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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1905 — Heidelberg, 1905

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https://doi.org/10.11588/diglit.2487#0388
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345

Nachnahmesendungen müssen in der Aufschrift mit dem Vermerk „Nach-
nahme von . . . Mk. . . Pfg." (Marksumme in Zahlen und Buchstaben,
Pfennig-Summe nur in Zahlen) versehen sein, und unmittelbar darunter
die deutliche Angabe des Namens und Wohnorts — in größeren Städten
auch der Wohnung — des Absenders enthalten. Bei Nachnahmepaketen
müssen vorstehende Vermerke sowohl auf dem Pakete als auch auf der
Begleitadresse angebracht sein.

Ueber den Betrag der Nachnahme wird dem Auflieferer eine Be-
scheinigung erteilt.

Für Nachnahmesendungen kommen zur Erhebung:

1) Das Porto für gleichartige Sendungen ohne Nachnahme.

Falls eine Wertangabe oder Einschreibung stattgefunden hat, tritt dem
Porto die Versicherungsgebühr oder Einschreibgebühr hinzu.

2) Eine Vorzeigegebühr von 10 Pfg.

3) Die Gebühren für Uebermittelung des eingezogenen Bettages an den
Absender und zwar

bis5Mark.10 Pfg.

über 5bis100Mark. . 20
„ 100 „ 200 „ . . 30 „

über 200 bis 400 Mark. . 40 Pfg.

,, 400 „ 600 „ . . 50 „

„ 600 „ 800 „ . . 60 „

Die Vorzeigegebühr wird zugleich mit dem Porto erhobeu und ist auch

dann zu enttichten, wenn die Sendung nicht eingelöst wird.

L. Briefe mit Wertangabe. Das Gewicht der Briefe mit Wertangabe im in-
nern Verkehr Deutschlands und nach Oesterreich-Ungarn darf 250 Gramm
nicht übersteigen; nach den übrigen Ländern ist das Gewicht nicht beschränkt.
Gebühr für Wertbriefe nach Deutschland und Oesterreich-Ungarn:
a. Porto bis 10 Meilen (1. Zone) ... 20 Pfg.

über lO .40 Pfg.

d. Versicherungsgebühr für je 300 Mark . . 5 Pfg.

mindestens zedoch.10 Pfg.

Die Taxe erhöht sich für unfrankierte Brlefe mit Wertangabe inner-
halb Deutschlands und nach Oesterreich-Ungarn um 10 Pfg. für den Brief.
Nach den übrigen Ländern ist die Taxe vorauszubezahlen.

k'. FürPaketeohneWertangabe innerhalb Deutschlands und nach Oesterreich-
Ungarn ist zu enttichten:

1) Bis zum Gewicht von 5 Kilogramm einschließlich:

a. bis 10 Meilen (1. Zone).25 Pfg.

b. auf alle weitere Entfernungen.50Pfg-

2) Beim Gewicht über 5 Kilogramm:

a. für die ersten 5 Kilogramm die Porto-Ansätze unter 1,
d. für jedes weitere Kilogramm oder Teil eines Kilogramms bis 10
Meilen (1. Zone) 5 Pfg., über 10—20 Meilen (2. Zone) 10 Pfg.,
über 20—50 Meilen (3. Zone) 20 Pfg., über 50—100 Meilen
(4. Zone) 30 Pfg., über 100-150 Meilen (5. Zone) 40 Pfg., über
150 Meilen (6. Zone) 50 Pfg.

Für Sperrgut wird das Porto um die Hälfte der vorstehenden Sätze erhöht.
Für unfrankierte Pakete bis 5 Kilogramm einschließlich tritt ein Porto-
zuschlag von 10 Pfennig hinzu.

6. Für Packete mit Wertangabe innerhalb Deutschlands und nach Oesterreich-
Ungarn wird erhoben:
a. das unter ^ bezeichnete Paketporto,
d. die unter L d bezeichnete Versicherungsgebühr.

8. Postpakete nach fremden Ländern bis 3LZ bezw. 5Lg. Die Pakete dür-
fen in keiner Ausdehnung 60 ew, im Umfang nicht 20 edäm übersteigen.

Außerdem sind Postfrachtstücke nach fremden Ländern zur Beförderung
zulässig. Ueber die dabei in Betracht kommenden Taxen u. s. w. erteilen
die Postanstalten anf Verlangen Auskunft.
 
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