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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1905 — Heidelberg, 1905

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https://doi.org/10.11588/diglit.2487#0400
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357

bürgermeisters Dr. Wilckens, Stadt-
bauaufseher Lay, Bürgermstr. Wielandt

L. Vermittelungsstelle Bismarckplatz:

Epidemiebaracken, Friedhof, Fuhrhof, Ver-
brauchs-Steuererheberstelle IV, Polizei-
station Wilhelmstr., Polizeistation Neuen-

heim, Polizeistat. Handschuhsh., Pfründ-
nerhaus 1 und II, städt. Laboratorium,
Schlachthausverwaltung, Wohnung des
Bürgermeisters Prof. Dr. Walz, Stadt-
baumeister Fries, Kuckuk, Direktor des
Gaswerks, Verbrauchssteuererheberstelle
VI Handschuhsheim

Zrrr gefLMgen Beachtung!

Der Betrieb der Stadt-Fernsprecheinrichtung in Heidelberg wird von dem Tele-
graphenamt inHeidelberg (Rohrbacher Straße 3) geleitet und beaufsichtigt. E s
wird ersucht, alle Mitteilungen über eingetretene Störungen und alle Beschwerden
über-Unregelmäßigkeiten im Stadt-Fernsprechbetriebe zunächst an dieses Amt zu
richten.

Vorbemerkungen (Auszug).

1. Die Anweisung zur Benutzung der Fernsprecheinrichtung ist am Schlusse dieser
Bemerkungen abgedruckt.

Das Verzeichnis enthält an erster Stelle die Anschluß-Nummer, an zweiter den
Namen, den Stand oder das Geschäft des Teilnehmers, ferner die Wohnung oder das
Geschäftslokal u. s. w., welche angeschlossen sind.

2. Für jeden H auptanschluß wird ein Abdruck des Verzeichnisses nebst Nachträgen
unentgeltlich geliefert. Weitere Abdrücke sind in Heidelberg bei der Ortsvermittelungs-
anstalt zum Preiie von 50 Pfg. für das Verzeichnis käuflich zu beziehen. Die Teilnehmer-
verzeichnisse der Fernsprecheinrichtungen in den auswärtigen Orten können ebenfalls
durch Vermittelung der Ortsvermittelungsanstalt käuflich bezogen werden.

3. Der Verkehr zwischen den Teilnehmern wird in jeder Fernsprecheinrichtung durch
eine besondere Dienststelle vermittelt (Vermittelungsanstalt), in welche die Anschluß-
leitungen für die einzelnen Teilnehmer eingesührt sind. Die Vermittlungsanstalt befindet
sich im Telegraphenamt (Rohrbacher Straße Nr. 3).

4. Anträge auf Aenderung oder Erweiterung der technischen Einrich-
tungen bestehender Sprechstellen, auf Aenderung der Eintragungen
im Teilnehmerverzeichnis u. s. w. sind ebenso wie Antrage auf Verlegung
vonSprechstellen schriftlich an die OrtK-VermittelungSanstalt zu richten. Ver-
legungsanträge sind so früh wie möglich zu stellen,Pamit die Leitung und die fon-
stigen Emrich'tungen für den neuen Anschluß rechtzeitig hergestellt werden können. Den
Anträgen ist die Genehmigung des Hauseigentümers zur Aufstellung von Gestangen 2c.
auf dem von dem Teilnehmer bewohnten oder zu beziehenden Hause beizufügen. For-
mulare zu solchen Genehmigungs-Erklärungen können von der Orts-Vermittelungs-
anstalt bezogen werden.

Kündigungen sind der Orts-Vermittelungsanstalt schriftlich und frankiert
anzuzeigen.

5. Die anjede Vermittelungsanstaltangeschlossenen öffentlichen Fernsprech-
stellen im Orte selbst und auf dem flachen Lande der Umgegend sind im Kopfe der
einzelnen Teilnehmerverzeichnisse angegeben. Der Sprechverkehr ist zugelassen zwischen
sämtlichen Fernsprechstellen des Ober-Postdirektionsbezirks Karlsruhe (Baden). Welche
außerhalb des Bezirks gelegenen Vprechstellen des Reichspostgebietes sowie von
Bayern und Württemberg zum Sprechverkehr zugelassen sind, und welche Gebührensätze
zur Erhebung kommen, geht aus den bei den Vermittelungsanstalten bezw. den Orts-
Postanstalten aushängenden Gebührentarifen hervor.

Es werden erhoben für Gespräche:

a) im Orte selbst 20 Pfg.,

b) im Fernverkehr innerhalb Deutschlands die in den Gebührentabellen ange-
gebenen Beträge von 20 Pfg., 25 Pfg., 50 Pfg. u. s. w.,

o) nach der Schweiz 2 Mark,

ä) nach Belgien und den Niederlanden 3 Mark.

Die angegebenen Gebühren beziehen sich auf Gespräche bis zur Dauer von drei
Minuten; für eine Gesprächsdauer von über drei bis sechs Miuuten kommt die doppelte
Gebühr zur Erhebung u. s. f.
 
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