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für Kinder von 2—6 Jahren
für Kinder unter 2 Jahren . . . .
22. Ein Sterbemantel von Glanzperkal geringerer
für Erwachsene über 15 Jahren
für Kinder von 6—15 Jahren .
für Kinder von 2—6 Jahren .
für Kinder unter 2 Jahren
23. Eine Ueberkiste:
für Erwachsene.
für Kinder von 6—15 Jahren.
für Kinder von 1—6 Jahren .
für Kinder unter 1 Jahr . . . .
24. Jeder weitere Trauerwagen
in I. Klasse II. Klasse III. Klasse
6 5 ^ 4 ^
Qualität:
4.—
3. —
4. —
3-
2.20
1.50
18 —
14.—
8.50
6.-
IV. Klasse
3^.
25. Verdoppelung der Leichenwagenpferde
in I. Klasse in II. Klasfe
12 ^ 10 ^
in III. und IV. Klasse ist eine solche nicht zulässig.
26. Die Ueberführung einer Leiche nach der Leichenhalle des akademischen
Krankenhauses im Transportwagen:
bei Tag in I. Klasse . . . ^ 8.-
in allen übrigen Klassen . . „ 6.—
Geschehen die Ueberführungen bei Nacht — im Sommer von abends 10 Uhr bis
morgens 5 Uhr, im Winter von abends 9 Uhr bis morgens 6 Uhr — so werden diese
Taxen verdoppelt; für Ueberführungen aus Häusern aüßerhalb der Stadt — Grcnze
nach dem Droschkentarif — wird die Taxe für den einzelnen Fall von der Friedhofs-
Kommission festgesetzt.
27. Werden Leichen von Kindern unter einem Jahr von dem Leichenwärter
bezw. von der Leichenwärterin in das Leichenhaus getragen, so werden erhoben
in III. Klasse IV. Klasse V. Klasse
2 ^ 1 ^ 50 ^ 1
28. Die Ueberführung einer Leiche nach auswärts einschließlich des Sargs, aber
ausschließlich der Kosten der Leichenschau, des Leichenwagens und der außergewöhn-
lichen Leistungen:
I. Kl. II. Kl. III. Kl. IV. Kl.
für Erwachsene 40 ^ 30 ^ 20 14
„ Kinder von 6—15 Jahren 30 „ 25 „ 14 „ 11 „
„ Kinder von 1—6 Jahren 22 „ 17 „ 10 „ 8 „
„ Kinder unter 1 Jahr 17 „ 12 „ 8 „ 6 „
Wird ein Sarg zur Aufnahme der Leiche von auswärts mitgebracht, so wird die
Taxe für die gewünschte Klasse angesetzt und hievon der Selbstkostenpreis des der
Klasse und der Altersstufe entsprechenden Sargs in Abzug gebracht.
Wird eine Leiche zur Bahn gebracht, so erhöhen sich diese Taxen um 20
Wird dieLeiche vorher für kürzere oder längere Zeit in das Leichenhaus gebracht,
so erhöhen sich die Taxen um weitere 20 -F.
29. Die Verbringung einer Leiche vom Bahnhof auf den Friedhof und sofortige
Beerdigung einschließlich des Wagens des Geistlichen in I. Klasse . . .50^
in ll. Klasse . . . 40 „
Wird eine Leiche von auswärts ohne Benützung des städtischen Leichenwagens
auf den Friedhof gebracht und sofort beerdigt, so vermindert sich diese Taxe in
I. Klasse um 6 in II. Klasse um 5 wird eine solche Leiche auch von dem aus-
wärtigen Geistlichen im eigenen Wagen begleitet, so tritt eine weitere Verminderung
um 6 bezw. 5 ^ ein.
Wird die Leiche zuerst für kürzere oder längere Zeit in das Leichenhaus ge-
bracht, so erhöht sich die Taxe um 15 ^
30. Die Verbringung einer Leiche vom Bahnhof in die Feuerbestattungs-
anstalt25eF.
für Kinder von 2—6 Jahren
für Kinder unter 2 Jahren . . . .
