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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1905 — Heidelberg, 1905

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https://doi.org/10.11588/diglit.2487#0403
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ist durchaus unstatthaft und bewirkt vorzeitige Trennung). ^nennthier-
auf seinen Namen und beginnt die Unterhaltung.

III. Aufnahme von Nachrichten durch die Vermittelungsanstalten.

Der Teilnehmer ruft wie gewöhnlich an und sagt: „Ersuche zu schreiben". Auf die
Antwort: „Bitte bringen" übermittelt der Teilnehmer die Nachricht und bezeichnet die
Beförderungsart durch die Worte: „mit Post" (als Brief oder Postkarte), „durch Eil-
boten" oder „als Telegramm".

L. Fernverkehr.

Der rufende Teilnehmer nennt seiner Vermittelungsanstalt den Namen des an->
deren Ortes, sowie die Nummer des Teilnehmers (im Verkehr mit ber Schweiz auch den
Namen) und fügt, falls er mit Vorrang sprechen will, das Wort „dringend" hinzu, z. B.
„Heidelberg Nr. 100, dringend". Der Beamte wiederholt die Angabe und fügt hinzu:
»Bitte, hängen Sie an! Sie werden anHerufen werden." Hierauf veranlaßt er das
Weitere und benachrichtigt, sobald die Verbmdung ausgeführt werden kann, den rufenden
Teilnehmer. Dieser bringt den Fernhörer, den er inzwischen an den Haken
gehängt hatte, wieder an das Ohr, empfängt die Mitteilung des Beamten der Ver-
mittelungsanstalt und leitet das Gespräch, nachdem sich der gerufene Teilnehmer gemeldet
hat, in gewöhnlicher Weise ein. Für den weiteren Verlauf gelten die Bestimmungen für
den Ortsverkehr.

Der gewünschte Teilnehmer wird von seiner Vermittelungsanstalt angerufen; diese
teilt ihm mit, daß er zu einem Gespräch aufgefordert werde. Der Teilnehmer meldet
sich, den Fernhörer am Ohr, in gewöhnlicher Weise.

Wennwährend eines Ferngesprächs Schwierigkeiten entstehen, die eine Vermittelung
des Amtes notwendig machen, so hat der Teilnehmer zum Zwecke der Benachrichtigung
des Amtes das Schlußzeichen zu geben.

Zu Gunsten bereitgestellter Fernverbindungen werden Ortsverbindungen und Ver-
bindungen im Nachbarorts- und Vorortsverkehre getrennt. Die Teilnehmer werden in
solchen Fällen durch Eintreten des Beamten in die Verbindung von dem Grunde der
Gesprächsunterbrechung verständigt. Für die gegen Einzelgebühren geführten Gespräche,
die in dieser Weise unterbrochen sind, werden Gebühren nicht erhoben.

IV. Keichsbanknebenstelle.

Landfriedstraße 12.

Geöffnet von 9—12 und 3—5 Uhr.

Bankvorstand: Feigell Kassendiener: Crummenerl

KasseMrender Beamter: Dorn, Buchh.- Kassendiener: Linge
Assistent

V. Kreisausschutz.

Geschäftsstunden der Kreisverwaltung: von 9—1 Uhr.
Grabengasse 5 (Eingang Seminarstraße) II. St.

Kreishauptmann: GeheimerRegierungsrat
Dr. Becker

Kreisausschuß: Oberbüraermeister Dr. Karl
Wilckens,Vorsitzender, Major a.D. Koehn-
horn, Stellvertreter, LandgerichtsratDr.
Gautier, Bürgermeister Prof. Dr. Walz,
Gerbereibesttzer Jul. Burkhardt in Wies-

loch, Bürgermeister Neuwirth in Neckar-
bischofsheim, Bürgermeister Speiser in
Sinsheim, Oekonom Phil. Hch. Stoll in
Meckesheim und Altbürgermeister Viel-
hauer in Eppingen
Kreissekretär: Sekretär A. Dürr
Kreisrechner: Eduard Schneider

VI. Nonsulate.

Für die Argerrtimsche Republik: Konsul Karl Bürck in Mannheim, I^ 1,2
„ Belgien: Konsul Karl Haas in Mannheim, ^ 1,1 (Geschäftsstunden 10-
und 3—5)

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