Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1905 — Heidelberg, 1905

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2487#0386
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
343

Bei den nachverzeichneten Jnhabern amtlicher Verkaufsstellen und bei denOrts- und
Landbriefträgern können Postwertzeichen in kleineren Mengen bezogen werden:

9. Kaufmann Karl Jung, Jngrimstr. 36

10. B. Autenrieth Wtw., Landhausstr. 16

11. Kaufmann Jakob Fehringer, Rohr-
bacher Straße 28

12. Kaufmann Gustav Hurrle,Kaiserftr.56

13. Kfm. Louis SchweikartNachf.,Plöck30

14. ^ Fritz Buchenau, Bahnhofstr. 47

1. Kaufmann A. Held, Bergh. Straße 27

2. „ Karl Pfeffer, Hauptstr. 45

3. „ Wilh Bürkle, Hauptstr. 116

4. „ Karl Schropp, Fischmarkt 4

5. „ I. G Gieser. Güterbahnh. 15

6. „ OskarAchenbach,Heumarkt2

7. „ R. Mutschler, Hauptstr. 198

8. Frau Glyckherr, Brückenstraße 39

15. Frl. Margarete Diehl, Hauptstr. 19

Die Bestellung im Orte beginnt:

a) an Wochentagen: für Briefe im Sommer 6^ und 10^ Uhr vormittags
und 3, 5 und 7 Uhr nachmittags; im Winter 7 und 10^ Uhr vormittags und 3, 5 und
7 Uhr nachmittags;

für Postanweisungen: im Sommer 7 Uhr vormittags und 3 Uhr nachmittags, im
Winter 8 Uhr vormittags und 3 Uhr nachmiltags;

für Pakete und Geldbriefe: im Sommer 7^o vormittags und 4 Uhr nachmittags,
im Winter 8 Uhr vormittags und 4 Uhr nachmittags.

d) an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen: für Briefe im Sommer
6^ vormittags, im Winter 7 Uhr vormittags;

für Postanweisungen: im Sommer 7 Uhr, im Winter 8 Uhr vormittags;
für Pakete: irn Sommer 7-^ Uhr vormittags, im Winter 8 Uhr vormittags.

Die Abfertigung der Landbriefträger findet ftatt: 1. an Werktagen: im Sommer
um 6, im Winter um 7 Uhr vormittags und 4 Uhr nachmittags; 2. an Sonn-
und Feiertagen: 6 bezw. 7 Uhr vormittags.

An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen und am Tage Allerheiligen finden
die Vorzeigung von Postaufträgen und die Bestellung von Briefen mit Zustellunys-
urkunden allgemein rncht statt. Gleichwohl erfolgt die Bestellung letzterer, wenn dles
vom Absender besonders verlangt worden ist.

Die Beftellung von Paketen nach dem Landbestellbezirke findet an Sonn- u. Feier-
tagen nicht statt. Am Charfreitabe, Bußtage, Himmelfahrtstage, Fronleichnamstage,
am ersten Oster-, Pfingst- und Werhnachtstage ruht die Bestellung nach dem Landbestell-
bezirke gänzlich.

Ailszug aus -em Posttarif.

Tarif für gewöhnliche Briefe, Kartenbriese, Postkarten, Druck-
sachen, Warenproben, Geschäftspapiere, Einschreibsendungen.

(Orts- und Nachbarortsverkehr siehe unter 3.)

I. Gewöhnliche Briefe:

a) Nach Orten in Deutschland, Oesterreich-Ungarn einschl. Bosnien-Herzego-
wina und Liechtenstein, sowie nach den deutschen Schutzgebieten

srankiert unirankiert

Porto bis zu 20 Gramm einschließlich .... 10 Pfg. 20 Pfg.

Porto über 20 bis 250 Gramm einschließlich . . 20Pfg. 30 Pfg.

d) nach der Schweiz Porto für je 20 Gramm . . 20 Pfg. 40 Pfg.

e) nach den übrigen Ländern des Weltpostvereins und

des Vereins-Auslandes Porto für je 15 Gramm 20 Pfg. 40 Pfg.

II. Kartenbriefe.10 Pfg.

bei Verwendung nach Ländern des Weltpostvereins 20 Pfg.

III. Postkarten. Das Porto beträgt:

a. für jede einfache Postkarte.5 Pfg. 10 Pfg.

b. für jede Postkarte mit Antwort.10 „

e. für jede Weltpostkarte.. . 10 „

ä. für jede Weltpostkarte mit Antwort.20 „

IV. Drucksachen müssen frankiert werden. Gewichtsgrenze für Deutschland und

Oesterreich-Ungarn: 1 Kilogramm (nach den deutschen Schutzgebieten 2 Kilo-
gramm, Porto von 1—2 Kilogramm 60 Pfg.)
 
Annotationen