22. Ein Sterbemantel von Glanzperkal geringerer
für Erwachsene über 15 Jahren
für Kinder von 6—15 Jahren .
für Kinder von 2—6 Jahren .
für Kinder unter 2 Jahren
23. Eine Ueberkiste:
für Erwachsene.
für Kinder von 6—15 Jahren.
für Kinder von 1—6 Jahren .
für Kinder unter 1 Jahr . . . .
24. Jeder weitere Trauerwagen
in I. Klasse II. Klasse III. Klasse
6 5 ^ 4 ^
Qualität:
4.—
3. —
4. —
3-
2.20
1.50
18 —
14.—
8.50
6.-
IV. Klasse
3^.
25. Verdoppelung der Leichenwagenpferde
in I. Klasse in II. Klasfe
12 ^ 10 ^
in III. und IV. Klasse ist eine solche nicht zulässig.
26. Die Ueberführung einer Leiche nach der Leichenhalle des akademischen
Krankenhauses im Transportwagen:
bei Tag in I. Klasse . . . ^ 8.-
in allen übrigen Klassen . . „ 6.—
Geschehen die Ueberführungen bei Nacht — im Sommer von abends 10 Uhr bis
morgens 5 Uhr, im Winter von abends 9 Uhr bis morgens 6 Uhr — so werden diese
Taxen verdoppelt; für Ueberführungen aus Häusern aüßerhalb der Stadt — Grcnze
nach dem Droschkentarif — wird die Taxe für den einzelnen Fall von der Friedhofs-
Kommission festgesetzt.
27. Werden Leichen von Kindern unter einem Jahr von dem Leichenwärter
bezw. von der Leichenwärterin in das Leichenhaus getragen, so werden erhoben
in III. Klasse IV. Klasse V. Klasse
2 ^ 1 ^ 50 ^ 1
28. Die Ueberführung einer Leiche nach auswärts einschließlich des Sargs, aber
ausschließlich der Kosten der Leichenschau, des Leichenwagens und der außergewöhn-
lichen Leistungen:
I. Kl. II. Kl. III. Kl. IV. Kl.
für Erwachsene 40 ^ 30 ^ 20 14
„ Kinder von 6—15 Jahren 30 „ 25 „ 14 „ 11 „
„ Kinder von 1—6 Jahren 22 „ 17 „ 10 „ 8 „
„ Kinder unter 1 Jahr 17 „ 12 „ 8 „ 6 „
Wird ein Sarg zur Aufnahme der Leiche von auswärts mitgebracht, so wird die
Taxe für die gewünschte Klasse angesetzt und hievon der Selbstkostenpreis des der
Klasse und der Altersstufe entsprechenden Sargs in Abzug gebracht.
Wird eine Leiche zur Bahn gebracht, so erhöhen sich diese Taxen um 20
Wird dieLeiche vorher für kürzere oder längere Zeit in das Leichenhaus gebracht,
so erhöhen sich die Taxen um weitere 20 -F.
29. Die Verbringung einer Leiche vom Bahnhof auf den Friedhof und sofortige
Beerdigung einschließlich des Wagens des Geistlichen in I. Klasse . . .50^
in ll. Klasse . . . 40 „
Wird eine Leiche von auswärts ohne Benützung des städtischen Leichenwagens
auf den Friedhof gebracht und sofort beerdigt, so vermindert sich diese Taxe in
I. Klasse um 6 in II. Klasse um 5 wird eine solche Leiche auch von dem aus-
wärtigen Geistlichen im eigenen Wagen begleitet, so tritt eine weitere Verminderung
um 6 bezw. 5 ^ ein.
Wird die Leiche zuerst für kürzere oder längere Zeit in das Leichenhaus ge-
bracht, so erhöht sich die Taxe um 15 ^
30. Die Verbringung einer Leiche vom Bahnhof in die Feuerbestattungs-
anstalt25eF.