) der Penis (Ziemer) und die Hoden, jedoch ohne das sogen. Sack-
fett bei den männlichen Nindern; das Euter und Voreuter bei
Kühen und über die Hälfte der Zeit trächtigen Kalbinnen.

Erfolgt die Feststellung des Schlachtgewichts innerhalü drei Stunden
nach dem Schlachten, so ist 2 Prozeut „Warmgewicht" in Abzug zu bringen.

II. Bei den Kälbern:

a) das Fell nebst den Füßen im ersten (untern) Gelenk der Fuß-
wurzel über dem sogenannten Schienbein;
ü) der Kopf zwischen dem Hinterhauptbein und erften Halswirbel,
jedoch ohnc jedes Halsfleisch;

e) die Eingeweide der Brust-, Bauch- und Beckenhöhle mit Ausnahme
der Nieren;

ck) der Nabel und 'bei den mänulichen Külbern die äußeren Ge-
schlechtsorgane.

Erfolgt die Fesrstellung des Schlachtgewichts unmittelbar nach dem
Schlachten, längstens aber eine Stunde nach demselben, so ist 2 Prozent,
mindestens aber ein Kilo für „Warmgewicht" in Abzug zu bringen.

Wird die Verwiegung irn Felle, jedoch ohne Kopfteil des Felles, vor-
genommen, so kommen für Fcll- und „Warmgewicht" 12 Prozent, beim
Wiegen rrrit sogenanntem Kopfteil 14 ProzenL in Abzug.

III. Bei den Schafen:

a) das Fell nebst den Füßen irn ersten (untern) Gelenk der Fuß
ivurzel übcr dem sogenannten Schienbein;

ü) der >lopf zivischerr dem Binterhauptbein und ersten Halswirbel,
jedoch ohne Halsfleisch;

e) die Eingewcide der Brust-, Bauch- und Beckcuhöhle mit Nieren urrd
Nierenfett;

ck) bei Widdern und Hämmeln die äußeren Gestbllechwreile, bei Viur
terschafeu das Euter.

Erfolgt die Feststelln-ra d>'L Tchlochtaewichts in.nerhatv 3 ^tunden
nacü dem Schta^w.>;'sa-'-.- 2 PtvK-nr „Warmgewickll" in Abzng zu vringen.
 
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